EU-Kommission
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Den Namen kennt man hierzulande noch ganz gut: Im Vorfeld der letzten “großen” Vergaberechtsnovelle hatte das Beratungsunternehmen RAMBOLL-Management im Auftrag des BMWi die “Kostenmessung der Prozesse öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge aus Sicht der Wirtschaft und der öffentlichen Auftraggeber” erstellt (Studie verfügbar im Deutschen Vergabenetzwerk – DVNW). Nun erhielt RAMBOLL von der EU-Kommission den Auftrag über eine Studie zur Bewertung der Tauglichkeit des CPV-Codes.
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Das Amt für Amtliche Veröffentlichungen der EU bietet ein neues Handbuch zur „Grünen Beschaffung“ kostenlos als Download im PDF-Format an. Das Werk entstand unter Mitwirkung der EU-Kommission, ist bislang aber nur in englischer Sprache verfügbar. Üblicherweise folgen weitere Sprachversionen. Zu finden hier.
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Das Europäische Parlament (EP) hatte am 16. Dezember 2008 eine neue EU-Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (2009/81/EG) verabschiedet. Bis zum 21. August 2011 hatten die Mitgliedsstaaten Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland war die Umsetzung bislang noch nicht möglich. Heute hat die EU-Kommission offenbar die Geduld verloren.
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Die von der EU-Kommission neu einberufene, nach eigenen Angaben “informelle Sachverständigengruppe” zu eVergabe steht. Sie umfasst 20 Personen aus verschiedenen EU-Staaten. Aus Deutschland dabei: Margarete Charlotte Donovang-Kuhlisch (IBM), Marc Christopher Schmidt (Beschaffungsamt des BMI) und Carsten Prokop (Vergabe24).
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Im Vergabeblog konnten Sie bereits vorab einen Blick hinein werfen: Die EU-Kommission hat heute, am 20.12.2011, wie angekündigt ihren Entwurf der überarbeiteten EU-Vergaberichtlinien der Öffentlichkeit vorgestellt.
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EU-Kommissar Michel Barnier, zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistungen, stellt voraussichtlich am 20. Dezember in einer Pressekonferenz seine Vorschläge zur Modernisierung der öffentlichen Auftragsvergabe in der EU vor. Außerdem wird ein Richtlinienvorschlag zu Konzessionsverträgen präsentiert. Die genaue Zeit der Pressekonferenz steht noch nicht fest. Sie wird von Europe by Satellite (EbS) übertragen. Im Vergabeblog konnten Sie vorab bereits einen Blick in die Vorschläge der Kommission werfen.
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Nach der Reform ist vor der Reform. Dieses Sprichwort scheint in keinem anderen Gebiet so richtig zu sein wie im Vergaberecht. Kaum gewöhnen wir uns an die neue VOL/A, VOB/A und VOF sind am Horizont bereits neue Änderungen in Sicht. Aktuell und bekannt ist vielen die Umsetzung der Richtlinie zu Vergaben im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (RL 2009/81/EG). Noch nicht allzu bekannt dürfte sein, dass die Europäische Kommission die allgemeinen Vergaberichtlinien vollständig überarbeitet hat und wohl noch im Dezember dem Europäischen Parlament zur Beschlussfassung zuleiten wird. Unser Autor Dr. Roderic Ortner hatte in Brüssel bereits Einblick in die Entwurfsfassung und gibt nachstehend einen kurzen Überblick über einige wichtige Änderungen. Denn beim Vergabeblog lesen Sie es zuerst (Anmk. d. Red.)
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Die EU-Kommission hat die Untersuchungen gegen die Tschechische Republik wegen Verstoßes gegen die europäischen Vergaberichtlinien bei Erwerbs von vier militärischen Transportflugzeugen ohne öffentliche Ausschreibung im Jahr 2009 eingestellt. Die Tschechen haben versichert, dass man künftig Abweichungen von öffentlichen Ausschreibungen beim Erwerb von Waren für militärische Zwecke (Artikel 346 AEUV) auf Ausnahmefälle beschränken werde, in denen es um die Wahrung der wesentlichen Sicherheitsinteressen des Landes geht.
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Kristian Wellige ist das neue Gesicht im „Vergabe-Referat“ I B 6 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi): Da Referatsleiterin Dr. Kirstin Pukall die Leitung des Referats V B 5 „Japan, Süd- und Südostasien, Australien, Neuseeland“ übernommen hat, wurde sie als ursprüngliche vorgesehene Referentin beim Vergaberechtstag 2011 des forum Vergabe e.V. gesten in Berlin durch Herrn Wellige vertreten. Dieser brachte einen interessanten Ausblick mit.
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Überrascht? Nicht wirklich. Die griechische Version der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien erlaubt im Baubereich deutlich mehr Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts, als in den Richtlinien vorgesehen. Die EU-Kommission hat Griechenland daher aufgefordert, diese Rechtslage zu ändern. Nach Auffassung der Kommission erlauben es die Ausnahmen, öffentliche Bauaufträge gleichsam einer Direktvergabe zu vergeben. Zudem fordert die Kommission Malta auf, seine Rechtsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen zu ändern, insbesondere im Bereich der Nachprüfungsverfahren.