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Sogar eine bewusste Vergabe nach GWB-Vergaberecht kann unter die Bereichsausnahme fallen, wenn der Auftraggeber das GWB-Vergaberecht…
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Der Forschungsverbund Berlin e. V. (FVB) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Bereich Beschaffung der Verbundverwaltung an…
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Unter dem Titel „Kommunen fehlen 48 Milliarden Euro für die Sanierung von Schulen“, berichtet Spiegel Online, dass Schulen in Deutschland für knapp 48 Milliarden Euro saniert werden müssten. Obwohl viele Kommunen Milliardenüberschüsse erzielen würden, gäbe es Investitionsstaus.
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und die gute Finanzlage für Schuldenabbau und Investitionen nutzen!
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Private Träger sozialer Einrichtungen, die im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art erfüllen, können selbst dann öffentliche Auftraggeber sein, wenn diese nicht überwiegend öffentlich finanziert werden. Ausschlaggebend hierfür kann auch eine staatliche Aufsicht sein. Auf die Unterscheidung zwischen Fach- und Rechtsaufsicht kommt es dabei nicht an. Entscheidend ist vielmehr, ob staatliche Stellen die Entscheidungen eines Sozialträgers auch in Bezug auf die Vergabe von Aufträgen beeinflussen können.
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Der Bund soll im kommenden Jahr 356,8 Milliarden Euro ausgeben können. Das sind 13,2 Milliarden Euro mehr (+3,8 Prozent) als das Soll für 2018. Von den Einnahmen in gleicher Höhe sollen 333 Milliarden Euro auf Steuern entfallen, 11,7 Milliarden Euro mehr als 2018. Eine Neuverschuldung ist nicht geplant.
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Die GBG – Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH sucht für den wachsenden Bereich in der Abteilung Vergabe eine/n Bautechniker/-in oder eine/n Immobilienkaufmann/-frau mit Schwerpunkt Bauprojektmanagement bzw. eine/n Baukaufmann/-frau in Vollzeit. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Nach § 127 Abs. 1 Satz 1 SGB V können Krankenkassen, soweit dies zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen und in der Qualität gesicherten Versorgung zweckmäßig ist, Verträge über Hilfsmittelversorgungen ausschreiben. § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V bestimmt, dass u.a. bei Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil Ausschreibungen nicht zweckmäßig sind. In seiner Entscheidung vom 27. Juni 2018 trifft der Vergabesenat des OLG Düsseldorf unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung grundlegende Aussagen zum Verhältnis zwischen den vergaberechtlichen und sozialrechtlichen Regelungen bei Hilfsmittelausschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen.
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Welche Wertungsmethoden bei unterschiedlicher Gewichtung von Preis und Leistung können noch herangezogen werden, nachdem die gewichteten Richtwertmethoden aus der UfAB 2018 entnommen wurde, und ist es wirklich notwendig, das Vergabeverfahren mit mehr oder weniger (un-)verständlichen mathematischen Problemen zu belasten? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.