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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit Rundschreiben vom 19.03.2020 aktuelle Informationen zur Anwendung…
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Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis sucht einen Sachbearbeiter (m/w/d) Vergabe für den Fachbereich Zentrale Dienste im Haupt- und…
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Am 18. Oktober dieses Jahres endet die letzte Übergangsfrist zur verpflichtenden Einführung der eVergabe für EU-Vergaben öffentlicher Auftraggeber (siehe auch Vergabeblog.de vom 18/04/2017, Nr. 30786). Ab dem 19.10. sind öffentliche Auftraggeber dann verpflichtet, EU-Vergabeverfahren durchgängig elektronisch durchführen.
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Im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten eines hauptamtlichen Beisitzers (m/w) in der Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zu besetzen.
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Heute, am 29.12.2017, wird – und damit noch rechtzeitig vor dem 01.01.2018 – die Bekanntmachung der neuen Schwellenwerte auch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zur Einordnung: In § 106 Abs. 2 GWB wird (dynamisch) auf die EU-Schwellenwerte der entsprechenden EU-Richtlinien verwiesen.
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Liebe Leserinnen und Leser, der Vergabeblog macht zwischen den Jahren Pause und meldet sich im neuen Jahr wieder mit aktuellen Meldungen aus der Vergabewelt. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen LeserInnen für Ihr ganzjähriges Interesse, Ihre Mitwirkung und Ihre Treue. Wir wünschen Ihnen erholsame und besinnliche Feiertage sowie einen guten Start ins neue Jahr.
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Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihres Sofortprogramms „Saubere Luft 2017–2020“ belastete Städte und Kommunen durch neue Förderrichtlinien für mehr schadstoffarme Fahrzeugflotten, die Umstellung auf alternative Antriebe und mehr Infrastruktur für die Elektromobilität.
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Der neue § 60 Abs. 3 Satz 2 VgV ordnet den zwingenden Angebotsausschluss an, wenn ein festgestellter Verstoß gegen Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB ursächlich für einen ungewöhnlich niedrigen Preis ist. Eine aktuelle Entscheidung der Vergabekammer Nordbayern konkretisiert die insoweit bestehenden Anforderungen in Bezug auf einen mutmaßlichen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz.
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Das BMWi hat am 13. Dezember die Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 2017 S. 3877). Die neue Verordnung wird zukünftig die Grundlage für die Gebührenberechnung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) sein. Sie tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.
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Das Vergabehandbuch 2017 (kurz: VHB 2017) wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit dem Einführungserlass vom 08. Dezember 2017 veröffentlicht und ist für Baumaßnahmen des Bundes ab 01. Januar 2018 verbindlich einzusetzen.
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Der IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks geht in die 3. Auflage. Nach der großen Nachfrage in den Vorjahren setzen wir unsere Fachtagung zur Beschaffung von IT-Leistungen auch 2018 an gewohnter Stelle im Tagungszentrum der Katholischen Akademie im Hotel Aquino, Berlin fort.
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Wie berichtet, steigen zum 01.01.2018 Schwellenwerte für EU-Vergaben (siehe Vergabeblog.de vom 21/11/2017, Nr. 34348). Die entsprechenden EU-Verordnungen wurde am 18. Dezember veröffentlicht.
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Die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) in München sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für ihre Servicestelle Beschaffungen der zentralen Universitätsverwaltung eine/n strategische/n Einkäufer/in im Vergabemanagement.
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Die sächsische Polizei steht derzeit einmal wieder unter Beschuss. Halt, falsche Wortwahl: in der Kritik. Grund ist der neue Panzerwagen „Survivor R“ der sächsischen Polizei.
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Die Bereichsausnahme einer vergabefreien interkommunalen Kooperation setzt unter anderem eine Zielidentität voraus. Diese ist nach Auffassung der VK Rheinland-Pfalz nur erfüllt, wenn sich die Kooperation auf die Wahrnehmung einer allen gleichermaßen obliegenden Aufgabe bezieht.
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Rüstung ist nicht nur ein hochpolitisches Thema, sondern auch in der Beschaffung eine komplexe Thematik. Die Soldatinnen und Soldaten sollen das richtige Material, zur richtigen Zeit und in der notwendigen Qualität erhalten. Einen zugegebenermaßen etwas vereinfachenden Einblick in die vielzähligen Abläufe und Verfahrensschritte, wie die Ausrüstung zur Truppe kommt, gibt ein Erklärvideo aus dem Bundesverteidigungsministerium.
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Die Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB sieht vor, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügt.
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In seinem als Unterrichtung vorgelegten Jahresgutachten 2017/2018 (hier) empfiehlt der Sachverständigenrat angesichts des anhaltenden Wirtschaftsaufschwungs in Deutschland verstärkt Investitionen, die den digitalen Wandel unterstützen. Die gute konjunkturelle Lage biete die Chance für eine Neujustierung der Wirtschaftspolitik, „Dabei sollten die Herausforderungen der Zukunft im Mittelpunkt stehen, die sich aus Globalisierung, demografischem Wandel und Digitalisierung ergeben“, schreibt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
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Mit der Mehrheit der großen Koalition aus SPD und CSU hat der Münchener Stadtrat Ende November nunmehr endgültig beschlossen, die Nutzung von Linux als Client-System der Stadtverwaltung und damit das einstige Open-Source-Vorzeigeprojekt der Landeshauptstadt zu beenden. Bis 2020 soll die Stadtverwaltung nun wieder auf Windows umgestellt werden.
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Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (w/m) für nationale Ausschreibungen gem. VOB, VOL sowie an europaweite Ausschreibungen nach GWB, VgV, VOB.
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Preise im Vergabeverfahren sind, wie vom öffentlichen Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen gefordert, anzugeben. Im Falle von fehlenden Preisangaben besteht für den Bieter das Risiko eines Ausschlusses nach § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV, sofern es sich bei der fehlenden Preisangabe um wesentliche Preisposition handelt. Das OLG München unterstreicht im vorliegenden Fall nochmals, dass eine Entscheidung über das Fehlen einer wesentlichen Preisangabe und den Ausschluss vom Vergabeverfahren nicht schematisch, sondern unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls und insbesondere der Art der jeweiligen Preisposition und ihrer konkreten Bedeutung für die jeweilige Ausschreibung erfolgen soll.