Die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen trat bereits zum 24.08.2023 in Kraft. Ab heute gelten jedoch auch die für die eForms besondere Anwendungsregelungen, d.h. sie sind – wie auf EU-Ebene – seit dem 25.10.2023 anzuwenden. Mehr zu den eForms und „den steinigen Weg der Umsetzung (nicht nur) in Deutschland“ finden Sie auf Vergabeblog.de vom 09/10/2023, Nr. 54606.
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