ITK
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema der Vergabe von IT-Leistungen. Dabei tritt allzu oft in den Hintergrund, wozu diese dient: Um Staat und Verwaltung handlungsfähig zu machen! Dabei sind die Herausforderungen bereits heute, aber erst recht in der Zukunft, immens. Die Vergabe von IT-Leistungen ist daher nicht bloßer Erfüllungsgehilfe notwendiger Digitalisierung, ihr kommt vielmehr die entscheidende Rolle zu, innovative Lösungen für die Verwaltung hervorzubringen.
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Die öffentliche Hand soll künftig beim Einkauf von IT-Hardware soziale Nachhaltigkeitskriterien stärker beachten. Der Hightech-Verband BITKOM und das Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Innern haben sich über die Kriterien für öffentliche Ausschreibungen geeinigt. Dr. Birgit Settekorn, Direktorin des BeschA, und Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des BITKOM, präsentierten heute eine entsprechende Mustererklärung für Anbieter (Foto). Es ist die erste Branchenvereinbarung dieser Art.
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Der Ausschreibungswettbewerb soll im absoluten Regelfall zum Anbieten gleicher Produkte, und damit zu vergleichbaren Angeboten führen. Dies mag z.B. bei Liefergegenständen so der generelle Standard sein. Wie aber sieht es im Dienstleistungsbereich aus, wenn lediglich eine funktionale Lösung vorgegeben ist, die typischerweise mit unterschiedlicher Software erreicht wird? Keinem Büro wird man vorschreiben können, ob es mit Linux oder Microsoft-Produkten arbeitet oder ob es die Spezialsoftware X oder Y verwendet. Dies befand auch der Vergabesenat beim OLG Brandenburg (Beschluss v. 30.04.2013 – W Verg 3/13) und bejahte im Grundsatz die Möglichkeit, im Rahmen einer Ausschreibung – softwarebedingt – eine modifizierte Leistungsbeschreibung zu verwenden. Lesen Sie selbst, wie das im Einzelnen möglich gewesen ist.
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Eine überarbeitete Version des Umweltzeichens Blauer Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion (RAL-UZ 171) ist seit Anfang des Jahres verfügbar. Hierbei wurde ein zusätzlicher Prüfwert für Partikelemissionen eingeführt.
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ (17/11473) vorgelegt. Ziel ist es der Vorlage zufolge, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz solle dadurch „über die föderalen Ebenen hinweg Wirkung entfalten“ und Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Dies trage auch zur Schonung natürlicher Ressourcen bei. Laut der Vorlage sollen „medienbruchfreie Prozesse vom Antrag bis zur Archivierung“ möglich werden.
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Die zugrundeliegende Technologie ist nicht neu, aber die Geschäftsmodelle: Statt selbst Hard- und Software vorzuhalten, werden beim Cloud Computing IT-Leistungen bedarfsgerecht in Echtzeit als Service über das Internet bezogen und nach Nutzung abgerechnet. Auch für die öffentliche Verwaltung? u.a. dazu hat sich in Brüssel zum ersten Mal der Lenkungsausschuss der neuen Europäischen Cloud Partnerschaft (ECP) getroffen, mit stark deutschem Einschlag: Mit dabei Michael Gorriz, Chief Information Officer Daimler AG, Jim Hagemann-Snabe, Vorstandssprecher SAP AG und Karl-Heinz Streibich, Vorstandsvorsitzender Software AG. Ziel: Einheitliche Anforderungen für die öffentliche Auftragsvergabe von Cloud-Leistungen zu entwickeln – ein digitaler EU-Binnenmarkt.
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Die produktneutrale Ausschreibung von Monitoren wird einfacher: BITKOM, das Beschaffungsamt des BMI, das IT-Amt der Bundeswehr sowie die Bundesagentur für Arbeit haben hierzu einen Leitfaden „Produktneutrale Leistungsbeschreibung Monitore“ veröffentlicht. Die Publikation wurde im Rahmen der Online-Plattform „www.ITK-Beschaffung.de“ erstellt und ist dort kostenlos abrufbar. Sie ergänzt die bereits vorhandenen Leitfäden zur produktneutralen Beschaffung von PCs, Notebooks, Servern und Thin Clients. Das Online-Angebot, das weiter ausgebaut werden soll, ist aufgrund des grenzüberschreitenden Interesses auch z.T. in Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch und Niederländisch abrufbar. Zudem werden in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt Leitfäden zur umweltfreundlichen Beschaffung von ITK angeboten.
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Am 19.09.2012 wurde der überarbeitete EVB-IT Systemvertrag auf der Homepage der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik veröffentlicht (siehe dazu den Beitrag unseres Autors Mark Münch). Nunmehr hat die IT Recht Kanzlei eine Synopse der Änderungen des neuen zum alten Vertragswerk zur Verfügung gestellt, auf der diesekenntlich gemacht sind – kstenlos als PDF abzurufen unter diesem Link.
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Ein Gastbeitrag von Wolfgang Bartsch Auf dem Weg zur UfAB VI, die 2013 erscheinen soll, hat die UfAB Arbeitsgruppe im September 2012 ein zweites Sonderheft mit immerhin 71 Seiten vorgelegt. Dieses enthält eine Überarbeitung des Moduls „Bewertungsmethoden“ aus dem ersten Sonderheft zur UfAB V (September 2011) sowie zwei neue Module. Alle drei UfAB Module des neuen Sonderhefts sind der 4. Wertungsstufe, also der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots zuzurechnen.
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Die überarbeiteten Muster des EVB-IT Systemvertrages wurden heute unter http://www.cio.bund.de veröffentlicht. Damit geht eine insgesamt über sieben Jahre andauernde, wegen grundsätzlicher Differenzen lange Zeit ruhende, Verhandlungsphase zwischen Bundesinnenministerium (BMI) und dem Branchenverband BITKOM um die Fassung des IT Projektvertrages der EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik) zu Ende. Der IT Planungsrat – das zentrale Steuerungsgremium für die IT von Bund und Ländern – hatte bereits am 21. Juni dem modifizierten EVB-IT Systemvertrag zugestimmt. Der BITKOM Arbeitskreis Öffentliche Aufträge hatte diesem seinerseits am 12. Juni 2012 zugestimmt. Unser Autor, RA Mark Münch der IT-Recht Kanzlei aus München, die das BMI in den EVB-IT Verhandlungen berät, fasst die wichtigsten Punkte des überarbeiteten Vertrags zusammen.