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Ein Auftraggeber muss für eine Direktvergabe fehlenden Wettbewerb aus technischen Gründen im Einzelnen nachweisen. Die Frist…
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Die RWTH Aachen sucht für die Abt. 7.3 Einkauf und Zollangelegenheiten eine/n Sachbearbeiter/in im Einkauf (w/m/d).…
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Das Vergaberecht ist im Wandel – damit Sie auf dem aktuellen Stand bleiben, nutzen Sie das Angebot der DVNW Akademie. Gerne möchten wir Sie auf folgende Seminare vor und nach der Sommerpause hinweisen:
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Das VHB setzt die VOB Teile A und B um und schafft die Voraussetzung für eine einheitliche, rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren. Es wird als Arbeitsmittel für die vertragliche Abwicklung von Bauaufträgen genutzt. Mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht geht auch eine Änderung des VHB einher.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) hat in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung (KOINNO) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einen neuen Fachausschuss im DVNW eingerichtet. Dieser hat zum Ziel, die Rahmenbedingungen und den Stand der öffentlichen Beschaffung in Bezug auf Strategie, Innovationskraft und Nachhaltigkeit zu beleuchten.
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Der öffentliche Einkauf wird nachhaltiger. Das zeigte sich bei der Verleihung des ersten deutschen GPP-Awards am 1. Juni im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern in Bonn. (Foto: Beschaffungsamt)
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Die Mitgliederversammlung des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie hat in Berlin Dipl.-Ing. Peter Hübner, Mitglied des Vorstands der STRABAG AG, Köln, zum Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie gewählt.
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Kaum eine Thematik hat die Praxis öffentlicher Auftraggeber und die Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen in den vergangenen Jahren so sehr bewegt, wie die Reichweite der rechtlich zulässigen Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise. Das OLG Düsseldorf hat nunmehr festgestellt, dass eine auf einem Angebotsvordruck geforderte elektronische Signatur nicht nachforderungsfähig ist, wenn
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Zu unzulässigen Abweichungen von Ausschreibungsbedingungen gibt es viele Entscheidungen. Doch was gilt bei beabsichtigten Abweichungen vom eigenen Angebot?
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Am 6. und 7. Oktober ist es so weit: Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) lädt Sie zum 3. Deutschen Vergabetag 2016 ins Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nach Berlin ein. Abermals erwartet Sie ein spannendes Programm mit brandaktuellen Themen, praxisnahen Workshops und hochkarätigen Referenten aus Rechtsprechung, Vergabepraktikern aus Bund, Ländern und Kommunen und der Rechtsberatung. Neben einer ersten Zwischenbilanz zum neuen Vergaberecht spannen wir den Bogen über die neueste Rechtsprechung und aktuelle Herausforderungen der Beschaffungspraxis bis hin zum innovativen öffentlichen Einkauf – und geben einen Ausblick darauf, was uns im Vergaberecht in Zukunft erwartet. Unsere festliche Abendveranstaltung am Potsdamer Platz bietet Gelegenheit, sich mit Referenten und Fachkollegen auszutauschen und zu vernetzen. Wir empfehlen Ihnen eine zeitnahe Buchung, da in den letzten zwei Jahren der Kongress mit über 400 Personen bereits im Vorfeld ausverkauft war. Hier geht es zu Programm und Anmeldung
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Während Deutschland dieses mal firstgerecht die neuen EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht umgesetzt hat, haben ganze 21 der insgesamt 28 EU-Mitgliedsstaaten das nicht getan. Die EU-Kommission hat daher “letters of formal notice” an die Säumigen versandt. Frist war der 18. April 2016.