Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 dem Gesetz für eine beschleunigte Vergabe öffentlicher Aufträge („Vergabebeschleunigungsgesetz“) zugestimmt. Am 12. Mai 2026 haben die Länder ebenfalls zugestimmt. Im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 137 vom 18. Mai 2026 wurde das Vergabebeschleunigungsgesetz nun verkündet. Es tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.
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