Neue Leitlinien der Europäischen Kommission zeigen, wie die EU-Mitgliedstaaten nach den Beihilfevorschriften soziale Unterstützung bereitstellen und soziale Investitionen vornehmen können. Die Leitlinien helfen den Mitgliedstaaten bei der Gestaltung von Beihilfemaßnahmen für soziale Unterstützung und soziale Investitionen, wie im Deal für eine saubere Industrie angekündigt.
Überblick über staatliche Beihilfen für soziale Unterstützung
In den Leitlinien werden erstmals die verfügbaren Informationen über staatliche Beihilfen für soziale Unterstützung und soziale Investitionen zusammengeführt. So werden die wichtigsten Beihilfeinstrumente und -maßnahmen, die es den nationalen Behörden ermöglichen, soziale Ziele zu unterstützen, vorgestellt, darunter:
- Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zur Finanzierung von Gemeinwohlverpflichtungen, mit denen ein oder mehrere Dienstleister betraut sind. Hierbei geht es um Leistungen von öffentlichem Interesse, die ohne Beihilfen in Bezug auf Qualität, Sicherheit, Erschwinglichkeit, Gleichbehandlung oder universellen Zugang auf dem Markt überhaupt nicht oder nicht in der gewünschten Form erbracht würden. Beispiele sind sozialer und erschwinglicher Wohnraum und eine soziale und erschwingliche Gesundheitsversorgung.
- Beihilfen für die Beschäftigung benachteiligter oder behinderter Arbeitnehmer, Ausbildungsbeihilfen und wissensbezogene Maßnahmen zugunsten von Arbeitnehmern.
- Unterstützung von Haushalten im Bereich Energieeffizienz für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft.
- Ausgewählte Maßnahmen mit sozialem Nutzen, einschließlich Beihilfen für KMU und Start-ups, da deren Zugang zu Finanzmitteln begrenzt sein kann, was dann Unternehmen behindert und allgemeinen wirtschaftlichen Zielen im Weg steht.
Die Leitlinien enthalten allgemeine Informationen über öffentliche Unterstützungsmaßnahmen, die keine staatlichen Beihilfen darstellen, und über die Arten von staatlichen Beihilfen, die nach den EU-Vorschriften zulässig sind.
Es handelt sich um ein „lebendiges Instrument“, das aktualisiert wird, wenn sich die Beihilfevorschriften ändern, so beispielsweise, wenn die Kommission die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung aktualisiert.
Hintergrund
Im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie kündigte die Kommission spezielle Leitlinien an, die die Mitgliedstaaten bei der Gestaltung staatlicher Beihilfen für soziale Unterstützung und soziale Investitionen heranziehen können. Wirksame soziale Unterstützung und soziale Investitionen sind wesentlich, um die Ziele des Deals für eine saubere Industrie zu erreichen, so u. a. einen gerechten Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft, bei dem hochwertige Arbeitsplätze geschaffen und die Menschen befähigt werden. Staatliche Unterstützung für Unternehmen kann, auch wenn sie der Verwirklichung sozialpolitischer Ziele wie der Weiterqualifizierung von Arbeitnehmern oder der Bereitstellung von Sozialwohnungen dient, eine staatliche Beihilfe darstellen, die eventuell den Wettbewerb im Binnenmarkt verfälscht, weshalb dafür die EU-Beihilfevorschriften gelten. Die EU-Beihilfevorschriften bieten den Mitgliedstaaten viele Möglichkeiten, Beihilfen für soziale Ziele zu gewähren, ohne den fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt zu beeinträchtigen.
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Quelle: EU Kommission














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