Recht | Politik&Markt | Leistungen | Bau | ITK | Verkehr |Verteidigung | Health
Update: Die neu gefasste VV-BHO steht im Mitgliederbereich des DVNW (Bibliothek) als Download zur Verfügung (Anlage zum BMF-Rundschreiben vom 01.09.2017 – II A 3 – H 1012-6/16/10003:003)!
Wo lesen Sie es zuerst? Richtig, im Vergabeblog! Mit Wirkung ab 2. September 2017 haben die Bundes-Auftraggeber für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anzuwenden. Die neue UVgO ist somit für alle ab diesem Datum begonnenen Vergabeverfahren über Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Unterschwellenbereich gültig. Die VOL/A Abschnitt 1 ist damit für diese Geschichte! Dazu wurden bereits zuvor – mit Wirkung zum 18.08.2017 – § 55 BHO sowie nunmehr auch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) am 01.09.2017 durch das Bundesministerium der Finanzen geändert. Damit ist nun der Weg für die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), zumindest auf Bunbdesebene, frei. Die Änderung wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht werden. Den gesamten Beitrag lesen »
4 Kommentare
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat ein Gutachten zur “Bedeutung der Verordnung PR Nr. 30-53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen” ausgeschrieben. Es soll eine Standortbestimmung der PreisVO unter Betrachtung von Notwendigkeit, Sinn und Zweck hoheitlicher preisrechtlicher Vorgaben für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge erfolgen. Vielleicht der Aufschlag zur Reform des Preisrechts? Laut Bekanntmachung heißt es zur Begründung der Wahl des beschleunigten Verhandlungsverfahren: “Kurzfristiger Beratungs- und Handlungsbedarf”. Die Ausschreibung ist auch Thema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).
Am 22. Oktober hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie seinen Bericht “Allianz für eine nachhaltige Beschaffung” veröffentlicht. Darin berichtet das BMWi in Abstimmung mit den übrigen Bundesressorts, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und beteiligten Interessenvertretern dem Bundeskanzleramt zum dritten Mal in Folge über die Arbeit der „Allianz für eine nachhaltige Beschaffung“.
1 Kommentar
“Wir werden Anreize für öffentliche Beschaffungsstellen setzen, damit diese verstärkt neueste technische Produkte für die öffentlichen Verwaltungen erwerben. Wir sehen z.B. erhebliches Potenzial im Bereich modernster IT-Ausstattung und bei Dienstfahrzeugen. […]. Wir werden Pilotprojekte starten, um das neue, bereits in den USA und einigen europäischen Ländern eingeführte Förderinstrument der vorkommerziellen Beschaffung zu testen.” So heisst es im druckfrischen Innovationskonzept des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie – Abrufbar im Mitgliederbreich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
Vor einigen Wochen hatten wir vom Schreiben der Bundestagsabgeordneten Kerstin Andreae (Interview im Vergabeblog), seit Februar übrigens stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag, an Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler zur anstehenden Reform der europäischen Vergaberichtlinien berichtet. Nun hat dieser geantwortet.
Nichts ist bekanntlich so beständig wie der Wechsel – gleichwohl möchten wir dem „Vergabe-Referat“ I B 6 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nun etwas ruhigeres Fahrwasser wünschen: Nachdem Referatsleiterin Dr. Bettina Waldmann an die Spitze des Referats “Wirtschaftspolitische Fragen der Gesundheitspolitik und Sozialordnung” wechselte, übernahm Anfang 2011 abermals Dr. Kirstin Pukall das Ruder – für nicht mal ein Jahr.
Kristian Wellige ist das neue Gesicht im „Vergabe-Referat“ I B 6 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi): Da Referatsleiterin Dr. Kirstin Pukall die Leitung des Referats V B 5 „Japan, Süd- und Südostasien, Australien, Neuseeland“ übernommen hat, wurde sie als ursprüngliche vorgesehene Referentin beim Vergaberechtstag 2011 des forum Vergabe e.V. gesten in Berlin durch Herrn Wellige vertreten. Dieser brachte einen interessanten Ausblick mit.
Wo lesen Sie es zuerst? Genau – im Vergabeblog. Nachdem der Bundesrechnungshof (BRH) vor einigen Wochen eine äußerst kritische Bilanz zu den Auswirkungen der vergaberechtlichen Erleichterungen des Konjunkturpaketes zog – Vergabeblog berichtete exklusiv – wurde das bereits seit Monaten ausstehende Gutachten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zu eben dieser Frage umso spannender erwartet. Nun liegt es endlich vor. Öffentlich.
Am 21. August – also in genau sechs Tagen – läuft die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie 2009/81/EG zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung ab. Da eine rechtzeitige Umsetzung nicht mehr möglich ist, hat das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nun ein “vorläufiges Rundschreiben” veröffentlicht, um eine richtlinienkonforme Auftragsvergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis Inkrafttreten der nationalen Regelungen zu gewährleisten.
Von Michael Wankmüller, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
“Von Bewerbern und Bietern dürfen Entgelte für die Durchführung der Vergabe nicht erhoben werden”, formuliert die neue VOL/A für Vergabeverfahren unter wie oberhalb der EU-Schwellenwerte. Auf den ersten Blick eine eindeutige Regelung – jedenfalls für papiergebundenen Verfahren. Doch wert trägt die Kosten von komplexen eVergabelösungen? Der Gesetzgeber hat sich entschieden: Der Verursacher der Kosten, also der Auftraggeber.
Eine Klarstellung.
5 Kommentare
Das Internet ist eine feine Sache. So bringt es für Unternehmen die Möglichkeit, überregional, zielgerichtet und effizient nach öffentlichen Ausschreibungen zu recherchieren. Im Laufe der letzten Jahre etablierten sich unzählige, teils kommerzielle, teils von den Bedarfsträgern selbst getragene elektronische Bekanntmachungsplattformen. Der so geschaffene Vorteil kehrte sich in sein Gegenteil: Über 60, wahrscheinlich deutlich mehr, elektronische Bekanntmachungsplattformen bilden den viel zitierten Flickenteppich, der von den Bietern, insb. KMU, kaum mehr beherrschbar ist.
Das für die letzte Vergaberechtsreform federführende BMWi erkannte die Not und fand mit § 12 Abs. 1, S. 2 VOL/A eine im wahrsten Wortsinn weitreichende Regelung: “Bekanntmachungen in Internetportalen müssen zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden können”. Was aber bedeutet das? Die Frage erhitzt seit dem die Gemüter, insbesondere derer, die über Jahre hinweg kommerzielle Plattformen aufgebaut haben. Nun alles für lau?
1 Kommentar
Wie hoch ist das jährliche Auftragsvolumen von Bund, Ländern und Gemeinden? Die Zahlen, die man dazu liest, bewegen sich irgendwo zwischen 200 und 300 Milliarden Euro, denn so genau weiß es keiner. Oft zitiert in diesem Zusammenhang die Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie „Impulse für Innovationen im öffentlichen Beschaffungswesen“ aus dem Jahr 2006 (PDF-Download), die hierfür 260 Milliarden Euro, d.h. rund 12 % des Bruttoinlandsproduktes ausweist. Um hier endlich Klarheit zu schaffen, hat das Ministerium zu dieser Frage nun eine eigene Studie aufgelegt.
Dass die im Rahmen der letzten GWB-Reform verschärfte Pflicht zur losweisen Vergabe den KMU wirklich eine relevante Verbesserung bei der Teilhabe an öffentlichen Aufträgen eingebracht hat, darf bezweifelt werden. Um dazu jedoch eine wirklich verlässliche Beurteilungsgrundlage zu erhalten, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nun eine Evaluierung dieser Frage unter federführenden Wirtschaftsverbänden initiiert.
Wie das forum vergabe e.V. in Berlin mitteilt, hat das Bundeswirtschaftsministerium die Statistiken zu den im vergangenen Jahr eingereichten und von Vergabekammern und OLGs entschiedenen Nachprüfungsverfahren veröffentlicht. Danach hat sich bei den Eingangszahlen der Vergabekammern gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang auf 1.065 Anträge ergeben – der niedrigste Wert seit 2001. Sind die Auftragnehmer müde geworden oder gibt es einfach nur weniger Anlässe für Nachprüfungsverfahren?
Wer aufmerksam den Vergabeblog liest, weiß es natürlich schon: Frau MinR‘in Dr. Kirstin Pukall leitet seit einigen Wochen in der Nachfolge von Frau MinR‘in Dr. Bettina Waldmann das Referat I B 6, Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Frau Dr. Waldmann steht nun dem Referat “Wirtschaftspolitische Fragen der Gesundheitspolitik und Sozialordnung” vor. Aktuelles Organigramm hier.
Der große herrschaftliche Tagungssaal im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) war nicht ganz so gefüllt wie im vergangenen Jahr. Aber es war ja auch der bereits neunte Tag der öffentlichen Auftraggeber, den der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) zusammen mit dem BMWi am vergangenen Dienstag in Berlin veranstaltete. Höhepunkt wie immer die Verleihung des Preises „Innovation schafft Vorsprung“ für innovative Leistungen öffentlicher Auftraggeber. Der Schwalm-Eder-Kreis erhielt den Preise für eine ebenso einfache wie richtige Lösung: Während nach dem üblichen Prozedere Kanal- und Straßenbauarbeiten von zwei verschiedenen Baulastträgern vergeben werden, übernimmt hier die für den Kanalbau zuständige Kommune auch die Straßenbaulast, was neben Doppelbaustellen über 40 % Kosten spart. Inoffizieller Programmhöhepunkt: Hans-Peter Müller vom Dienstsitz Bonn des BMWi (Referat I B 6, Preisrecht, Vergaberecht) verriet ein wenig über die anstehenden Reformen des Vergaberechts.
Rainer Brüderle stärkt die Mitsprachemöglichkeiten des Mittelstands bei wichtigen EU-Vorhaben. Gemeinsam mit der Wirtschaft wird künftig vom BMWi in regelmäßigen Abständen ein neuer Mittelstandsmonitor erarbeitet. KMU können sich so frühzeitig über relevante Vorhaben der EU informieren und ihre Interessen in laufende Konsultationsverfahren einbringen. EU-Vorhaben werden dazu nach dem Ampelprinzip auf ihre KMU-Relevanz bewertet.
Eigentlich wollte ich dazu gar nichts schreiben, weil nur das eingetroffen ist, was bereits seit Anfang 2009 eben so geregelt war. Da aber u.a. auch das forum vergabe dazu berichtet, sei es klarstellend gesagt: Die vergaberechtlichen Erleichterungen des KP II sind auf Bundesebene nicht über ihre Befristung (31.12.2010) hinaus verlängert worden. Dem Vernehmen nach hatte zumindest das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit einer Verlängerung geliebäugelt. Wie bereits berichtet, haben sich zahlreiche Bundesländer allerdings anders entschieden.
Angesichts einer brummenden Wirtschaft und Rekord-Niedrig-Arbeitslosigkeit wäre die Begründung für eine solche Verlängerung auch schwer gefallen. Es sei denn natürlich, der so geschaffene Freiraum hätte sich positiv auf die öffentliche Beschaffung ausgewirkt. Dazu wird in Kürze noch ein Gutachten vorliegen.
Wir erinnern uns: Am 13.1.2009 einigte sich der Koalitionsausschuss im Kanzleramt auf das Konjunkturpaket II, darin enthalten: Die “Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts”, im wesentlichen durch stark angehobene Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben. Die Maßnahme war befristet für zwei Jahre und endet dementsprechend am 31.12. dieses Jahres. Eigentlich.
Die Kommunalen Spitzenverbände hatten bereits Ende Juli eine Stellungnahme zur Fortführung der vergaberechtlichen Vereinfachungen sowohl an Minister Brüderle, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), als auch an Minister Dr. Ramsauer, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) gerichtet. Wie es die Spatzen in Berlin nun von den Dächern pfeifen, ist man im BMVBS bereits guter Dinge hinsichtlich einer Verlängerung der Maßnahmen, im BMWi grübelt man zumindest noch.
3 Kommentare
“Rechtsetzung auf EU-Ebene soll intelligenter werden: Brüderle begrüßt Mitteilung der EU-Kommission” – ob das BMWi den Titel seiner heutigen Pressemitteilung wohl bewusst so zweideutig formuliert hat? Wie die Kommission mitteilt, will sie unter der Bezeichnung „Intelligente Rechtsetzung“ ihre bestehende Agenda zur „Besseren Rechtsetzung“ weiterführen. Sie soll zu mehr Wachstum und Beschäftigung beitragen, indem Verwaltungslasten abgebaut, die bestehenden EU-Rechtsvorschriften vereinfacht und die Folgen neuer EU-Gesetzgebung eingehender abgeschätzt werden.