Beschaffung

  • Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeld in einer Gesamthöhe von 20,5 Mio. Euro gegen drei Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen verhängt. Bei den drei Unternehmen handelt es sich um die Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Giengen an der Brenz, die Schlingmann GmbH & Co. KG, Dissen, sowie die Rosenbauer-Gruppe mit Standorten in Luckenwalde und Leonding/Österreich. Gegen einen vierten Hersteller wird das Verfahren noch fortgeführt. In konspirativen Treffen am Züricher Flughafen hatten die Mitglieder des Kartells über Jahre hinweg den Markt für Feuerwehrfahrzeuge untereinander aufgeteilt und Preisabsprachen getroffen.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 23/02/2011 Nr. 9124

  • Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat die 38. Ausgabe seines Schwarzbuchs mit dem provokanten Titel „Die öffentliche Verschwendung 2010“ veröffentlicht. Anhand von über 100 traurigen Beispielfällen deckt der Verband verschwenderischen, unwirtschaftlichen oder fahrlässigen Umgang mit Steuergeldern auf. In den Kapiteln des Schwarzbuchs geht es u.a. um Fehlplanungen, Kostenexplosionen, Reisen auf Steuerzahlerkosten, Gedankenlosigkeit beim Umgang mit dem Geld der Bürger und, last but not least, Mängel im Beschaffungswesen.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 29/10/2010 Nr. 7787

  • Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) richtet am 16. Juni 2010 die Fachkonferenz „Grüne Beschaffung“ in Berlin aus. Unternehmen und öffentliche Verwaltung haben dort Gelegenheit, sich über neue Entwicklungen, politische Rahmenbedingungen und verschiedene Handlungsfelder „grüner Beschaffung“ (z. B. Strom, Verkehr, IKT-Ware und Beleuchtung) zu informieren.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 06/05/2010 Nr. 5973

  • Auch kleine Änderungen können von Bedeutung sein. Im heutigen Teil 4 unserer Serie “Die neue VOL/A” geht es um eine solche, erst auf den zweiten Blick bedeutsame Änderung. Gem. § 8 Nr. 3 Abs. 5 VOL/A 2006 ist die Ausschreibung “produktneutral”, d.h. insbesondere ohne Verwendung von Markennamen oder Bezeichnungen, die Rückschlüsse auf die Produkte eines bestimmten Herstellers/ Anbieters zulassen, zu formulieren. Eine Auflage, die insbesondere im technischem Umfeld Beschaffer nicht selten vor große Herausforderungen stellt (s. dazu auch den vorangehenden Beitrag Leitfaden zur produktneutralen Beschaffung von Desktop-PCs aktualisiert). So soll sichergestellt werden, dass nicht durch diskriminierende Formulierungen bestimmte Bieter ausgeschlossen werden – sei es ungewollt oder mitunter auch gewollt. Eine sinnvolle Vorschrift, die in ihrer praktischen Anwendung aber nicht selten zu kuriosen Folgen führte – so z.B., wenn eine Behörde über 50 identische Server der Firma PH verfügte, und nun der 51 Server produktneutral beschafft werden sollte – technische Einbindung, Schulungen des Personals, etc. fraßen oft jede Wirtschaftlichkeit auf. Auch die Rechtsprechung legte den Beschaffern für Ausnahmen vom Grundsatz der Produktneutralität hohe Hürden vor. Die neue VOL/A schafft für solche Fälle nun zumindest im Unterschwellenbereich – und damit immerhin bis zu einem Auftragswert von 193.000 Euro bzw. 125.000 Euro bei Obersten oder Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen – eine praxisgerechte Ausnahmeregelung.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 15/03/2010 Nr. 5510

  • Auch wenn sich das Vergaberecht gerade einmal nicht ändert, so ändert sich der Stand der Technik doch fortlaufend: Daher haben die Partner des Projekts “itk-beschaffung.de” unter Federführung des Beschaffungsamts des BMI und des BITKOM ihren Leitfaden zur produktneutralen Beschaffung von Desktop-PCs aktualisiert. Der Leitfaden gibt eine praxistaugliche Hilfestellung für öffentliche Einkäufer, ihre Ausschreibungen von Desktop-PCs entsprechend § 8 VOL/A 2006 “produktneutral”, d.h. ohne Verwendung geschützter Markennamen und ohne Nennung eines bestimmten Herstellers, gleichwohl aber unter Berücksichtigung aktueller technischer Anforderungen zu formulieren. Der Schlüssel dazu liegt in der Verwendung von sog. Benchmark-Verfahren.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 14/03/2010 Nr. 5013

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    Am  Dienstag fand in Berlin zum inzwischen 8. Mal im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) der „Tag der öffentlichen Auftraggeber“ statt. In dessen Rahmen verliehen BMWi und der Bundesverband Materialwirtschaft Einkauf und Logistik e.V. (BME) den Preis „Innovation schafft Vorsprung“ für besonders innovative Lösungen im Beschaffungswesen. Im voll besetzen Konferenzzentrum des Ministeriums wurde dem interessierten Fachpublikum – vorwiegend Fach- und Führungskräfte aus Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen sowie öffentlich-rechtlichen Unternehmen – neben den Gewinnern eine hochkarätige Auswahl an Vorträgen geboten, die von einem Blick in die nicht mehr ganz so trübe Glaskugel der kommenden vergaberechtlichen Entwicklungen über die strategische Steuerung in der öffentlichen Beschaffung bis zum noch jungen Präqualifizierungsverfahren für den VOL-Bereich reichte. Am Rande der Konferenz demonstrierten eine Handvoll Umweltschützer für die Berücksichtigung des Klimaschutzes bei der öffentlichen Auftragsvergabe – allerdings vorm falschen Eingang in der Scharnhorststraße…

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 24/02/2010 Nr. 5168

  • Zwar gibt es keine wirklich 100%ig verlässlichen Zahlen, aber das jährliche Volumen der staatlichen Auftragsvergabe in Bund, Ländern und Kommunen für Produkte und Dienstleistungen wird konservativ auf rund 216 Milliarden Euro geschätzt. Das entspricht etwa 12 % des Bruttoinlandsproduktes. Nicht selten ist daher nur die öffentliche Hand in der Lage, durch ihre Nachfragemacht Innovationen anzustoßen und neuen Produkten zur Markteinführung zu verhelfen. Zudem sind es oftmals innovative Lösungen, die Einspar- oder Verbesserungspotenziale in der öffentlichen Verwaltung offenbaren. Den Umgang mit innovationsorientierter Beschaffung zeigt die druckfrische Broschüre „Impulse für Innovationen im öffentlichen Beschaffungswesen”, die das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) herausgibt. Sie kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 24/02/2010 Nr. 5193

  • Am 18. November 1999, also heute vor genau zehn Jahren, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in der Rechtssache Teckal entschieden. Die Entscheidung ist der Grundstein einer immer weiter differenzierten Rechtsprechung zu den so genannten Quasi-Inhouse-Geschäften, also vom Vergaberecht freigestellten Beschaffungsvorgängen. Ihr Jubiläum soll zum Anlass genommen werden, diese Rechtsprechung und ihre Interpretation und Rezeption mit Blick auf den vierten Teil des GWB in einer Artikelreihe zu resümieren. Der erste Teil stellt die vergaberechtliche Problematik dar und erläutert diese Grundsatzentscheidung des EuGH dazu.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 18/11/2009 Nr. 4158

  • Die IT-Beschaffung stellt die öffentliche Verwaltung kontinuierlich vor erhebliche Herausforderungen. Dies zeigte das große Interesse an der 5. Fachtagung zu diesem Thema vom 09. bis 10. September, die von der INFORA GmbH in Berlin durchgeführt wurde. Inhaltlich standen auf der diesjährigen Veranstaltung mit 25 Ausstellern bei rund 500 Fachbesuchen der öffentlichen Hand vor allem die Änderungen der dritten Stufe der Vergaberechtsreform im Mittelpunkt der Diskussion. Mutig: Erstmals kam in der nur für öffentliche Beschaffer zugänglichen Veranstaltung auch ein Vertreter der IT-Anbieterschaft zu Wort, um die Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand (EVB-IT) zu bewerten.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 20/10/2009 Nr. 3646

  • Auf www.evergabe-online.de, der zentralen Ausschreibungsplattform des Bundes, können sich interessierte Unternehmen über alle aktuellen Ausschreibungen des Bundes und der teilnehmenden Länder und Kommunen informieren. Geboten wird die Möglichkeit, Verdingungsunterlagen in elektronischer Form kostenfrei anzufordern und an Vergabeverfahren auf elektronischem Wege teilzunehmen. Das Anfordern der Verdingungsunterlagen und die Abgabe eines elektronischen Angebots sollen „einfach per Mausklick“ erfolgen. Insbesondere letzteres war bislang Unternehmen nicht möglich, die Linux oder Mac OS als Betriebssystem im Einsatz hatten.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 17/10/2009 Nr. 3885