Reform
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Ein Gastbeitrag von RAin Anna Rieder, LL.M. Zumindest unter dem Weihnachtsbaum des Ausschusses für den Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments werden wir zwei Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen finden.
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Vor einigen Wochen hatten wir vom Schreiben der Bundestagsabgeordneten Kerstin Andreae (Interview im Vergabeblog), seit Februar übrigens stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag, an Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler zur anstehenden Reform der europäischen Vergaberichtlinien berichtet. Nun hat dieser geantwortet.
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Im Vergabeblog konnten Sie bereits vorab einen Blick hinein werfen: Die EU-Kommission hat heute, am 20.12.2011, wie angekündigt ihren Entwurf der überarbeiteten EU-Vergaberichtlinien der Öffentlichkeit vorgestellt.
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EU-Kommissar Michel Barnier, zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistungen, stellt voraussichtlich am 20. Dezember in einer Pressekonferenz seine Vorschläge zur Modernisierung der öffentlichen Auftragsvergabe in der EU vor. Außerdem wird ein Richtlinienvorschlag zu Konzessionsverträgen präsentiert. Die genaue Zeit der Pressekonferenz steht noch nicht fest. Sie wird von Europe by Satellite (EbS) übertragen. Im Vergabeblog konnten Sie vorab bereits einen Blick in die Vorschläge der Kommission werfen.
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Nach der Reform ist vor der Reform. Dieses Sprichwort scheint in keinem anderen Gebiet so richtig zu sein wie im Vergaberecht. Kaum gewöhnen wir uns an die neue VOL/A, VOB/A und VOF sind am Horizont bereits neue Änderungen in Sicht. Aktuell und bekannt ist vielen die Umsetzung der Richtlinie zu Vergaben im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (RL 2009/81/EG). Noch nicht allzu bekannt dürfte sein, dass die Europäische Kommission die allgemeinen Vergaberichtlinien vollständig überarbeitet hat und wohl noch im Dezember dem Europäischen Parlament zur Beschlussfassung zuleiten wird. Unser Autor Dr. Roderic Ortner hatte in Brüssel bereits Einblick in die Entwurfsfassung und gibt nachstehend einen kurzen Überblick über einige wichtige Änderungen. Denn beim Vergabeblog lesen Sie es zuerst (Anmk. d. Red.)
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Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist das für den Sitz der Vergabekammern des Bundes zuständige Beschwerdegericht (§ 116 Abs. 1, 3 GWB). Marco Junk (Vergabeblog) sprach mit Heinz-Peter Dicks, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Vorsitzender des Vergabesenats und des 2. Kartellsenats des OLG Düsseldorf, über Anspruch und Wirklichkeit des Vergaberechts, über aktuelle rechtliche Streitfragen und die Notwendigkeit von Vereinfachungen.
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Ramboll Management Consulting – den meisten Lesern wohl noch durch die Ramboll-Studie zur Prozesskostenmessung bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Vorfeld der letzten nationalen Vergaberechtsreform ein Begriff – erstellte im Auftrag der EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, eine Studie zu grenzüberschreitende Vergaben. Anlass war die aktuellen Evaluierung der EU-Vergaberichtlinien (wir berichteten): Wie die Studie zeigt, werden in Europa nur 1,6% aller Aufträge direkt grenzüberschreitend vergeben. Interessant: Von den Aufträgen, die deutsche Auftraggeber direkt grenzüberschreitend vergeben, werden 51% an Auftragnehmer aus Österreich vergeben.
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§ 101 Abs. 6 GWB, Art. 54 RL 2004/18/EG Seit der Vergaberechtsreform 2009 kennt das deutsche GWB auch die elektronische Auktion als „Art der Vergabe“. Das Problem: § 101 Abs. 6 Satz 1 nennt diese zwar, an verfahrensgestaltenden Regelungen fehlt es aber. Anders als bei dem in Satz 2 der Vorschrift genannten „dynamischen elektronischen Verfahren“ treffen auch die Vergabe- und Vertragsordnungen keine Bestimmungen hierzu, so dass sich die Frage stellte, ob und ggf. wie das Verfahren genutzt werden kann und darf. Die Vergabekammer Lüneburg (Beschluss vom 10.05.2011, Az.: VgK-11/11) hat sich nun in einer aktuellen Entscheidung als erste Vergabekammer hierzu positioniert.
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Die EU-Kommission hatte im Januar diesen Jahres ihr Grünbuch „Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge“ als Grundlage der Modernisierung des europäischen Vergaberechts vorgestellt und die beteiligten Kreise zur Stellungnahme aufgefordert. Wir hatten bereits über die Stellungnahme des Bundesrates sowie der Kommunalen Spitzenverbände berichtet. Wenn auch etwas verspätet, wollen wir die Stellungnahme des Deutschen Baugewerbes nicht vergessen.
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Auch wenn es wirklich genau Zahlen nicht gibt: Nach Schätzungen der EU-Kommission entfallen auf das öffentliche Auftragswesen ca. 17 % des BIP der EU. Unter dem Slogan “Klare Regeln sollen Unternehmen zukünftig die Bewerbung um öffentliche Aufträge leichter machen” hat die Kommission nun eine breite Konsultation zur Modernisierung der europäischen Vergaberechtrichtlinien eröffnet. Unternehmen, insbesondere KMU, müssten EU-weit besseren und leichteren Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten. Zweck der Konsultation ist es, die Standpunkte der Betroffenen von in einem vorgelegten Grünbuch aufgezeigten möglichen Änderungen einzuholen. In diesem findet sich der gesamte Blumenstrauß dessen, was die Gemüter in den letzten Jahren erhitzte: Von grundlegender Vereinfachung des Vergaberechts über Inhouse-Vergaben bis zur Berücksichtigung sozialer Aspekte. Frist für die Übermittlung von Stellungnahmen ist der 18. April 2011.