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Mit Beschluss vom 13.12.2017 (Az. 27 U 25/17) hat das OLG Düsseldorf zum Primärrechtsschutz bei Vergaben…
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Die Stadt Ravensburg sucht für ihr Rechtsamt eine Abteilungsleitung Vergabestelle (m/w/d). Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen…
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Die Stadt Siegen und die Universität Tübingen wurden am 11.10.2016 im Bundesumweltministerium als „Recyclingpapierfreundlichste Stadt/Hochschule 2016“ für die ausschließliche Verwendung von Papier mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. Am Wettbewerb beteiligten sich 91 Kommunen.
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Gegen das verpflichtende Gebot einer produktneutralen Ausschreibung wird auch dann verstoßen, wenn verdeckt ein Leitfabrikat ausgeschrieben wird, weil nur ein einziges Produkt den Vorgaben der Leistungsbeschreibung gerecht wird.
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Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember mit den drei Ausbaugesetzen Straße, Schiene und Wasserstraße die Umsetzung des von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im August vorgelegten neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP 2030) beschlossen.
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Vor dem Hintergrund der neuen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV 2016) haben die Architekten- und Planerverbände einen aktuellen Praxisleitfaden zur Vergabe von Architektenleistungen veröffentlicht.
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In der Ausschreibung der E-Akte sieht der Digitalverband Bitkom einen wichtigen Schritt für Bundesbehörden auf dem Weg zur digitalen Verwaltung. Bis zum 10. Januar 2017 können sich Unternehmen auf der E-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern um den Auftrag bewerben.
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Kann die Schulnotenrechtsprechung trotz des TNS-Dimarso-Urteils des EuGH unter dem novellierten Vergaberecht fortgesetzt werden? – zugleich eine Antwort auf Ortner, Vergabeblog.de vom 25/09/2016, Nr. 27344.
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„Nach der Reform ist vor der Reform“ – dieses geflügelte Wort konnte man in vergaberechtlichen Newslettern und Veröffentlichungen der vergangenen Wochen des Öfteren lesen. Der Grund: Die Bundesregierung drückt aufs Tempo und will sich kurz nach Inkrafttreten des neuen Vergaberechts zum 18.04.2016 des nationalen Vergaberechts annehmen. Das Ergebnis ist der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 31.08.2016 veröffentlichte Diskussionsentwurf einer Unterschwellenvergabeordnung, die den 1. Abschnitt der VOL/A ablösen soll. Das Papier beschert der Vergabewelt weitere 52 Paragrafen, verordnet dem praktisch bedeutsamen nationalen Vergaberecht ein umfassendes Update und gleicht es in weiten Teilen an die EU-Reform an. Die zehn wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
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Der Vergabeblog: Begann im Jahr 2007 als Einmann-Autorenblog, heute trägt ein festes Redaktionsteam und bis zu 50 Autoren dazu bei, Sie, liebe Leserinnen und Leser, beinahe täglich ebenso fundiert wie aktuell und dabei immer prägnant zum Vergaberecht und öffentlichen Auftragswesen zu informieren. Aber was erwarten Sie eigentlich von uns? Mehr Entscheidungsbesprechungen oder doch mehr Nachrichten und Hintergrundberichte? Und zu welchen Themen? Wir möchten Sie daher bitten, die nachfolgende anonyme Leserumfrage auszufüllen: Sagen Sie uns Ihre Meinung, es dauert nur zwei Minuten Ihrer Zeit, um den Vergabeblog noch besser zu machen. Vielen Dank, im Namen aller Mitwirkenden! Hier geht es zur Vergabeblog-Leserumfrage
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Der EuGH hatte über die Rechtsfrage zu entscheiden, ob im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten mit Bussen in den Vergabeunterlagen vorgeben werden kann, dass der mit der Dienstleistung betraute Betreiber max. 30 % der Leistung (gemessen an den Fahrplankilometern) an Subunternehmer vergeben darf, das heißt im Ergebnis 70 % der Leistungen selbst erbringen muss.