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Das Bayerische Verkehrsministerium hat Leitlinien zur Anwendung der neuen EU-Nahverkehrsverordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße veröffentlicht. Die EU-Verordnung tritt im Dezember in Kraft und regelt das Beihilfe- und Vergaberecht für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) neu.