Der Bund hat mit fünf Unternehmen Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen für die kommenden Jahre bis 2029 abgeschlossen. Der Kabinettsbeschluss erfolgte am 16.03.2022. Bei den Unternehmen handelt es sich um BioNTech, die Bietergemeinschaft CureVac/GSK, die Bietergemeinschaft Wacker/CordenPharma, Celonic und IDT Dessau. Die Taskforce Impfstoffproduktion im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die sogenannten Pandemiebereitschaftsverträge in den vergangenen Monaten im Auftrag des BMG mit den Unternehmen verhandelt.
Die Verträge gewähren der Bundesregierung im Falle des Andauerns der Covid-19 Pandemie oder einer neuen Pandemie den Zugriff auf Produktionskapazitäten der Unternehmen und treffen so Vorsorge für den Fall einer erneuten Engpasssituation. Neben der Bereithaltung von Produktionskapazitäten umfassen die Verträge auch Vereinbarungen zur Herstellung und Lieferung von Impfstoffen an die Bundesregierung.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Wir haben die Lehren aus der Corona-Pandemie und der anfänglichen Impfstoffknappheit gezogen: Mit den Verträgen sichern wir die Impfstoffproduktion und -versorgung für die kommenden Jahre und treffen Vorsorge für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: „Pandemiebekämpfung funktioniert am besten mit entschlossenem Handeln, weitsichtiger Planung und ausreichend Ressourcen. Dieser Einsicht aus den letzten zwei Jahren folgen die heute beschlossenen Verträge. So stellen wir sicher, dass künftig schnell die Bevölkerung mit Impfstoff versorgt werden kann.“
Die vor einem Jahr im Bundeswirtschaftsministerium eingerichtete Taskforce Impfstoffproduktion unter der Leitung von Dr. Christoph Krupp hat durch die Ausarbeitung der Pandemiebereitschaftsverträge ihr Mandat erfüllt. Das Mandat der Taskforce endet zum 31. März 2022.
Die weitere Verwaltung und das Management übernimmt nun das im Zuge der Pandemie errichtete Zentrum für Pandemieimpfstoffe und -Therapeutika beim Paul-Ehrlich-Institut (ZEPAI) im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Im nächsten Schritt werden mit den fünf Unternehmen die Pandemiebereitschaftsverträge unterzeichnet.
Die im Zuge der Corona-Pandemie neu geschaffenen Produktionskapazitäten sollen durch die Pandemiebereitschaftsverträge gesichert werden, so dass auch für die kommenden Jahre schnell und ausreichend Impfstoff verfügbar ist. Hierbei zahlt der Bund den Unternehmen ab dem Zeitpunkt der Bereitschaft ein jährliches Bereitschaftsentgelt dafür, dass die Kapazitäten erhalten und im Abruffall zeitnah für die Produktion von ausreichend Impfstoff für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht. Der Bund rechnet hierbei mit Kosten von bis zu 2,861 Milliarden Euro für die Jahre 2022 bis 2029.
Die international anschlussfähigen Pandemiebereitschaftsverträge werden einen maßgeblichen Beitrag zu einer sicheren Versorgung Deutschlands mit Impfstoffen aus eigener Produktion leisten. Damit wird mittel- und langfristig auch ein erheblicher Beitrag zur EU-weiten und globalen Impfstoffversorgung geleistet.
Quelle: BMG
0 Kommentare