Bundesregierung
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Ein guter Anlass, einmal an die wohl schon gänzlich in Vergessenheit geratene Rede von John F. Kennedy zu seinem Amtsantritt am 20. Januar 1961 zu erinnern: All this will not be finished in the first one hundred days. Nor will it be finished in the first one thousand days, nor in the life of this Administration, nor even perhaps in our lifetime on this planet. But let us begin. In diesem Sinne, liebe Angie, lieber Guido.
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Dies fordert die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/543). Die Bundesregierung soll die mit Bundesmitteln zu finanzierenden Kostenanteile von Neu- und Ausbauinvestitionen in die Schienenwege des Bundes in Höchstbetragsvereinbarungen festschreiben. Baukosten für die Schienenprojekte würden in der Regel ”erheblich“ über den ursprünglich geplanten und zwischen dem Bund und der DB Netz AG vereinbarten Gesamtausgaben liegen, heißt es zur Begründung. So habe zum Beispiel die ICE-Neubaustrecke Köln-Frankfurt ursprünglich knapp 3 Milliarden Euro kosten sollen. Selbst ohne die noch nicht erfolgten Baumaßnahmen im Knoten Köln würden die Kosten heute schon bei mehr als 6 Milliarden Euro liegen. (Quelle: Bundestag)
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Wenn Sie gestern Abend die Nachrichten verfolgt haben, so wissen Sie, dass den gesetzlich Krankenversicherten in Kürze eine Erhöhung ihrer Beiträge ins Haus steht. Die Politik wird nicht müde, die üblichen Gründe zu proklamieren, die Mindereinnahmen der Kassen durch die Wirtschaftskrise, die Kosten des Gesundheitsfonds und sowieso die gestiegene Lebenserwartung. Nun sind Krankenkassen nach einem Urteil des EuGH auch öffentliche Auftraggeber. Und was der Bundesrechnunghof (BRH) in seinen „Bemerkungen 2009“ über den Umgang jedenfalls einiger Kassen mit ihren Finanzmitteln feststellt, lässt Rückschlüsse auf deren Verhältnis zur sparsamen Mittelverwendung insgesamt zu. Die interessantesten Fälle finden Sie nachfolgend – Vergabeblog empfiehlt dringend blutdrucksenkende Mittel bereit zu halten. Am besten auf eigene Kosten.
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Der Entwurf einer neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (KOM(2009) 126) sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber verpflichtet werden, Forderungen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Andernfalls drohen nicht nur Verzugszinsen und Ersatz der Beitreibungskosten, sondern zur Abschreckung auch eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5 Prozent des geschuldeten Betrages ab dem ersten Tag des Verzugs. Für private Auftraggeber soll diese Regelung nicht gelten. Nachdem die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände die geplante Richtlinie bereits scharf kritisiert hatte, erkundigte sich nun die Bundestagsfraktion der Linken in einer Kleinen Anfrage nach der Position der Regierung.
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Am 10. Dezember 2009 trat der Finanzplanungsrat zum 111. und letzten Mal zusammen. Am 13. Januar 2010 beschloss das Kabinett ein Gesetz, das seine Abschaffung regelt. An seine Stelle tritt ein neues Gremium: Der Stabilitätsrat löst den Finanzplanungsrat ab. Seine Hauptaufgabe ist die Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Bund und Länder müssen dem Rat regelmäßig Bericht über ihre aktuelle Haushaltslage, ihre Finanzplanung, die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen und über die mittelfristige Haushaltsentwicklung erstatten. Im Gegensatz zum alten Planungsrat, der nur „Empfehlungen“ geben durfte, fasst der Stabilitätsrat „Beschlüsse“ – und das auch ohne Einstimmigkeit.
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Überraschen wird es niemanden: Nach dem heute vom Kabinett beschlossenen 22. Subventionsbericht der Bundesregierung stiegen die staatlichen Subventionen im vergangenen Jahr, in erster Linie verursacht durch die Finanz- und Wirtschaftskrise, um mehr als 6 Mrd. Euro auf insgesamt 29,5 Mrd. Euro an. Der Bericht, den die Bundesregierung alle zwei Jahre Bundestag und Bundesrat vorlegt, erfasst sowohl die Finanzhilfen und Subventionen des Bundes, als auch die geschätzten Mindereinnahmen durch Steuervergünstigungen im Zeitraum von 2007 – 2010.
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Der vom Bundeskabinett beschlossene 2. Entwurf des Haushalts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie beläuft sich 2010 auf insgesamt rd. 6,285 Mrd. Euro (2009: rd. 6,163 Mrd. Euro). Dabei wird das Ministerium seinem Namen gerecht: Deutlich erkennbar ist die klare Ausrichtung auf technologieintensive Bereiche: So wird z.B. die Luftfahrtindustrie in 2010 mit insgesamt rund 181 Mio. Euro (2009: 133 Mio. Euro) weiter ausgebaut, der Ansatz für Informations- und Kommunikationstechnologien liegt mit über 100 Mio. Euro signifikant über dem von 2009 (85,5 Mio. Euro). Einen Schwerpunkt bildet auch die Energieforschung und weiterhin die Weltraumforschung. Dabei ist in allen Bereichen die mittelstandsfördernde Handschrift des Ministeriums deutlich erkennbar. Bestandserhaltende Subventionen (z.B. im Bereich der Kohlehilfen) werden dagegen zurückgeführt. Zu den einzelnen Förderbereichen siehe nachfolgende Auflistung:
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Dr. Fridhelm Marx hat als Leiter der für das Vergaberecht zuständigen Unterabteilung im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) von 2000 bis 2009 und zuvor von 1994 bis Ende 1999 als Leiter des Referates „Öffentliche Aufträge“ die Geschicke des Vergaberechts in Deutschland ganz entscheidend mitbestimmt. Er ist „das Gesicht“ der Vergaberechtsreform. Vergabeblog sprach mit ihm über die Reform, Inhouse-Geschäfte, das Konjunkturpaket und das Leben nach dem BMWi. Wir stellten ihm einige Fragen zu aktuellen Entwicklungen des Vergaberechts. Vergabeblog: Herr Dr. Marx, seit einigen Monaten sind Sie nicht mehr für das BMWi tätig. Ich stelle mir das ja schwierig vor: So plötzlich die Zügel los zu lassen und zuzusehen, wie die Kutsche ins Dunkel rast…
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Das „Outsourcen“, ursprünglich ein Begriff, der nur auf IT-Infrastruktur und – Services angewandt wurde, hat in den letzen Jahren die gesamte Wirtschaft mehr und mehr erfasst. Intelligenter Hintergrund: Man lagert jene Unternehmensaufgaben an Dritte aus, die nicht zu den eigenen Kernkompetenzen zählen und konzentriert sich somit umso mehr auf seine Fertigkeiten („Do what you can do best – outsource the rest“). Auch der Gesetzgeber hat diesen Trend erkannt. Seit dem Jahr 2000 haben externe Kräfte wie etwa Anwaltskanzleien an insgesamt 60 verkündeten Gesetzen und Verordnungen mitgewirkt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/14025) hervor. Vor dem Jahr 2000 wurde demnach eine solche Mitwirkung lediglich einmal im Jahr 1991 registriert. Die sich gem. des Outsourcing-Prinzips aufdrängende Frage ist, was denn die eigene Kernkompetenz des Gesetzgebers ist, wenn denn nicht die Gesetzgebung?
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Die Milliarden aus dem Investitionsprogramm des Bundes sollen bislang bei den Unternehmen nicht angekommen sein. Dies berichtete die Financial Times Deutschland (FTD) unter Berufung auf Informationen aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums. So sollen die Länder von den insgesamt durch den Bund zur Verfügung gestellten 13 Millarden Euro bis Mitte Juni lediglich 11 Millionen Euro abgerufen haben. Die Regierung sorgt sich nun, daß sie das mit dem Konjunkturpaket II verfolgte Ziel einer Konjunkturbelebung durch rasche staatliche Investitionen verfehlen könnte.