Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag“ (19/9737) vorgelegt, mit dem der Bundestag dem „Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern“ zustimmen soll. Danach soll dieser Staatsvertrag „die IT-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltungen weiterentwickeln, indem zum 1. Januar 2020 eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts geschaffen wird, die den IT-Planungsrat bei der Koordinierung der ebenenübergreifenden Zusammenarbeit unterstützt“.
In dieser gemeinsamen Anstalt sollen den Angaben zufolge bestehende personelle und finanzielle Ressourcen gebündelt und zusätzliche Fachkompetenzen insbesondere für die Projektsteuerung aufgebaut werden. Die gemeinsame Anstalt soll laut Vorlage die Kurzbezeichnung „Fitko“ tragen und in Frankfurt am Main angesiedelt sein. Zudem verpflichten sich Bund und Länder, dem IT-Planungsrat für die Jahre 2020 bis 2022 ein Digitalisierungsbudget in Höhe von bis zu 180 Millionen Euro bereit zu stellen, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Mit dem Digitalisierungsbudget sollten Projekte und Produkte für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen unterstützt werden, die auf allen föderalen Ebenen zum Einsatz kommen,
Quelle: Heute im Bundestag (hib/STO)
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