Verteidigungsrichtlinie
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Am 13.12.2011 wurde das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit im Bundesgesetzblatt (Teil I 2011 Nr. 64 13.12.2011 S. 2570) verkündet und trat einen Tag später, am 14.12.2011, in Kraft. Es ist auf alle Vergabeverfahren, die ab dem 14.12.2011 begonnen wurden, anzuwenden. Zuvor begonnene Verfahren sind nach alter Rechtslage zu beenden. Dies gilt auch für sich daran anschließende Nachprüfungsverfahren. Ein Überblick in zwei Teilen.
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Das Europäische Parlament (EP) hatte am 16. Dezember 2008 eine neue EU-Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (2009/81/EG) verabschiedet. Bis zum 21. August 2011 hatten die Mitgliedsstaaten Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland war die Umsetzung bislang noch nicht möglich. Heute hat die EU-Kommission offenbar die Geduld verloren.
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Der Bundestag hat den “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit” aus der Feder des Bundeministeriums für Wirtschaft und Technologie verabschiedet. Eine letzte angenommene Änderungsempfehlung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie betraf das Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 GWB. Wichtig: Da die Frist für Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/81/EG bereits am 21.08.2011 ablief, gelten für öffentliche Auftraggeber bereits die mit der Umsetzung der Richtlinie einhergehenden neuen Meldeformulare.
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Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/81/EG für Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung in nationales Recht sind Änderungen des GWB erforderlich, zudem wird es eine “Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit” geben. Beide sollen am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 23. September mit dem “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit” befasst. Seine Stellungnahme finden Sie hier. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung hier.
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Vor kurzem hatte die EU-Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 die neuen Standardformulare für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen von unter die Richtlinie 2009/81/EG fallenden verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen eingeführt. Nun sind sowohl auf der SIMAP-Website als auch im Meldesystem eNotices (für auschreibende Stellen) alle neuen 19 Formulare einzeln online abrufbar. Sofern uns eine erste, unter die Verteidigungsrichtlinie fallende Veröffentlichung bekannt wird, werden wir darüber berichten.
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Am 21.08.2011 lief die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG über die Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen ab. Um bis zur Umsetzung „richtlinienkonforme Auftragsvergaben zu gewährleisten“, hat das BMWi für die Vergabe von Dienst- und Lieferleistungen ein vorläufiges Rundschreiben (IB6-260004) und das BMVBS einen Erlass für die Vergabe von Bauaufträgen (B15-8162.2/3) veröffentlicht. Im Amtsblatt L 222 hat die EU-Kommission nun am 27.08.2011 die “Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 (1)” veröffentlicht, die die hierzu notwendigen Meldeformulare für die öffentlichen Auftraggeber festlegt.
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Ein Gastbeitrag von Dr. Corinna Contag und Dr. Susanne Mertens, LL.M Der Umsetzungsprozess der EU-Richtlinie 2009/81/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit hat – endlich – begonnen: Der deutsche Gesetzgeber ist mit einem Gesetzesentwurf vom 12.08.2011 zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit sowie einem Verordnungsentwurf (VSVgV) vom 30.06.2011 die ersten Schritte auf dem Weg zur Umsetzung gegangen. Nun hat der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) den Entwurf zur Änderung der VOB/A veröffentlicht. Für Bauleistungen soll hinsichtlich der Verfahrensregelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/ auf einen 3. Abschnitt der VOB/A verwiesen werden. Für Liefer- und Dienstleistungen ist zur Zeit noch nicht bekannt, ob eine von der VOL/A unterschiedliche Rechtsverordnung entstehen soll oder eine Eingliederung in die VOL/A vorgenommen wird. Der Zeitplan des Deutschen Gesetzgebers sieht vor, dass die für die Umsetzung notwendigen Gesetzesänderungen am 01.01.2012 in Kraft treten sollen.
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In Fortführung des vorangegangenen Beitrags von Herr Dr. Soudry zur Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung: Der aktuelle “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit” der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG ist nun im Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestags (BR-Drs. 464/11) unter diesem Link abrufbar. Der Entwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet, aber dort noch nicht beraten.
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§§ 100 Abs. 2 lit. d), 115 Abs. 4 GWB; Art. 13, 55, 56 RL 2009/81EG Am 21.08.2011 lief die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG über die Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen ab. Erstmals hat sich kürzlich auch das OLG Düsseldorf mit der Richtlinie befasst. Der Beschluss vom 08.06.2011 enthält interessante Ausführungen zur Reichweite von § 100 Abs. 2 lit. d) GWB, zum Verhältnis des GWB zu der Richtlinie und zur Rechtmäßigkeit des § 115 Abs. 4 GWB.
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Am 21. August – also in genau sechs Tagen – läuft die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie 2009/81/EG zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung ab. Da eine rechtzeitige Umsetzung nicht mehr möglich ist, hat das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nun ein “vorläufiges Rundschreiben” veröffentlicht, um eine richtlinienkonforme Auftragsvergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis Inkrafttreten der nationalen Regelungen zu gewährleisten.