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Am 26. April 2018 geht der IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), das Jahresevent zur Beschaffung von…
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Die SBH | Schulbau Hamburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Teamleitung (m/w/d) Vergabe mit Schwerpunkt VgV/Lieferungen…
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Die IKK Südwest sucht am Standort Saarbrücken zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/einen Referent/in für die Vergabestelle idealerweise mit einem Hochschulstudium der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften sowie mehrjähriger Erfahrung im öffentlichen Beschaffungswesen und Vergaberecht. Für weitere Einzelheiten schauen Sie in unseren Stellenmarkt.
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Das Bundeskartellamt hat mit den Ermittlungen im Rahmen der Sektoruntersuchung Haushaltsabfälle begonnen. Gegenstand der Untersuchung sind die Wettbewerbsverhältnisse auf den regionalen Märkten für die Sammlung und den Transport von Haushaltsabfällen.
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Vergaberechtsfreie Inhouse-Aufträge sind spätestens seit dem Teckal-Urteil des EuGH (Urt. v. 18.11.1999 – C-107/98) von großer praktischer Bedeutung. Zahlreiche öffentliche Auftraggeber nutzen das Inhouse-Geschäft um vergaberechtliche Anforderungen beim Einkauf von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen legal zu vermeiden.
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Fehlervermeidung von Anfang an, wir zeigen ihnen wie! Melden Sie sich bis zum 12.01.2017 zu unserem attraktiven Frühbucherpreis an. Weitere Infos und Anmeldung hier.
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Ein paar Tage früher als geplant, liebe Leserinnen und Leser, beenden wir für dieses Jahr unsere aktuelle Berichterstattung. Das Foto haben wir Samstag aufgenommen. Wir wünschen Ihnen frohe und friedvolle Weihnachten und sind im neuen Jahr wieder für Sie da. Ihr Team vom Vergabeblog/ Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).
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…für öffentliche Auftraggeber, die sich mit den neuen Regelungen vertraut machen wollen und hilfreiche Tipps für die Vergabepraxis erhalten möchten. Die Teilnehmerzahl zu dieser Veranstaltung ist begrenzt – es sind nur noch wenige Plätze frei. Weitere Infos und Anmeldung hier.
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Diesen Titel trägt ein kürzlich erschienener Aufsatz von Dr. jur. Horst Greiffenhagen, Herausgeber des Loseblattwerkes Michaelis/Rhösa, Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen. Der Aufsatz ist beim Bundesverband der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.V. erschienen und bezieht sich im Untertitel auf die „Anmerkungen zum Urteil des Bundesverwaltunsgerichts vom 13. April 2016 – 8 C 2.15 – zur Marktpreisbildung bei öffentlichen Aufträgen“, Vergabeblog.de vom 17/07/2016, Nr. 26634.
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Das Bundeswirtschaftsministerium hat die bei ihm eingegangenen Stellungnahmen zu seinem Entwurf einer Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) online gestellt. Diese finden Sie hier. Im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) haben wir eigens einen Fachausschuss zur Diskussion des Entwurfs der UVgO eingerichtet, diesen finden Sie hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Alles neu, Alles besser? Diese Frage stellen wir im Rahmen der Podiumsdiskussion auf dem 1. Bau-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 16.2.2017 in Berlin. Es diskutieren Reinhard Janssen, Referatsleiter, Recht des Bauwesens, Öffentliches Auftragswesen, im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und Vorsitzender des Hauptausschusses Allgemeines im DVA, Detlef Vadersen, Referent für öffentliches Auftragswesen im Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Ina Witten vom Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen e.V und Prof. Dr. Ralf Leinemann, Rechtsanwalt und Partner bei Leinemann Partner Rechtsanwälte. Das ausführliche Programm der Tagung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.bau-vergabetag.de.
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Menold Bezler – eine mittelständische Kanzlei mit rund 200 Mitarbeitern und Sitz in Stuttgart – sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Rechtsanwälte (M/W) für den Bereich Vergaberecht. Werden Sie Teil des interdisziplinären Teams „Öffentliche Hand und deren Unternehmen“ und beraten Sie bundesweit in anspruchsvollen Vergabeverfahren u.a. mit den Vergabeblog-Autoren Dr. Valeska Pfarr, Dr. Beatrice Fabry und Dr. Martin Ott.
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Der Erhalt öffentlicher Fördermittel bedeutet für den jeweiligen Empfänger Fluch und Segen zugleich. So sehr er sich über die Förderung seines Projektes freuen mag, so drohend hängt von Anfang an das Damoklesschwert der Rückforderung.
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Die Anwendung von § 134 GWB führt nach wie vor zu Praxisproblemen. Die Wartefrist nach § 134 GWB kann laut OLG Düsseldorf nur durch Information an alle nicht berücksichtigte Bieter verlängert werden. Eine derartige Information nur an einen Bieter ist wirkungslos. Erfolgt die Information kurz vor Feiertagen, welche die Warte- und Prüfungsfrist erheblich auf nur noch 4-5 Werktage verkürzt, läuft die Wartefrist nicht an.