BMWi
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Die im November 2008 gestartete Maßnahme „EXIST-Forschungstransfer“, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Zuge der Hightech-Strategie der Bundesregierung aufgelegt wurde und technologisch besonders aufwendige Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützt, modifiziert ihre Förderbedingungen: Gründungsvorhaben von außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden denen für Vorhaben von Hochschulen angeglichen und künftig zu 90 (bisher: 50) Prozent finanziert.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wird in den beiden Jahren 2009 und 2010 nach derzeitigem Stand Spitzentechnologien und Forschungsprojekte insbesondere im innovativen Mittelstand in Höhe von insgesamt 5,6 Mrd. € fördern (davon allein 1,1 Mrd. € aus den Konjunkturpaketen). Im Einzelnen stehen den Unternehmen folgende Programme zur Verfügung:
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Laut eines Berichts des juristischen Online-Nachrichtenmagzins JUVE wechselt der als „Vater der Vergaberechtsreform“ bekannte Dr. Fridhelm Marx zur internationalen Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer. Marx war über 15 Jahre lang im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in leitender Funktion für das öffentliche Auftragswesen zuständig. Der 63-Jährige schied Anfang 2009 altersbedingt aus dem BMWi aus.
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Nach einer aktuellen Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) liegt die Zahl ausländischer Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland beteiligen, unterhalb von 5 % aller Bieter.
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Im vergangenen Jahr gab es insgesamt 1119 Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern. Bei den getroffenen Sachentscheidungen fielen 174 für den öffentlichen Auftraggeber aus, 187 zugunsten der Antragsteller. Indes sieht das Bild bei den Verfahren vor den Oberlandesgerichten ganz anders aus.
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Die Unternehmensberatung RambØll-Management hat im Auftrag des BMWi die Kosten des Vergabeprozesses sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite ermittelt. Erfasst wurden zum einen Vergabestellen des Bundes, der Länder und Gemeinden, zum anderen große, mittlere und kleine Unternehmen der verschiedene Branchen (u. a. Dienstleistungen, Lieferungen, Baubereich). Wenngleich nicht das eigentliche Ziel der Studie, so lieferte sie doch ein bemerkenswertes Ergebnis am Rande:
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Der bei öffentlichen Vergaben einzuhaltende Prozeß verursacht jährlich Bürokratiekosten in Höhe von 19 Mrd. Euro. Davon entfallen auf die Seite der öffentlichen Auftraggeber 46 % und auf die Seite der Bieter 54 %. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Auftrag gegebenen Studie.
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Unter Federführung des BMWi und in Zusammenarbeit mit dem BDI hat im November erstmals der „Beraterkreis E-Vergabe“ getagt. Ziel des neuen Gremiums ist, mit Vertretern der Bundes-, Länder- und Kommunalebene die Probleme und Hindernisse bei der elektronischen Vergabe anzugehen.