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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat dem DStGB am 18. November 2016 mitgeteilt, dass das am 11. Dezember…
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Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sucht für das Referat Z 6 „Vergabe…
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Seit dem 18. April 2016 müssen Auftraggeber grundsätzlich schon zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung die Vergabeunterlagen vollständig elektronisch zum Abruf bereitstellen. Ausnahmeregelungen, die insbesondere technische Hindernisse betreffen, dürften für die breite Masse der Vergabeverfahren nicht relevant sein. Doch was bedeutet diese Pflicht im Einzelnen und wie weit reicht sie tatsächlich? Müssen in jedem Fall eine vollständige Leistungsbeschreibung, der Vertrag oder die Bewertungsmatrix für die Angebotsauswertung online gestellt werden? Ein Beitrag in drei Teilen.
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Am 20. Juli 2016 fand die 12. Sitzung der DVNW Regionalgruppe München in den Räumlichkeiten der MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in München statt. Thema der Veranstaltung war „(Fast) 100 Tage neues Vergaberecht: offene Diskussion über erste Erfahrungen und Probleme“.
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Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir, das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW), am Standort Berlin eine/n Jurist/in mit Schwerpunkt Vergaberecht für die Online-Redaktion in Teilzeit an der Schnittstelle zwischen Recht, Politik und Wirtschaft. Die Redaktion des Vergabeblogs freut sich auf Ihre Bewerbung. Für weitere Einzelheiten schauen Sie in unseren Stellenmarkt.
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Gemeinden haben bei der Vergabe von Stromkonzessionen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot zu beachten.
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Am 20.09.2016 findet die 26. Sitzung der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Die neuen EU-Vergaberichtlinien haben das Vergabewesen grundlegend geändert. Mit einer Teilnahme an einem der nachstehenden DVNW Akademie Veranstaltungen haben Sie den ersten Schritt getan, um beim Thema „Ausschreibungen von öffentlichen Aufträgen“ auf dem Laufenden zu bleiben.
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Die Schadensersatzklage des unterlegenen Bieters setzt nicht die vorherige Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz voraus. Der Verzicht auf Primärrechtsschutz kann allerdings zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens führen. Dies hat das OLG Naumburg am 23.12.2015 – 2 U 74/14 – bereits für den Oberschwellenbereich entschieden. Das OLG Saarbrücken führt diese Rechtsprechung in seinem Urteil vom 15.06.2016 nunmehr für den Unterschwellenbereich fort.
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Die Bundesregierung hat die Entwürfe für drei Ausführungsgesetze zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) (18/9350) vorgelegt. Insgesamt will der Bund laut BVWP bis 2030 269,6 Milliarden Euro in die Verkehrsinfrastruktur investieren