Korruption
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Das Bundeskartellamt hat im Schienenkartellfall weitere Bußgelder gegen acht Unternehmen in Höhe von insgesamt 97,64 Mio. Euro verhängt.
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Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz)“ eingebracht. Öffentliche Auftraggeber von Bund, Ländern und Kommunen sollen nach dem Willen der Fraktion Auffälligkeiten an das Register melden sowie eine etwaige Notierung von Bietern bei ihren Vergabeverfahren erfragen. Marco Junk (Vergabeblog) sprach mit dem Initiator des Entwurfs, Hans-Christian Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen, u.a. Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestags und seit 1969 Rechtsanwalt in Berlin, über Hintergründe und Zielsetzung, die Kritik am Gesetzentwurf und darüber, dass das Vergaberecht nicht immer der Weisheit letzter Schluss ist.
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Das Bundeskartellamt hatte seit März 2011 Hinweise auf ein Schienenkartell. Dies erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12416) auf eine Kleine Anfrage (17/12289) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nach Angaben der Fraktion hat das Bundeskartellamt ein über Jahrzehnte andauerndes Kartell der sog. „Schienenfreunde“ aufgedeckt. Insbesondere die Deutsche Bahn AG (DB AG), aber auch viele kommunale Verkehrsunternehmen hätten über Jahrzehnte überzogene Preise für Schienen bezahlt.
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In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Bundestages haben sich die Sachverständigen am Montag für die Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen zur besseren Bekämpfung der Korruption ausgesprochen. So erklärte der Deutsche Städte- und Gemeindebund, dessen Mitglieder jedes Jahr Aufträge von 250 bis 300 Milliarden Euro vergeben, vorrangiges Ziel müssten „saubere und transparente Vergabeverfahren im Wettbewerb bei der Gleichbehandlung aller Unternehmen“ sein. Wenn es ein bundesweites Register geben würde, könne der länderrechtliche Flickenteppich mit vielen noch bestehenden weißen Flecken beseitigt werden.
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Die Antikorruptionsorganisation Transparency International (TI) hat ihren “Korruptionswahrnehmungsindex (CPI)” veröffentlicht. Für den CPI 2012 wurden 176 Länder nach der im öffentlichen Sektor – bei Beamten und Politikern – wahrgenommenen Korruption bewertet. Angeführt wird der CPI 2012 von Dänemark, Finnland und Neuseeland mit 90 von 100 Punkten. Deutschland findet sich auf Platz 13 (2011: Platz 14) und damit im Umfeld vergleichbarer Länder wieder. Der CPI misst die wahrgenommene Korruption bei Politikern und Beamten, je höher die Platzierung, desto integer werden Beamte und Politiker dieser Länder wahrgenommen.
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Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert die Einrichtung eines bundesweiten Registers über unzuverlässige Unternehmen. Zu diesem Zweck hat sie den Entwurf eines Korruptionsregister-Gesetzes (17/11415) in den Bundestag eingebracht.
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Mehr als 2.450 Zollbeamtinnen und -beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierten in der 19. Kalenderwoche 2012 bundesweit über 25.000 Personen sowie mehr als 8.500 Unternehmen der Baubranche. Bei jedem sechsten Arbeitgeber wird nun weiterermittelt.
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Bekanntermaßen haben die meisten Bundesländer die vergaberechtlichen Erleichterungen des Konjunkturpaketes II trotz brummender Konjunktur verlängert. Erst im Oktober letzten Jahres hatte der Bundesrechnungshof (BRH) diese Erleichterungen als “in keinem angemessenen Verhältnis zu ihren wenigen Vorteilen” bewertet (Vergabeblog berichtete exklusiv). Ungewohnt konfrontativ wird der Streit um die Verlängerung derweil im Hessischen Landtag ausgefochten: Die Landesregierung hat verlängert, einzig die Landtagsfraktion der GRÜNEN hält dagegen. Deren wirtschaftspolitischer Sprecher Kai Klose solle sich daher “lieber als Anti-Wirtschaftssprecher umbenennen”, fordert Jürgen Lenders, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. Zu Recht?
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Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat Rechtsberatungsleistungen ausgeschrieben, mit denen mindestens 25 Beschaffungsvorgängen des Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung (PTLV) aus den Jahren 2006 bis 2011 auf ihre Rechtmäßigkeit hin untersucht werden sollen. Darüber hinaus ist eine Organisationsuntersuchung des PTLV vorgesehen. Dieses führt jährlich bis zu 6000 Vergabeverfahren mit einem Volumen von ca. 40 Mio EUR durch.
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Auch, aber nicht nur im öffentlichen Auftragswesen ein Thema: Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat einen Fragen-/Antwortenkatalog zum Thema „Annahme von Belohnungen und Geschenken“ veröffentlicht. Der Katalog wurde gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft erarbeitet und informiert über die besonderen Regeln, die für die öffentliche Verwaltung im Umgang mit persönlichen Zuwendungen gelten. Als Informationsquelle und Hilfestellung ergänzt der Katalog den geltenden rechtlichen Rahmen für die Korruptionsprävention.