Eignungsprüfung
-
Der Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 15.1.2008 (B 15-01082-102/11), nachdem die Vergabestellen des Bundeshochbaus bei beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nur noch solche Unternehmen berücksichtigten dürfen, die in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt werden, bröckelt. Nach einem aktuellen Erlass des Ministeriums sind ggfs. auch nicht präqualifizierte Unternehmen zuzulassen, um eine Diskriminierung auszuschließen.
-
Im Süd-Westen nichts Neues: Das OLG OLG Karlsruhe (Beschluss vom 25.04.2008, 15 Verg 2/08) hat abermals klargestellt, dass fehlende Angaben zur Eignung von Subunternehmern zwingend zum Angebotsausschluß führen.
-
Im Rahmen der Angebotsprüfung ist zunächst die Eignung der Bieter zu prüfen (Eignungsprüfung), sodann das eigentliche Angebot auf seine Wirtschaftlichkeit hin (Wirtschaftlichkeitsprüfung). Der BGH hat mit Urteil vom 15.04.2008 (Az.: X ZR 129/06) abermals entschieden, dass im Rahmen der Wirtschaftslichkeitsprüfung keine Eignungsaspekte (z.B. Qualifikation des Personals oder Referenzprojekte) berücksichtigt werden dürfen und dabei klar gestellt, dass die Eignungsprüfung „nicht der Ermittlung qualitativer Unterschiede zwischen den einzelnen Bewerbern“ dient.
-
Mit Beschluss vom 14.12.2007 (Az. Verg W 21/07) hat das Brandenburgische OLG zu den Möglichkeiten eines Selbstreinigungsprozesses nach Korruptionsvorwürfen zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit – damit der Eignung – eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft Stellung genommen.
-
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 24.01.2008 – Rs. C-532/06 – abermals klargestellt, dass wegen Art. 36 I der Richtlinie 92/50 der EU (EU-Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie) als „Zuschlagskriterien“ solche Kriterien ausgeschlossen sind, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, sondern die im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter und mit der Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen. Bei diesen handele es sich um „Eignungskriterien“.