§ 97 Abs. 3 GWB
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Kaum eine Regelung war im Rahmen der letzten GWB-Reform so umstritten wie die verschärfte “Mittelstandsklausel”. Selbst die Wirtschaftsverbände waren sich nicht einig, während sich in der politischen Auseinandersetzung insbesondere die CDU/CSU-Fraktion für eine verstärkte Berücksichtigung mittelständischer Interessen stark machte. In der Praxis hat sich die Diskussion als viel Lärm um fast nichts erwiesen, die Änderung des § 97 Abs. 3 GWB dürfte für Sprachforscher interessanter sein als für KMU. Das BMWi hat (daher?) nun den Auftrag für ein Gutachten erteilt, mit dem Anwendungsfragen zum Gebot der Losaufteilung geklärt werden sollen.
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Dass die im Rahmen der letzten GWB-Reform verschärfte Pflicht zur losweisen Vergabe den KMU wirklich eine relevante Verbesserung bei der Teilhabe an öffentlichen Aufträgen eingebracht hat, darf bezweifelt werden. Um dazu jedoch eine wirklich verlässliche Beurteilungsgrundlage zu erhalten, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nun eine Evaluierung dieser Frage unter federführenden Wirtschaftsverbänden initiiert.
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Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt derzeit einen Rahmenvertrag für die Beschaffung von IT-Leistungen in Höhe von über 8 Mio. EUR EU-weit im Offenen Verfahren aus (EU-Bekanntmachung 2009/S 245-351281). Die Leistung umfasst unter anderem den Einkauf von ca. 6158 PC’s, 1537 Notebooks, 5661 TFT-Monitore, 520 TFT-Monitore 19 “ mit Sicherheitsglas, 150 Server, Drucker und ca. 4360 Installationen. Offensichtlich ein lukratives Auftragsvolumen für Unternehmen. Allerdings: Eine Aufteilung in Teil- oder Fachlose findet nicht statt. Ein erneuter Anlass, die Mittelstandsklausel des § 97 Abs. 3 GWB näher zu betrachten.
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Die im Rahmen der Vergaberechtsreform verschärfte „Mittelstandsklausel“ des § 97 III GWB sieht nunmehr eine grundsätzliche Pflicht zur Aufteilung öffentlicher Aufträge in Fach- und Teillose zur Stärkung des Mittelstands vor. Und obgleich diese neue Vorschrift eine Ausnahmemöglichkeit vorsieht, war und ist sie Gegenstand heftiger Diskussionen. Warum eigentlich?