Inhouse
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Die Europäische Kommission hat eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland gerichtet, der zweite Schritt in Richtung Klage wegen einer Vertragsverletzung.
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Eine bedeutsame Klarstellung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Danach (Urteil v. 13.11.2008 – C-324/07) ist eine interkommunale Zusammenarbeit abseits des Anwendungsbereichs der europäischen Vergaberichtlinien möglich, wenn mehrere Gemeinden zusammen eine Genossenschaft bilden und über diese gemeinsam eine Kontrolle ausüben wie über eine eigene Dienststelle (gem. der bekannten „Teckal-Rechtsprechung“). Die Kontrolle müsse nicht zwingend individuell ausgeübt werden. Die Beauftragung der Genossenschaft durch eine der Gemeinden wäre dann ohne Beachtung des Vergaberechts – sprich „inhouse“ – möglich.
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19. Dezember: Der Bundestag hat heute die Vergaberechtsreform verabschiedet. In zweiter und dritter Lesung stimmte das Parlament mit den Stimmen der Koalition dem noch einmal geänderten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts zu. FDP und die Die Linke stimmten dagegen, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Besonders heiß diskutiert war dabei bis zu letzt die geplante Inhouse-Regelung, die in letzter Minute ersatzlos gestrichen wurde.
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3. Dezember: Die Reform des Vergaberechts ist vorerst gestoppt. Nach gesicherten Informationen des Handelsblattes aus Koalitionskreisen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Reform auf Eis gelegt. Damit ist die ursprünglich noch für diese Woche angestrebte Beschlussfassung des Bundestages vom Tisch. Die Reform des Vergaberechts gehört zu den letzten großen Reformprojekten der Großen Koalition. Grund des Stopps: Die geplante Regelung zur Inhouse-Vergabe, die es der öffentlichen Hand erstmals ermöglicht hätte, Leistungen am Markt vorbei ohne öffentliche Ausschreibung untereinander („inhouse“) zu vergeben.
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Ironie des Schicksals? Die Bundesregierung ist gerade dabei, im Rahmen der GWB-Novelle der Vergaberechtsreform die Möglichkeit einer Inhouse-Vergabe gesetzlich zu verankern, da leitet die EU-Kommission u.a. gegen Deutschland ein EU-Vertragsverletzungverfahren ein, da Abfallentsorgungsdienstleistungen ohne Ausschreibung im Wege interkommunaler Zusammenarbeit „inhouse“ zwischen Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Necker-Kreis vergeben wurden.
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Unter Federführung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) und des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) haben sich insgesamt 18 Wirtschaftsverbände in einem gemeinsamen Positionspapier entschieden gegen die geplante gesetzliche Einführung einer Inhouse-Vergabe ausgesprochen. Durch die Möglichkeit, nachgefragte Leistungen nicht am Markt beschaffen zu müssen, sondern ohne öffentliche Ausschreibungen durch andere Einrichtungen der öffentlichen Hand erbringen zu lassen, werde ein fairer Wettbewerb zwischen staatlichen und privaten Unternehmen verhindert. Dies führte letztlich zur Verdrängung der Privatwirtschaft und zu erhöhten Preisen für den Kunden.
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Nachdem der „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts“ das Kabinett erfolgreich passiert hat, liegt nun auch die Stellungnahme des Bundesrats vor. Dieser stimmt dem Regierungsentwurf weitgehend zu, hat aber auch über die Reformvorschläge hinausgehende Forderungen.
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Die Zusammenarbeit von Kommunen ohne Beteiligung Privater soll nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen von den EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge ausgenommen werden. Dies fordert die Fraktion in einem Antrag. Die Verwaltungszusammenarbeit zwischen kommunalen Gebietskörperschaften sei erforderlich, um kostengünstig Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu erbringen, heißt es zur Begründung.
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Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen. „Damit schafft die Bundesregierung die Grundlage dafür, dass die Modernisierung des Vergaberechts noch in dieser Legislaturperiode erfolgreich abgeschlossen werden kann. Zusätzlich werden wichtige EU-Regelungen in das deutsche Recht übernommen“, so der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, nach Beendigung der Kabinettsitzung. Folgende Regelungen sind besonders hervorzuheben:
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Die EU-Kommission hat wegen der Vergabe eines öffentlichen Auftrags ohne Ausschreibung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Die Stadt Bonn hatte im Jahre 1997 einen Dienstleistungsvertrag über die Entsorgung von Bio-Abfällen mit einem privaten Unternehmen ohne vorangehende öffentliche Ausschreibung geschlossen.