Nachhaltigkeit
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Seit Sommer 2010 arbeitete die Senatsverwaltung an Richtlinien für eine umweltfreundliche Beschaffung in Berlin. Im Berliner Amtsblatt vom 02.11.2012 wurde nun die neue, rd. 120 Seiten umfassende, Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) verkündet. Grundlage der VwVBU ist die in § 7 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) enthaltene Ermächtigung zur Konkretisierung der gesetzlichen Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, bei der Vergabe von Aufträgen ökologische Kriterien zu berücksichtigen.
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Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine FAQ-Liste (“Frequently Asked Questions” = “häufig gestellte Fragen”) zum neuen Tariftreue- und Vergabegesetz NRW herausgegeben. Sie weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass diese keinen Anspruch auf Gerichtsfestigkeit erhebt, sondern die Auffassung der Landesregierung wiedergibt. Vom Anwendungsbereich über Mindestlohn, soziale Kriterien, Umweltschutz bis zur Frauenförderung wir alles erläutert, was das Beschafferherz höher schlagen lässt bzw. zum Infarkt bringt. Abrufbar als PDF unter diesem Link. Beachten Sie dazu auch den Beitrag unseres Autors Dr. Roderic Ortner und die Diskussionen im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).
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Im Jahr 2008 hat das Öko-Institut im Auftrag des Umweltbundesamtes zusammen mit Dr. Angela Dageförde, Kanzlei Prof. Versteyl Rechtsanwälte, in einem Rechtsgutachten die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht untersucht. Die zweite Stufe der Vergaberechtsreform war gerade abgeschlossen. Seit dem 11. Juni 2010 ist nunmehr die dritte Stufe der Vergaberechtsreform beendet. Ziel der nun vorliegenden Aktualisierung des Rechtsgutachtens aus dem Jahr 2008 ist es, die wesentlichen Änderungen in Bezug auf eine umweltfreundliche Beschaffung aufzuzeigen. Die Untersuchung ist beim Umweltbundesamt kostenlos als PDF abrufbar hier.
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Der personelle Aufbau der „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ im Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums in Bonn (Foto) hat begonnen. Zentrale Aufgabe der Kompetenzstelle werde die Beratung und Information zur nachhaltigen Beschaffung sein, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9709) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9493).
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Am 10. Mai 2012 drehte sich auf einer gemeinsamen Tagung der c//m//t Computer- und Mangement Trainings GmbH München und dem Hüthig-Jehle-Rehm-Verlag München an der verkehrsreichen und damit umweltbelasteten Inneren Kanalstraße in Köln im vornehmen Hotel Park Inn alles um die umweltfreundliche öffentliche Beschaffung.
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Art. 23 Abs. 6 und 8, 25, 44 Abs. 2, 48 und 53 Abs. 1 RL 2004/18/EG Bei Beschaffungsvorhaben sehen sich viele öffentliche Auftraggeber zunehmend in der Verantwortung, auch Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. In der Praxis beliebt – weil leicht zu handhaben – sind hier Vorgaben, die auf Umweltzeichen oder Fairtrade-Siegel setzen. Doch das ist vergaberechtlich nicht ohne Risiko. Hinweise auf Fallstricke, aber auch Leitlinien zur zulässigen Vorgehensweise, lassen sich einer aktuellen Entscheidung des EuGH (Urteil vom 10. Mai 2012, Rs. C-368/10) entnehmen. Sie verdeutlicht Maßstäbe, die für die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte als Produktanforderung, Zuschlagskriterium und auch als Eignungsnachweis gelten.
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Es war wahrlich eine “Große” Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7426) zur nachhaltigen Beschaffung und den diesbzgl. Plänen der Bundesregierung, entsprechend umfangreich und dabei auffallend detailliert fällt die Antwort aus. Von Zielkonflikten, keiner Notwendigkeit einer weiteren Verrechtlichung bis zur konkreten Angabe der Anzahl in diesem Sinne fachkundiger Mitarbeiter in den Beschaffungsstellen der Bundesverwaltung – die interessantesten Fragen&Antworten haben wir für Sie zusammengestellt.
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Die „zukünftige Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/9493). Die Kompetenzstelle wird beim Beschaffungsamt des BMI in Bonn angesiedelt sein. „Ausdrücklich begrüßen wir den Aufbau einer solchen Kompetenzstelle“, so die Abgeordneten. Von Interesse sind aktuell der Entwicklungsstand der Kompetenzstelle, deren Struktur, ihre inhaltliche Ausrichtung und Abgrenzung zum Beschaffungsamt sowie die vorgesehenen Kooperationen mit bestehenden Initiativen anderer Bundesministerien bzw. der Zivilgesellschaft.
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Der erste Teil unserer Serie zum Themenkreis der nachhaltigen Beschaffung hat die gravierenden Herausforderungen skizziert, denen öffentliche Auftraggeber im Rahmen ihrer Beschaffungstätigkeit begegnen, weil das Vergaberecht nunmehr auch sozial-, arbeitsmarkt-, gesellschafts- und umweltpolitischen Zielstellungen im Sinne einer nachhaltigen Beschaffungstätigkeit dienen soll. Neben einer Begriffsbestimmung des Schlagworts „Nachhaltige Beschaffung“, dem in Praxis und Wissenschaft teilweise ganz unterschiedliche Begriffsinhalte zugeordnet werden, stellte der Artikel außerdem die Ausgangslage dar, mit der sich die Vergabestellen der Öffentlichen Hand, welche die Vorgaben der nachhaltigen Beschaffung in den Prozess der Vergabeverfahren umsetzen müssen, konfrontiert sehen (vgl. den Beitrag des Autors hier). Der folgende Teil der Serie wendet sich den relevanten Belangen einer nachhaltigen Beschaffungstätigkeit zu und beleuchtet den rechtlichen Rahmen:
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Am 10. Mai dreht sich in Köln einen Tag lang alles um die umweltfreundliche Beschaffung. Dass ein sparsamer und schonender Einsatz natürlicher Ressourcen gerade für den öffentlichen Einkauf mittlerweile zum „Muss-Kriterium“ geworden ist, hat sich herumgesprochen. Wie aber diese Herausforderung in der täglichen Beschaffungspraxis bewältigt werden kann, ist der rote Faden der “Tagung zur umweltfreundlichen Beschaffung” der c//m//t GmbH in Kooperation mit der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm: von den rechtlichen Rahmenbedingungen über die Möglichkeiten der konkreten Verwendung von Umweltkriterien als Eignungs- und/oder Zuschlagskriterien bis zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots trotz oder gerade wegen der Berücksichtigung von Umweltkriterien. Seien Sie dabei: