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Sollten Sie nach den aktuellen EU-Schwellenwerten Ausschau halten, empfehlen wir Ihnen dringend, diese nicht auf den Webseiten der EU zu suchen. Da stehen nämlich noch die vom letzten Jahr (http://simap.europa.eu/supplier/opportunities-in-europe/index_de.htm). Die aktuellen finden Sie bei uns hier.
Das Mittel aus deutschen Konjunkturprogrammen nicht vor europäischem Vergaberecht gefeit sind, mithin mit diesen Mitteln finanzierte Leistungen europaweit auszuschreiben und ggfs. auch an nicht-deutsche Unternehmen innerhalb der EU zu vergeben sind, hat sich inzwischen herumgesprochen. Bei der Vergabe von zwei Losen im Rahmen des Ausbaus der A2 Warschau – Lodz in Polen ging es nun noch eine Stufe weiter: Den Zuschlag erhielt der chinesischen Staatskonzern COVEC. Das Angebot lag 60 % unter dem kalkulierten Ausschreibungspreis der polnischen Behörden und immer noch um knapp ein Drittel unter den Angeboten der mitbietenden europäischen Konkurrenten.
Die Belastung der deutschen Wirtschaft durch Informationspflichten, die auf die europäische Bürokratie zurückgehen, ist inzwischen mit 25,1 Milliarden Euro höher als die aufgrund nationaler Regelungen entstandenen Informationspflichten. Diese allein vom deutschen Gesetzgeber veranlassten Belastungen würden rund 22,5 Milliarden Euro betragen, teilt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (17/300) vorgelegten Bericht über die Anwendung des Standardkosten-Modells und zum Stand des Bürokratieabbaus mit. Ermittelt wurden 9.199 Informationspflichten für die Wirtschaft, die zu Kosten von insgesamt 47,66 Milliarden Euro führten.
Wenn man etwas sucht, ist es gut zu wissen, wie es aussieht. Was aber, wenn das, was Sie suchen, gar nicht so aussieht, wie es aussehen müsste? Dann wird es schwierig, mitunter sogar unmöglich, es zu finden. Nun ist der Prozess zur Vergabe öffentlicher Aufträge – für Bieter wie für Beschaffer – stark formalisiert, um einen transparenten und fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Auf eine bislang offenbar gänzlich unbeachtete Lücke in diesem Prozess machte mich Peter Cornelius, seit 1994 Betreiber des elektronischen Ausschreibungssuchdienstes „Ted-Alert„, aufmerksam: Die europäischen Ausschreibungsdatenbank TED (= Tenders Electronic Daily) des Amtes für Amtliche Veröffentlichungen der EU, in der alle öffentlichen Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtend zu veröffentlichen sind und die für über 150 lizenznehmende Datenbanken Dritter integraler Bestandteil ist. Bei monatlich über 30.000 Neueinstellungen in TED (Gesamtzahl in 2009: 363.230) ist deren wichtigster Bestandteil der jeweils verwendete CPV-Code, eine Zahlencodierung des Auftragsgegenstands zur Überwindung der Sprachbarrieren. Doch niemand kontrolliert die Richtigkeit oder auch nur Plausibilität der verwendeten Codes. Ohne diesen ist die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen jedoch kaum auffindbar, weshalb es bei Verwendung eines falschen Codes für interessierte Bieter schwer bis unmöglich wird, eine Ausschreibung zu finden.
Doch Cornelius kann es, denn er war von 1985 bis 1991 als Mitarbeiter des Datenbank-Anbieters ECHO (European Commission Host Organisation) für die Direktion Informationsmarkt der Kommission (heute Teil der Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien) verantwortlich für den Aufbau der Datenbank und die Implementierung der Suchfunktion. Und was er heute zu finden vermag, ist bemerkenswert: Etliche mit falschem CPV-Code deklarierte und daher für Bieter faktisch kaum auffindbare Ausschreibungen. Selbst die Institutionen der EU machen da keine Ausnahme. Statistische Ausreißer, Nachlässigkeit einzelner Vergabestellen oder mitunter gar Absicht?
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Jeder, der ein Unternehmen gründen will, kennt das Problem: Welche Genehmigungen brauche ich? Und welche Behörde ist dabei für was zuständig? Was schon im Heimatland regelmäßig enorme Aufwände erfordert, wird im Ausland zum echten Investitionsverhinderer. Hier setzt die europäische Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) an, die bestehende Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen abbauen und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes in Europa beitragen soll. Zentrales Instrument dazu sind die sog. “Einheitlichen Ansprechpartner”. Mit diesen sollen Dienstleistungsanbietern künftig in ganz Europa Kontaktstellen zur Verfügung stehen, über die sie alle für die Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendigen Informationen erhalten und alle dazu notwendigen Verfahren und Formalitäten aus einer Hand abwickeln können. Die EU-Mitgliedstaaten hatten bis zum 28. Dezember 2009 Zeit, diese flächendeckend zur Verfügung zu stellen. In Deutschland sind hierfür die Bundesländer verantwortlich, die mehr oder minder vollständig und damit rechtzeitig ihrer Verpflichtung nachgekommen sind. Es gibt allerdings keine einheitliche Umsetzung der einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland. Nicht mal bei der Abkürzung „EA“ oder „EAP“.
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Die EU-Kommission regt mehr öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) zur Entlastung der durch die Wirtschaftskrise angespannten nationalen Haushalte in den Mitgliedsstaaten an. In einer nun vorgelegten Mitteilung setzt sie dabei auch auf innovative Lösungen und zeigt Möglichkeiten für gemeinsame EU-Technologieinitiativen auf. Obgleich im öffentlichen Interesse geführte ÖPP enorme Vorteile bieten können, werden sie nach Ansicht der Kommission nach wie vor nur eingeschränkt genutzt, und in vielen Mitgliedstaaten seien kaum Erfahrungswerte in Bezug auf ÖPP vorhanden. EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte: „Mit dieser Mitteilung schafft die Kommission einen neuen und umfassenden Rahmen für ÖPP.”
Das Bayerische Verkehrsministerium hat Leitlinien zur Anwendung der neuen EU-Nahverkehrsverordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße veröffentlicht. Die EU-Verordnung tritt im Dezember in Kraft und regelt das Beihilfe- und Vergaberecht für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) neu.
Am 30. Juli 2009 wurde der 3. Call (FP7-SEC-2010-1) im europäischen Sicherheitsforschungsprogramm veröffentlicht. Dieser beinhaltet ein Budget in Höhe von 210,59 Mio. € und umfasst 35 Themen, darunter „Schutz von öffentlichen Plätzen und Massentransportmitteln“, „Grenzüberwachung und Grenzsicherheit“ und „Organisierte Kriminalität und Terrorismus“.
Das Europäische Parlament (EP) hatte am 16. Dezember vergangenen Jahres eine neue Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit verabschiedet. Die Richtlinie ist der erste Teil eines Pakets (Defence Package), das auf die Schaffung eines europäischen Markts für Verteidigungsgüter zielt. Unter Berufung auf Artikel 296 des EG-Vertrages werden solche Güter und Dienstleistungen bislang unter dem Deckmantel nationaler Sicherheitsinteressen oft nicht europaweit ausgeschrieben. Die neue Richtlinie soll für eine Öffnung dieses Marktes und für mehr Transparenz und Wettbewerb bei der Auftragsvergabe sorgen.
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Die Europäische Kommission hat beschlossen, förmliche Aufforderungen an Deutschland zu richten, die den Abschluss öffentlicher Dienstleistungsverträge über die Instandhaltung von Kreisstraßen durch Landkreise in acht Bundesländern sowie die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsvertrages über die Erbringung von Flugvermessungsdiensten im Jahr 2002 betreffen. In beiden Fällen wurden die Aufträge ohne vorheriges Vergabeverfahren vergeben.
Die Richtlinie 2004/18/EG über die Vergabe öffentlicher Aufträge erlaubt den Rückgriff auf beschleunigte Verfahren, wenn dies aus Dringlichkeitsgründen erforderlich ist. Die EU-Kommission erkennt an, dass der Ausnahmecharakter der aktuellen Wirtschaftslage dazu führen kann, dass eine raschere Durchführung umfangreicher öffentlicher Arbeiten notwendig wird. Diese Dringlichkeit dürfte grundsätzlich zur Rechtfertigung des Rückgriffs auf das beschleunigte Verfahren ausreichen, womit sich die Dauer des Verfahrens insgesamt von 87 Tagen auf 30 Tage verringert, so die Kommission. Die Annahme der Dringlichkeit soll danach in den Jahren 2009 und 2010 für alle größeren öffentlichen Projekte gelten.
Die Europäische Kommission hat die Listen der den EU-Vergabevorschriften unterliegenden öffentlichen Auftraggeber aktualisiert. Anhand dieser können Bürger und Unternehmen feststellen, welche öffentlichen Stellen in der EU für ihre Aufträge gemeinschaftsweite Ausschreibungsverfahren durchführen müssen. Die Listen verbessern nicht nur die Rechenschaftspflicht und Transparenz in diesem Bereich, sondern sollen den Unternehmen auch mehr Möglichkeiten eröffnen, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen – das Volumen der öffentlichen Aufträge in der EU wird auf etwa 17 % des BIP der EU bzw. 1,9 Billionen Euro (2006) veranschlagt.
Da ist die EU-Kommission schon konsequent – der freie Dienstleistungsverkehr gilt nicht zu letzt auch für´s liebe Vieh: Nach Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die Kommission wegen der Rinderbesamungspraxis hierzulande hatte die Deutsche Regierung am 21. Dezember 2006 ein neues Tierzuchtgesetz und am 14. Oktober 2008 eine neue Samenverordnung verabschiedet. Nachdem damit die strittigen nationalen Rechtsvorschriften angepasst wurden, hat die Kommission beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzustellen.
Die EU-Kommission und das Europäische Parlament wollen die breite Markteinführung emissionsarmer und energieeffizienter Fahrzeuge durch eine entsprechende Verpflichtung im Rahmen der öffentlichen Beschaffung fördern. Dazu soll eine neue Richtlinie erstmals Kraftstoffverbrauch sowie CO2- und Schadstoffemissionen als obligatorische Kriterien für die Vergabe entsprechender öffentlicher Kfz-Lieferaufträge vorschreiben.
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Der CPV-Code (Common Procurement Vocabulary) ist das gemeinsame Vokabular der EU zur Beschreibung des Auftragsgegenstandes bei öffentlichen Aufträgen. Mit der Bekanntmachung der EG-Änderungsverordnung Nr. 213/2008 am 15 März 2008 im Amtsblatt der EU gilt seit dem 17. September 2008 ein neuer CPV-Code. Ziel der Neufassung ist eine benutzerfreundlichere Ausgestaltung des Codes und dessen Anpassung an neue technologische Entwicklungen.
Wenn auch kein unmittelbares Vergabethema: Innerhalb der Europäischen Union liegen kleine und mittelständische Unternehmen aus Deutschland bei Innovationen auf Rang zwei, knapp hinter Österreich. Zudem erwirtschaften die 3,5 Millionen kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) in Deutschland rund 40 Prozent aller Unternehmensumsätze, beschäftigen rund 70 Prozent aller Arbeitnehmer und stellen mehr als 80 Prozent aller Lehrstellen zur Verfügung. Dies gab die Bundesregierung in Ihrer Antwort (16/10209) auf eine Große Anfrage von CDU/CSU und SPD (16/8950) bekannt.
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Nach einer aktuellen Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) liegt die Zahl ausländischer Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland beteiligen, unterhalb von 5 % aller Bieter.
Mit dem sog. „Small Business Act“ (SBA) der EU-Kommission soll der Zugang mittelständischer Unternehmen zum Binnenmarkt und insbesondere zu öffentlichen Aufträgen verbessert werden. Mit der Initiative sollen nach dem Willen der Kommission kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) insgesamt „an zentraler Stelle bei der Entscheidungsfindung in der EU berücksichtigt werden“.
Die Ausschreibungsplattform etis („european tender information system“) hat ihre Abdeckung auf die Slowakei, die Tschechischen Republik und die Schweiz ausgeweitet.
Als Bestandteil des sog. „Defence Package“ hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag „über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit“ vorgstellt. Hintergrund ist, dass nach Ansicht der Kommission in diesen Bereichen bislang die EU-Vergaberichtlinie 2004/18/EG regelmäßig unter Berufung auf die Betroffenheit wesentlicher nationaler Interessen gem. Art 296 EG umgangen wurde, um ausländische Bieter auszuschließen.