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Die Bildung von Einkaufsgemeinschaften und dann Losaufteilung nach der „Bündelung“ – konterkariert das nicht die Mittelstandsförderung? Was aus vergaberechtlicher Sicht zulässig und zu beachten ist, hat das OLG Schleswig zwar nur in einer vorläufigen summarischen Prüfung ausgeführt, dabei aber klare Aussagen getroffen.
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Der Mittelstandsschutz wird seit Jahren in immer stärkerem Maße betont – Geld spielt offenbar keine Rolle mehr. Einen besonderen Höhepunkt der zum Teil übertrieben mittelstandsfreundlichen Rechtsprechung hat das OLG Koblenz (Beschluss v. 30.03.2012 – 1 Verg 2/11) jüngst in einem Beschluss zur Fachlosvergabe bei der Gebäudereinigung markiert. Danach sind Glasreinigungsarbeiten praktisch immer als Fachlos auszuschreiben, ohne dass der öffentliche Auftraggeber unter dem Strich noch eine realistische Chance besäße, auf diese aus wirtschaftlichen und/oder technischen Gründen zu verzichten.
§ 97 Abs. 3 Satz 1 und 2 GWB
Öffentliche Auftraggeber müssen möglichst mittelstandsfreundlich und insbesondere losweise ausschreiben (vgl. § 97 Abs. 3 Satz 1 und 2 GWB). Dieses Gebot hat auch Bedeutung für den Zuschnitt der Lose. Sie müssen so groß bzw. klein sein, dass dem Mittelstand eine Chance bleibt, ein Angebot abzugeben – und zwar auch ohne eine Bietergemeinschaft zu bilden. Das OLG Karlsruhe hat nun in einer aktuellen Entscheidung die Grenzen dieser Pflicht verdeutlicht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.04.2011, 15 Verg 3/11).
Dass die im Rahmen der letzten GWB-Reform verschärfte Pflicht zur losweisen Vergabe den KMU wirklich eine relevante Verbesserung bei der Teilhabe an öffentlichen Aufträgen eingebracht hat, darf bezweifelt werden. Um dazu jedoch eine wirklich verlässliche Beurteilungsgrundlage zu erhalten, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nun eine Evaluierung dieser Frage unter federführenden Wirtschaftsverbänden initiiert.
Hans-Jürgen Niemeier ist Mitglied im Hauptvorstand desBundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und dort stellv. Vorsitzender des Arbeitskreises Öffentliche Aufträge. BITKOM, das ist das Sprachrohr der ITK-Wirtschaft mit mehr als 1.000 Mitgliedsunternehmen, die rund 135 Milliarden Euro Umsatz erwirtschaften. Und Niemeier ist Aufsichtsratsvorsitzender der CONET Solutions GmbH, einem auf die öffentliche Hand spezialisierten Mittelständler. Marco Junk sprach mit ihm über die Chancen der KMU bei der öffentlichen Auftragsvergabe, die Welt nach dem Konjunkturpaket, eVergabe und die Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand.
Rainer Brüderle stärkt die Mitsprachemöglichkeiten des Mittelstands bei wichtigen EU-Vorhaben. Gemeinsam mit der Wirtschaft wird künftig vom BMWi in regelmäßigen Abständen ein neuer Mittelstandsmonitor erarbeitet. KMU können sich so frühzeitig über relevante Vorhaben der EU informieren und ihre Interessen in laufende Konsultationsverfahren einbringen. EU-Vorhaben werden dazu nach dem Ampelprinzip auf ihre KMU-Relevanz bewertet.
Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert das BMWi mittelständische Unternehmen bei ihren Innovationsaktivitäten. Seit 2008 wurden über 9.500 Innovationsvorhaben mit rund 1,2 Mrd. Euro Fördermittel unterstützt. Eine Evaluationsstudie – basierend auf Befragungen von mehr als 2000 Unternehmen sowie Forschungs- und wirtschaftsnahen Einrichtungen – im Auftrag des Ministeriums bestätigt jetzt die hohe Akzeptanz und Wirksamkeit des ZIM in der mittelständischen Wirtschaft. Danach hat ZIM einen Verbreitungsgrad erreicht wie kein anderes mittelstandsorientiertes Förderprogramm für Forschung und Entwicklung in den letzten 30 Jahren.
Der Anteil von Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an den Vergaben der Bundebeschaffung (BBG) in Österreich betrug laut einer parlamentarischen Beantwortung aus dem Jahr 2008 für das Jahr 2007 beeindruckende 76,1 %. Kleinstunternehmen kamen dabei sogar auf 18,8 %. Beim Auftragsvolumen in Euro („Abrufwert“) sah es allerdings deutlich schlechter aus: Zusammen kamen die KMU hier nur auf 26,6 %, die Kleinstunternehmen sogar nur auf 2,2 %. Daher hat die BBG nun eine eigene KMU Strategie entwickelt.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt derzeit einen Rahmenvertrag für die Beschaffung von IT-Leistungen in Höhe von über 8 Mio. EUR EU-weit im Offenen Verfahren aus (EU-Bekanntmachung 2009/S 245-351281). Die Leistung umfasst unter anderem den Einkauf von ca. 6158 PC’s, 1537 Notebooks, 5661 TFT-Monitore, 520 TFT-Monitore 19 “ mit Sicherheitsglas, 150 Server, Drucker und ca. 4360 Installationen. Offensichtlich ein lukratives Auftragsvolumen für Unternehmen. Allerdings: Eine Aufteilung in Teil- oder Fachlose findet nicht statt. Ein erneuter Anlass, die Mittelstandsklausel des § 97 Abs. 3 GWB näher zu betrachten.
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Wenn auch kein direktes Vergabethema: Die Bundesregierung hat beschlossen, zur Verbesserung der Kreditversorgung insbesondere des Mittelstandes Herrn Hans-Joachim Metternich als Kreditmediator einzusetzen. Der Kreditmediator soll die Beschwerden der Fremdkapital suchenden Unternehmen bündeln und konstruktive Lösungen mit der Kreditwirtschaft finden. Damit wird die entsprechende Festlegung im Koalitionsvertrag umgesetzt. Hans-Joachim Metternich ist derzeit Sprecher der Geschäftsführung der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH, die er mit aufgebaut hat.
Eine der im Rahmen der GWB-Reform umstrittensten Regelungen war die Novelle des § 97 Abs. 3 GWB. Mit ihr soll die Förderung des Mittelstands nicht mehr nur guter Vorsatz bleiben. Eine erste, aber kaum bemerkte, Entscheidung dazu traf die Vergabekammer Arnsberg bereits mit Beschluss vom 26.6.2009 (VK 14/09). Im Rahmen der Vergabe der Bauarbeiten zu einem 6-streifigen Autobahnausbau in NRW berief sich die VK ausdrücklich auch auf den politischen Auftrag der neuen Norm. Rechtsanwalt Alexander Nette, LL.M., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, von der Kanzlei Nette Rechtsanwälte in Recklinghausen und Hannover stellt die Entscheidung vor (Anm. d. Red.).
Dr. Fridhelm Marx hat als Leiter der für das Vergaberecht zuständigen Unterabteilung im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) von 2000 bis 2009 und zuvor von 1994 bis Ende 1999 als Leiter des Referates „Öffentliche Aufträge“ die Geschicke des Vergaberechts in Deutschland ganz entscheidend mitbestimmt. Er ist „das Gesicht“ der Vergaberechtsreform. Vergabeblog sprach mit ihm über die Reform, Inhouse-Geschäfte, das Konjunkturpaket und das Leben nach dem BMWi. Wir stellten ihm einige Fragen zu aktuellen Entwicklungen des Vergaberechts.
Vergabeblog: Herr Dr. Marx, seit einigen Monaten sind Sie nicht mehr für das BMWi tätig. Ich stelle mir das ja schwierig vor: So plötzlich die Zügel los zu lassen und zuzusehen, wie die Kutsche ins Dunkel rast…
Nein, es ist kein Aprilscherz (was beim Blick auf das Wetter durchaus denkbar wäre): Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und FDP wurde auch das Vergaberecht als Betätigungsfeld entdeckt – wenige Monate nach Abschluss der fast 5jährigen Reform des GWB. Erste Gerüchte sorgten bereits letzte Woche für Unruhe im politischen Berlin, nun haben es sogar die Nachrichtenagenturen ddp und Reuters ganz offiziell vernommen: Union und FDP haben sich auf einen deutlichen Bürokratieabbau geeinigt. Belastungen durch Bürokratieaufwand sollten netto um 25 Prozent heruntergefahren werden, so Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU). Als Beispiel nannte zu Guttenberg und FDP-Vize Rainer Brüderle das Vergaberecht. Also doch das „einheitliche Vergabegesetzbuch“?
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Der „Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung“ hat in seiner heutigen Sitzung in Berlin beschlossen, Warenkreditversicherungen staatlich abzusichern sowie die Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft durch Globaldarlehen der KfW zu verbessern, um die Folgen des seit Herbst 2008 als Reaktion auf die schlechte Wirtschaftslage rückläufigen Kreditversicherungsangebotes für die Unternehmen zu vermindern. Damit soll sicher gestellt werden, dass insbesondere KMU auch in diesen Zeiten genügend Finanzmittel zur Verfügung gestellt bekommen. Dazu übernimmt der Staat zukünftig einen Teil des Forderungsausfallrisikos, den private Kreditversicherer krisenbedingt nicht mehr absichern. Das Gewährleistungsvolumen aus dem „Wirtschaftsfonds Deutschland“ wird 7,5 Mrd. Euro betragen.
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Das am 1. Juli 2008 gestartete ZIM ist das Basisprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für die marktorientierte Technologieförderung der innovativen mittelständischen Wirtschaft in Deutschland. Ziel des mit dem Konjunkturpaket II aufgestockten und erweiterten Förderprogramms ist es, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Zuschüsse zu gewähren, damit sie Forschungs- und Innovationsprojekte finanzieren können. Seit Anfang 2009 sind bereits über 4100 Förderanträge eingegangen, wobei die Zahl von Monat zu Monat deutlich gestiegen ist. Mit 2400 bewilligten Vorhaben bis Ende Juli 2009 ist die bisher übliche Jahresrate des Programms bereits erreicht worden.
Am 24. April diesen Jahres trat nach langem Ringen mit den Stimmen der großen Koalition das neue GWB in Kraft. Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen stimmte dagegen. Vergabeblog sprach mit Kerstin Andreae, MdB, Wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion im Deutschen Bundestag und Spitzenkandidatin für Baden-Württemberg, über die Reform, die Bedeutung des öffentlichen Auftragswesens für den Mittelstand, „vergabefremde“ Aspekte und das Konjunkturpaket.
Die im November 2008 gestartete Maßnahme „EXIST-Forschungstransfer“, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Zuge der Hightech-Strategie der Bundesregierung aufgelegt wurde und technologisch besonders aufwendige Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützt, modifiziert ihre Förderbedingungen: Gründungsvorhaben von außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden denen für Vorhaben von Hochschulen angeglichen und künftig zu 90 (bisher: 50) Prozent finanziert.
Trotz einiger Verbesserungen in den letzten Jahren kommt es in der EU bei Geschäften von Unternehmen mit anderen Unternehmen aber auch mit öffentlichen Stellen noch immer zu Zahlungsverzug. Dies behindert Unternehmen in ihrer Entwicklung und kann in Einzelfällen sogar die Ursache für Insolvenzen an sich lebensfähiger Unternehmen, vor allem sog. kleiner oder mittelgroßer Unternehmen (KMU), sein. Leider ist bislang die Zahlungsmoral öffentlicher Stellen nicht in allen Fällen vorbildlich. Angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftskrise haben sich inzwischen mehrere Mitgliedstaaten dieses Problems auf nationaler Ebene angenommen. Nun meldet sich auch die EU-Kommission zu Wort.
Die im Rahmen der Vergaberechtsreform verschärfte „Mittelstandsklausel“ des § 97 III GWB sieht nunmehr eine grundsätzliche Pflicht zur Aufteilung öffentlicher Aufträge in Fach- und Teillose zur Stärkung des Mittelstands vor. Und obgleich diese neue Vorschrift eine Ausnahmemöglichkeit vorsieht, war und ist sie Gegenstand heftiger Diskussionen. Warum eigentlich?
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Wenn auch kein unmittelbares Vergabethema: Innerhalb der Europäischen Union liegen kleine und mittelständische Unternehmen aus Deutschland bei Innovationen auf Rang zwei, knapp hinter Österreich. Zudem erwirtschaften die 3,5 Millionen kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) in Deutschland rund 40 Prozent aller Unternehmensumsätze, beschäftigen rund 70 Prozent aller Arbeitnehmer und stellen mehr als 80 Prozent aller Lehrstellen zur Verfügung. Dies gab die Bundesregierung in Ihrer Antwort (16/10209) auf eine Große Anfrage von CDU/CSU und SPD (16/8950) bekannt.
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