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Der Rat der EU hat grünes Licht für neue Vorschriften zur Vereinfachung der Beschaffung im Bereich Sicherheit und Verteidigung, zur Erleichterung von Investitionen im Verteidigungsbereich und zur Unterstützung der Verteidigungsindustrie gegeben. Mit den neuen Regeln sollen administrative Verzögerungen bei der Beschaffung, Genehmigung, Berichterstattung und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beseitigt werden, um den Mitgliedstaaten und der Industrie den Weg frei zu machen, rasch zu handeln und Europas Verteidigungsfähigkeit zu erhöhen. Diese neuen Rechtsakte bilden das sogenannte „Omnibus V“-Legislativpaket als Teil der Vereinfachungsagenda der EU.
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Bremen: Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetze – Direktauftrag stark angehoben
Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 Euro sowie Bauleistungen bis 500.000 Euro im Direktauftrag möglich
Das Bremische Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes und zur Änderung der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen vom 29. September 2026 wurde am 1. Oktober 2026 verkündet. Die wesentlichen Änderung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes umfassen:
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Seit dem 1. Oktober 2026 werden Verhandlungsvergaben (für Liefer- und Dienstleistungen) sowie Freihändige Vergaben (für Bauleistungen), jeweils mit Teilnahmewettbewerb, in Nordrhein-Westfalen bis zu den jeweils geltenden EU-Schwellenwerten zugelassen. Dies soll öffentlichen Auftraggebern in NRW mehr Flexibilität geben und weniger Bürokratie verursachen.
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Die Bundesregierung plant eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und will den bisherigen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen neu ausrichten. Für Vergaben und das Vergaberecht könnte dies von besonderer Bedeutung sein, da Informationen aus öffentlichen Beschaffungsvorgängen bereits heute zwischen Informationszugangsrecht, Vertraulichkeit und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen stehen.
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Rechtsschutz vs. Geschwindigkeit – High Noon vor dem BVerfG: Das BwBBG auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand
Beschleunigung ist politisch gewollt. Effektiver Rechtsschutz ist verfassungsrechtlich geboten. Was passiert, wenn beides kollidiert?

Mit dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) hat der Gesetzgeber die Beschaffung für die Bundeswehr auf Geschwindigkeit getrimmt. Der sicherheitspolitische Hintergrund ist evident: Beschaffungsverfahren sollen nicht an langen Verfahren und Verzögerungen scheitern, wenn es um die Ausstattung und Einsatzfähigkeit der Bundeswehr geht. Doch gerade dort, wo der Staat besonders schnell handeln will, stellt sich die Frage nach den rechtsstaatlichen Leitplanken. Der Konflikt ist inzwischen beim Bundesverfassungsgericht angekommen.
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Die EU Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, um öffentlichen Auftraggebern und Auftraggebern praktische Leitlinien für die Bewertung des Beitrags zu Nachhaltigkeit und Resilienz in Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß Artikel 25 der Netto-Null-Industrie-Verordnung an die Hand zu geben. Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich. Zwar werden teilweise Bestimmungen aus Unionsvorschriften paraphrasiert, es ist jedoch nicht beabsichtigt, die Rechte und Pflichten nach der Netto-Null-Industrie-Verordnung oder anderen verbindlichen Instrumenten, wie der STEP, zu erweitern oder einzuschränken.
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Am 31. August 2026 hat das neue deutsche AI Safety and Security Institute (AISI Deutschland) seine Arbeit aufgenommen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und das Bundesministerium des Innern (BMI) setzen damit einen Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates vom Juni 2026 um. Für öffentliche Auftraggeber ist der Start mehr als eine digitalpolitische Nachricht: Mit der zunehmenden Beschaffung und Nutzung von KI-Systemen stellt sich immer dringlicher die Frage, wie deren Sicherheit, Zuverlässigkeit und Risiken bereits im Vergabeverfahren berücksichtigt werden können.
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Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWBS) hat im Allgemeinen Teil des Bundesanzeigers am 24.08.2026 die überarbeiteten Abschnitte 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A bekannt gegeben. Auf Vergabeblog lesen Sie in Kürze eine rechtliche Einordnung der Überarbeitung.
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Neue Vergaberegeln, eine geplante Reform der UVgO und weitere Gesetzesvorhaben verändern die Rahmenbedingungen für öffentliche Beschaffung. Für Zuwendungsempfänger bedeutet das: Erleichterungen nutzen, aber Förderrisiken weiterhin im Blick behalten.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) sprach mit Jakob Reuschlein von Procure AI über den Einsatz von KI-Agenten im öffentlichen Einkauf und die Mensch-Maschine-Interaktion im Einkauf der Zukunft. Das Interview führte Alexis von Boetticher.










