Konjunktur
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Das Vergaberecht beherrscht derzeit die Schlagzeilen. Erst beschließt das Bundeskabinett die massive Anhebung der Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben und eröffnet so den Unternehmen kurzfristig neue Chancen auf lukrative Aufträge. Ende vergangener Woche folgte dann der nächste Paukenschlag: Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts zu, womit es zu erheblichen Veränderungen der vergaberechtlichen Vorschriften kommen wird.Wirtschaftlich ebenso interessant, aber nahezu unbeachtet blieb jedoch bisher, dass bereits das 500 Milliarden-Bankenrettungspaket erhebliche Auswirkungen auf das Vergaberecht hatte. Es geht dabei um die Frage, ob Bankinstitute, die unter den staatlichen Rettungsschirm getreten sind, nunmehr auch das Vergaberecht beachten müssen. Gute Gründe sprechen dafür, diese Frage mit „Ja“ zu beantworten.
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Als eine Maßnahme zur Beschleunigung von Investitionen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in seinem Rundschreiben vom 29. Januar 2009 das beschleunigte Verfahren für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte für zulässig erklärt, ohne dass das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nachgewiesen werden muss. Dies ermöglicht die Durchführung auch europaweiter Ausschreibungen unter deutlich kürzeren Fristen. Eine zu übereifrige pauschale Verkürzung der Ausschreibungsfristen kann allerdings zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken führen.
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Nach dem Kabinettsbeschluss vom 13.1. zur massiven Anhebung der Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen hat das Bundeskabinett am 27.01.2009 weitere Regelungen beschlossen, die Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bundes unterhalb der EU-Schwellenwerte betreffen. Ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 29. Januar setzt diese Beschlüsse nun um. Vergabeblog erläutert die Einzelheiten und stellt alle offiziellen Dokumente bereit.
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Unter dem Deckmantel der Förderung kommunaler Investitionen plane die Bundesregierung nach Ansicht der BT-Fraktion von Bündnis90/Die Grünen „durch die Hintertür einen ordnungspolitischen Sündenfall“. Mit der Erhöhung der Grenzen für beschränkte und freihändige Vergabe bestehe die Gefahr, dass die Koalition die Korruption bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen fördert.
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Entsprechend der Aufforderung der Bundesregierung zur “Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts” will Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland öffentliche Aufträge deutlich schneller vergeben, um die Konjunktur in NRW anzukurbeln. Dazu will das zuständige Wirtschaftsministerium nach einem Bericht der „Rheinischen Post“ unter Berufung auf das Ministerium die Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben massiv heraufsetzen.
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Die Richtlinie 2004/18/EG über die Vergabe öffentlicher Aufträge erlaubt den Rückgriff auf beschleunigte Verfahren, wenn dies aus Dringlichkeitsgründen erforderlich ist. Die EU-Kommission erkennt an, dass der Ausnahmecharakter der aktuellen Wirtschaftslage dazu führen kann, dass eine raschere Durchführung umfangreicher öffentlicher Arbeiten notwendig wird. Diese Dringlichkeit dürfte grundsätzlich zur Rechtfertigung des Rückgriffs auf das beschleunigte Verfahren ausreichen, womit sich die Dauer des Verfahrens insgesamt von 87 Tagen auf 30 Tage verringert, so die Kommission. Die Annahme der Dringlichkeit soll danach in den Jahren 2009 und 2010 für alle größeren öffentlichen Projekte gelten.
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Am 13.1. einigte sich der Koalitionsausschuss im Kanzleramt auf das Konjunkturpaket II. Eine der beschlossenen Maßnahmen sieht die „Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts“ vor. Danach werden befristet für zwei Jahre Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben – jeweils ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb – eingeführt.