Berlin
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Bilfinger Berger hat zwei Großaufträge zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin erhalten. Ein Projekt umfasst die Verlängerung der als “Kanzler-U-Bahn” bekannten U 55 vom Hauptbahnhof bis zum Alexanderplatz, das andere den Anschluss des Hauptbahnhofs an den S-Bahn-Ring. Beide Aufträge haben zusammen ein Volumen von rund 230 Mio. €. Der S-Bahn-Abschnitt wird in einer Arbeitsgemeinschaft realisiert.
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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erhält einen neuen Dienstsitz. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat den Zuschlag für den Bau des neuen Gebäudes im Berliner Regierungsviertel, vis-à-vis zum Kanzleramt, erteilt. Den Auftrag erhält ein Konsortium unter Führung der Unternehmen BAM Deutschland AG und Amber GmbH. Damit wird zum ersten Mal in Deutschland ein ziviles Bundesgebäude als Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) gebaut und betrieben. Der private Partner ist dabei für den reibungslosen Betrieb, die Unterhaltung und Instandhaltung des gesamten Gebäudes verantwortlich.
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Am 22. Juli vergangenen Jahres trat das neue Berliner Vergabegesetz in Kraft. Rund 5 Mrd. Euro gibt das Land Berlin jährlich für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen aus. Mit dem Gesetz sollte eine ökologische und soziale Produktion dieser Bedarfe gesichert werden. Zum Geburtstag kritisieren die im FAIRgabe-Bündnis vertretenen Gewerkschaften, umwelt- und entwicklungspolitischen Organisationen aus Berlin die mangelhafte Umsetzung als auch Unterstützung durch die Berliner Senatsverwaltung – ein Blick in aktuelle Ausschreibungen zeige, dass das Gesetz bis kaum Umsetzung finde. Besonders schön: Zulässige Eigenerklärungen über den Nichtnachweis sozialer Standards.
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Im Dezember 2010 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Korruptionsregistergesetz (KRG) unter Vornahme einiger Änderungen bestätigt und damit den Bestand des Korruptionsregisters auf unbefristete Zeit gesichert. Das KRG in seiner ursprünglichen Fassung wäre zum 31.12.2010 ausgelaufen. Unternehmen, die sich korruptionsrelevanter oder auch sonstiger Rechtsverstöße schuldig gemacht haben, droht damit durch eine Eintragung in das Korruptionsregister weiterhin der dauerhafte Ausschluss von öffentlichen Vergaben durch Behörden des Landes Berlin.
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Am 23. Juli ist das umstrittene Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz in Kraft getreten. Dies sieht u.a. vor, dass Auftragnehmer künftig mindestens einen Stundenlohn von 7,50 Euro zahlen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Beitrag hier.
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Die Parlamentarier verabschiedeten in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause das neue Berliner Vergabegesetz. Auftragnehmer von Öffentlichen Aufträgen in Berlin, d.h. im Auftrag des Senats, der Bezirke oder eines landeseigenen Unternehmens, müssen künftig mindestens einen Stundenlohn von 7,50 Euro bezahlen. Außerdem enthält das Gesetz auch die Pflicht zur umweltfreundlichen Beschaffung sowie zur ausschließlichen Beschaffung von Waren, die unter der Beachtung der Kernarbeitsnormen nach ILO hergestellt wurden. Was für die einen aber nach wie vor ein zahnloser Tiger, ist für andere bereits zu weitreichend.
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Das Abgeordnetenhaus Berlin macht sich für die Durchsetzung offener Standards in der öffentlichen Verwaltung stark. In einem von allen Fraktionen unterstützten Antrag wird der Senat aufgefordert, hierauf bei der Umsetzung des zwischen Bund und Ländern geschlossenen IT-Staatsvertrags hinzuwirken.
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Am Dienstag fand in Berlin zum inzwischen 8. Mal im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) der „Tag der öffentlichen Auftraggeber“ statt. In dessen Rahmen verliehen BMWi und der Bundesverband Materialwirtschaft Einkauf und Logistik e.V. (BME) den Preis „Innovation schafft Vorsprung“ für besonders innovative Lösungen im Beschaffungswesen. Im voll besetzen Konferenzzentrum des Ministeriums wurde dem interessierten Fachpublikum – vorwiegend Fach- und Führungskräfte aus Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen sowie öffentlich-rechtlichen Unternehmen – neben den Gewinnern eine hochkarätige Auswahl an Vorträgen geboten, die von einem Blick in die nicht mehr ganz so trübe Glaskugel der kommenden vergaberechtlichen Entwicklungen über die strategische Steuerung in der öffentlichen Beschaffung bis zum noch jungen Präqualifizierungsverfahren für den VOL-Bereich reichte. Am Rande der Konferenz demonstrierten eine Handvoll Umweltschützer für die Berücksichtigung des Klimaschutzes bei der öffentlichen Auftragsvergabe – allerdings vorm falschen Eingang in der Scharnhorststraße…
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Zum Wochenausklang eine schöne Ironie der Geschichte: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hatte den Stahl des abgerissenen Palastes der Republik, Honeckers Prunkbau an der Spree, verkauft. Dieser findet sich nun wiederverwertet unter anderem im höchsten Gebäudes der Welt, dem Burdsch Chalifa in Dubai wieder. Das 828 Meter hohe Gebäude wurde am 4. Januar eingeweiht. Laut SPIEGEL habe der Verkauf dem Bund rund 4 Millionen Euro eingebracht. Ein anderer Teil des Stahls fand als Motorblöcke des Golf VI eine marktwirtschaftliche Verwendung. Die schönsten Geschichten schreibt immer noch das Leben. (Bild: Das gezeigte Bild basiert auf dem Bild “Burj Dubai-Dubai3214.JPG“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist Poco a poco)
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Dunkel wird es also erst mal nicht in der Hauptstadt: Im Streit um die Vergabe der Berliner Straßenbeleuchtung – Betrieb und Wartung der rund 224.000 Laternen für knapp 13 Millionen Euro jährlich – ist eine Übergangslösung gefunden: Bis längstens zum 30. Juni bekommt nach Aussage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Vattenfall Europe Netzservice GmbH den Auftrag. Das Berliner Kammergericht hatte mit Beschluss vom 31. August (Az. 2 Verg 6/09) die Vergabe des Auftrages an dieses Tochterunternehmen von Vattenfall bis zu einer gerichtlichen Hauptsacheentscheidung untersagt.