Auf Grundlage des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes sind zum 01.01.24 Änderungen im Wettbewerbsregistergesetz und in der Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vorgenommen worden:
Wettbewerbsregistergesetz
In § 3 Abs. 1 Nr. 4 f) WRegG wurden die Wörter „Handels-, Genossenschafts-, Vereins-, Partnerschafts- oder bei vergleichbaren amtlichen Registern“ durch die Wörter „Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Vereins-, Partnerschafts- oder bei vergleichbaren amtlichen Registern“ ersetzt.
Verordnung PR Nr 30/53
In der Anlage Nummer 24 Abs. 2 Satz 1 ist das Wort „Personengesellschaften“ durch die Wörter „rechtsfähigen Personengesellschaften“ ersetzt worden.
Quelle: forum vergabe e.V.
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