BMWi
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Update: Die neu gefasste VV-BHO steht im Mitgliederbereich des DVNW (Bibliothek) als Download zur Verfügung (Anlage zum BMF-Rundschreiben vom 01.09.2017 – II A 3 – H 1012-6/16/10003:003)! Wo lesen Sie es zuerst? Richtig, im Vergabeblog! Mit Wirkung ab 2. September 2017 haben die Bundes-Auftraggeber für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anzuwenden. Die neue UVgO ist somit für alle ab diesem Datum begonnenen Vergabeverfahren über Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Unterschwellenbereich gültig. Die VOL/A Abschnitt 1 ist damit für diese Geschichte! Dazu wurden bereits zuvor – mit Wirkung zum 18.08.2017 – § 55 BHO sowie nunmehr auch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) am 01.09.2017 durch das Bundesministerium der Finanzen geändert. Damit ist nun der Weg für die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), zumindest auf Bunbdesebene, frei. Die Änderung wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht werden.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat ein Gutachten zur “Bedeutung der Verordnung PR Nr. 30-53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen” ausgeschrieben. Es soll eine Standortbestimmung der PreisVO unter Betrachtung von Notwendigkeit, Sinn und Zweck hoheitlicher preisrechtlicher Vorgaben für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge erfolgen. Vielleicht der Aufschlag zur Reform des Preisrechts? Laut Bekanntmachung heißt es zur Begründung der Wahl des beschleunigten Verhandlungsverfahren: “Kurzfristiger Beratungs- und Handlungsbedarf”. Die Ausschreibung ist auch Thema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).
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Am 22. Oktober hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie seinen Bericht “Allianz für eine nachhaltige Beschaffung” veröffentlicht. Darin berichtet das BMWi in Abstimmung mit den übrigen Bundesressorts, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und beteiligten Interessenvertretern dem Bundeskanzleramt zum dritten Mal in Folge über die Arbeit der „Allianz für eine nachhaltige Beschaffung“.
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“Wir werden Anreize für öffentliche Beschaffungsstellen setzen, damit diese verstärkt neueste technische Produkte für die öffentlichen Verwaltungen erwerben. Wir sehen z.B. erhebliches Potenzial im Bereich modernster IT-Ausstattung und bei Dienstfahrzeugen. […]. Wir werden Pilotprojekte starten, um das neue, bereits in den USA und einigen europäischen Ländern eingeführte Förderinstrument der vorkommerziellen Beschaffung zu testen.” So heisst es im druckfrischen Innovationskonzept des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie – Abrufbar im Mitgliederbreich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
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Vor einigen Wochen hatten wir vom Schreiben der Bundestagsabgeordneten Kerstin Andreae (Interview im Vergabeblog), seit Februar übrigens stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag, an Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler zur anstehenden Reform der europäischen Vergaberichtlinien berichtet. Nun hat dieser geantwortet.
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Nichts ist bekanntlich so beständig wie der Wechsel – gleichwohl möchten wir dem „Vergabe-Referat“ I B 6 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nun etwas ruhigeres Fahrwasser wünschen: Nachdem Referatsleiterin Dr. Bettina Waldmann an die Spitze des Referats “Wirtschaftspolitische Fragen der Gesundheitspolitik und Sozialordnung” wechselte, übernahm Anfang 2011 abermals Dr. Kirstin Pukall das Ruder – für nicht mal ein Jahr.
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Kristian Wellige ist das neue Gesicht im „Vergabe-Referat“ I B 6 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi): Da Referatsleiterin Dr. Kirstin Pukall die Leitung des Referats V B 5 „Japan, Süd- und Südostasien, Australien, Neuseeland“ übernommen hat, wurde sie als ursprüngliche vorgesehene Referentin beim Vergaberechtstag 2011 des forum Vergabe e.V. gesten in Berlin durch Herrn Wellige vertreten. Dieser brachte einen interessanten Ausblick mit.
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Wo lesen Sie es zuerst? Genau – im Vergabeblog. Nachdem der Bundesrechnungshof (BRH) vor einigen Wochen eine äußerst kritische Bilanz zu den Auswirkungen der vergaberechtlichen Erleichterungen des Konjunkturpaketes zog – Vergabeblog berichtete exklusiv – wurde das bereits seit Monaten ausstehende Gutachten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zu eben dieser Frage umso spannender erwartet. Nun liegt es endlich vor. Öffentlich.
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Am 21. August – also in genau sechs Tagen – läuft die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie 2009/81/EG zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung ab. Da eine rechtzeitige Umsetzung nicht mehr möglich ist, hat das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nun ein “vorläufiges Rundschreiben” veröffentlicht, um eine richtlinienkonforme Auftragsvergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis Inkrafttreten der nationalen Regelungen zu gewährleisten.
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Von Michael Wankmüller, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie “Von Bewerbern und Bietern dürfen Entgelte für die Durchführung der Vergabe nicht erhoben werden”, formuliert die neue VOL/A für Vergabeverfahren unter wie oberhalb der EU-Schwellenwerte. Auf den ersten Blick eine eindeutige Regelung – jedenfalls für papiergebundenen Verfahren. Doch wert trägt die Kosten von komplexen eVergabelösungen? Der Gesetzgeber hat sich entschieden: Der Verursacher der Kosten, also der Auftraggeber. Eine Klarstellung.