eVergabe
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Die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge hat gegenüber dem herkömmlichen Papierverfahren viele Vorteile. Die große Anzahl der verschiedenen elektronischen Vergabelösungen – gegenwärtig sind es in Deutschland 35 Plattformen – hält jedoch viele Unternehmen davon ab, eVergabe zu nutzen. Sich gleichzeitig auf unterschiedliche technische Voraussetzungen, Benutzeroberflächen und Geschäftsmodelle einlassen zu müssen, ist für keine Firma attraktiv. Vergabeblog sprach mit Edda Peters, Geschäftsführerin der subreport Verlage Schawe GmBH, über die Zukunft der eVergabe und eine mögliche Lösung dieses Problems.
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Das Beschaffungsamt des BMI hatte bereits ab dem 1.9.2007 die IT und TK-Industrie auffordert, ihre Angebote nur noch elektronisch über das Internet abzugeben. Ab 01.07.2009 werden nun von den Vergabestellen des Bundes Angebote von Kfz-Herstellern nur noch in elektronischer Form akzeptiert.
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Wer künftig Aufträge von der Stadt Mainz erhalten will, kann ab dem 1. April seine Angebote nur noch elektronisch abgeben. Damit, so Wirtschaftsdezernent Franz Ringhoffer (FDP), sei Mainz die erste Stadt, die bei Ausschreibungen komplett auf Papier verzichtet. Vom Bauunternehmer bis zum Fensterputzer müssen Anbieter, die Aufträge von der Stadt erhalten wollen, an der so genannten eVergabe teilnehmen. Ringhoffer erhofft sich davon eine „erhebliche Zeit- und Kostenersparnis“. Die Stadt koste jeder Auftrag etwa 800 Euro Bürokratiekosten, bei einer Anzahl von 500 bis 800 Aufträgen pro Jahr komme allein an Ausschreibungskosten schnell mal eine halbe Million Euro zusammen. Die eVergabe biete hier Einsparungspotential.
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Die Hessische Ausschreibungsdatenbank (HAD) bündelt seit November 2008 im Auftrag des Landes Hessen alle öffentlichen Ausschreibungen hessischer Beschaffungsstellen. Ab Frühjahr 2009 erweitert die HAD diesen Service und bietet in Kooperation mit dem Softwarehaus AI öffentlichen Auftraggebern an, ihre Ausschreibungen von der Bekanntmachung bis zum Zuschlag elektronisch auf der HAD-eVergabeplattform abzuwickeln.
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Da die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge (eVergabe) zu erheblichen Kosten- und Zeitersparnissen sowie durch entsprechend intelligente Workflow-Managementsysteme zu einer deutlichen Vereinfachung der Verfahrens führt, wird mit dem Projekt „Wirtschaft trifft Verwaltung“ der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) GmbH der Aufbau einer neuen regionalen eVergabeplattform vorangetrieben.
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Nach dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) und dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung realisiert das IT Beratungs- und -Dienstleistungsunternehmen CSC Ploenzke nun auch für das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) webbasierte Ausschreibungen. Im Auftrag des Beschaffungsamts des BMI wird die vor kurzem für das BMI entwickelte eVergabe-Plattform an das SAP-R/3-System des BWB angebunden.
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Sachsen und Baden-Württemberg bauen ihre eVergabe-Angebote aus. Seit kurzem können in Baden-Württemberg alle Verfahrensschritte bei der Vergabe von Aufträgen des Landes vollständig elektronisch durchgeführt werden. Sachsen plant für 2009 den Ausbau.
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Der Freistaat Bayern wurde für sein „Elektronisches Beschaffungswesen (ELBE)“ vom Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik in Österreich (BMÖ) mit dem Austrian Supply Innovation Award 2008 in der Kategorie „Einkäufer“ ausgezeichnet. Mit dem Preis sollen sinnvolle Innovationen im Einkauf und entlang der Wertschöpfungskette gewürdigt und ausgezeichnet werden. Die prämierte Lösung vereinfacht die Beschaffungen des Freistaats im Bereich der Freihändigen Vergabe und reduziert damit die Kosten in erheblichem Maße: In rund 80% der Beschaffungen seitens der Ministerien des Freistaates Bayern und nachgeordneter Dienststellen ist die Freihändige Vergabe das gewählte Vergabeverfahren.
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Die Europäische Kommission startet eine Online-Befragung, um herauszufinden, welche Erfahrungen Unternehmen und öffentliche Stellen mit der elektronischen Beschaffung (eVergabe) im öffentlichen Sektor gemacht haben. Die Befragung soll Erkenntnisse liefern, in welchem Ausmaß die eVergabe EU-weit bereits eingesetzt wird. Insbesondere soll bewertet werden, inwieweit die Ziele des „Aktionsplans zur Umsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften über die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge“, der von der Kommission im Dezember 2004 verabschiedet wurde, erreicht worden sind.
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Nach wie vor ist das von der EU-Kommission selbst gesteckte Ziel, die elektronische Vergabe (eVergabe) bis zum Jahr 2010 in allen Fällen möglich zu machen und in zumindest der Hälfte der Fälle auch tatsächlich zu nutzen, in weiter Ferne. Hauptgrund hierfür sind neben der notwendigen technischen Umstellung in den Vergabestellen wie den anbietenden Unternehmen die technischen Besonderheiten der einzelnen Vergabeplattformen von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Anbietern, auf die sich Bieter wie Vergabestellen jeweils einstellen müssen, denn es fehlen einheitliche Standards. Das soll sich mit dem Projekt X-Vergabe nun endlich ändern.