Mittelstand
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Die Bildung von Einkaufsgemeinschaften und dann Losaufteilung nach der „Bündelung“ – konterkariert das nicht die Mittelstandsförderung? Was aus vergaberechtlicher Sicht zulässig und zu beachten ist, hat das OLG Schleswig zwar nur in einer vorläufigen summarischen Prüfung ausgeführt, dabei aber klare Aussagen getroffen.
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Der Mittelstandsschutz wird seit Jahren in immer stärkerem Maße betont – Geld spielt offenbar keine Rolle mehr. Einen besonderen Höhepunkt der zum Teil übertrieben mittelstandsfreundlichen Rechtsprechung hat das OLG Koblenz (Beschluss v. 30.03.2012 – 1 Verg 2/11) jüngst in einem Beschluss zur Fachlosvergabe bei der Gebäudereinigung markiert. Danach sind Glasreinigungsarbeiten praktisch immer als Fachlos auszuschreiben, ohne dass der öffentliche Auftraggeber unter dem Strich noch eine realistische Chance besäße, auf diese aus wirtschaftlichen und/oder technischen Gründen zu verzichten.
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§ 97 Abs. 3 Satz 1 und 2 GWB Öffentliche Auftraggeber müssen möglichst mittelstandsfreundlich und insbesondere losweise ausschreiben (vgl. § 97 Abs. 3 Satz 1 und 2 GWB). Dieses Gebot hat auch Bedeutung für den Zuschnitt der Lose. Sie müssen so groß bzw. klein sein, dass dem Mittelstand eine Chance bleibt, ein Angebot abzugeben – und zwar auch ohne eine Bietergemeinschaft zu bilden. Das OLG Karlsruhe hat nun in einer aktuellen Entscheidung die Grenzen dieser Pflicht verdeutlicht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.04.2011, 15 Verg 3/11).
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Dass die im Rahmen der letzten GWB-Reform verschärfte Pflicht zur losweisen Vergabe den KMU wirklich eine relevante Verbesserung bei der Teilhabe an öffentlichen Aufträgen eingebracht hat, darf bezweifelt werden. Um dazu jedoch eine wirklich verlässliche Beurteilungsgrundlage zu erhalten, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nun eine Evaluierung dieser Frage unter federführenden Wirtschaftsverbänden initiiert.
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Hans-Jürgen Niemeier ist Mitglied im Hauptvorstand desBundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und dort stellv. Vorsitzender des Arbeitskreises Öffentliche Aufträge. BITKOM, das ist das Sprachrohr der ITK-Wirtschaft mit mehr als 1.000 Mitgliedsunternehmen, die rund 135 Milliarden Euro Umsatz erwirtschaften. Und Niemeier ist Aufsichtsratsvorsitzender der CONET Solutions GmbH, einem auf die öffentliche Hand spezialisierten Mittelständler. Marco Junk sprach mit ihm über die Chancen der KMU bei der öffentlichen Auftragsvergabe, die Welt nach dem Konjunkturpaket, eVergabe und die Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand.
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Rainer Brüderle stärkt die Mitsprachemöglichkeiten des Mittelstands bei wichtigen EU-Vorhaben. Gemeinsam mit der Wirtschaft wird künftig vom BMWi in regelmäßigen Abständen ein neuer Mittelstandsmonitor erarbeitet. KMU können sich so frühzeitig über relevante Vorhaben der EU informieren und ihre Interessen in laufende Konsultationsverfahren einbringen. EU-Vorhaben werden dazu nach dem Ampelprinzip auf ihre KMU-Relevanz bewertet.
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Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert das BMWi mittelständische Unternehmen bei ihren Innovationsaktivitäten. Seit 2008 wurden über 9.500 Innovationsvorhaben mit rund 1,2 Mrd. Euro Fördermittel unterstützt. Eine Evaluationsstudie – basierend auf Befragungen von mehr als 2000 Unternehmen sowie Forschungs- und wirtschaftsnahen Einrichtungen – im Auftrag des Ministeriums bestätigt jetzt die hohe Akzeptanz und Wirksamkeit des ZIM in der mittelständischen Wirtschaft. Danach hat ZIM einen Verbreitungsgrad erreicht wie kein anderes mittelstandsorientiertes Förderprogramm für Forschung und Entwicklung in den letzten 30 Jahren.
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Der Anteil von Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an den Vergaben der Bundebeschaffung (BBG) in Österreich betrug laut einer parlamentarischen Beantwortung aus dem Jahr 2008 für das Jahr 2007 beeindruckende 76,1 %. Kleinstunternehmen kamen dabei sogar auf 18,8 %. Beim Auftragsvolumen in Euro („Abrufwert“) sah es allerdings deutlich schlechter aus: Zusammen kamen die KMU hier nur auf 26,6 %, die Kleinstunternehmen sogar nur auf 2,2 %. Daher hat die BBG nun eine eigene KMU Strategie entwickelt.
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Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt derzeit einen Rahmenvertrag für die Beschaffung von IT-Leistungen in Höhe von über 8 Mio. EUR EU-weit im Offenen Verfahren aus (EU-Bekanntmachung 2009/S 245-351281). Die Leistung umfasst unter anderem den Einkauf von ca. 6158 PC’s, 1537 Notebooks, 5661 TFT-Monitore, 520 TFT-Monitore 19 “ mit Sicherheitsglas, 150 Server, Drucker und ca. 4360 Installationen. Offensichtlich ein lukratives Auftragsvolumen für Unternehmen. Allerdings: Eine Aufteilung in Teil- oder Fachlose findet nicht statt. Ein erneuter Anlass, die Mittelstandsklausel des § 97 Abs. 3 GWB näher zu betrachten.
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Wenn auch kein direktes Vergabethema: Die Bundesregierung hat beschlossen, zur Verbesserung der Kreditversorgung insbesondere des Mittelstandes Herrn Hans-Joachim Metternich als Kreditmediator einzusetzen. Der Kreditmediator soll die Beschwerden der Fremdkapital suchenden Unternehmen bündeln und konstruktive Lösungen mit der Kreditwirtschaft finden. Damit wird die entsprechende Festlegung im Koalitionsvertrag umgesetzt. Hans-Joachim Metternich ist derzeit Sprecher der Geschäftsführung der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH, die er mit aufgebaut hat.