Digitales Netzwerk
Login
-
Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte am gestrigen Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf…
3 Minuten
-
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena sucht für das Dezernat Liegenschaften und Technik zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/-in für…
1 Minute
-
Der von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vorgeschlagene Investitionsplan soll Europas Konjunktur nach Jahren der Krise ankurbeln. Ein von der Kommission am 13.01.15 vorgelegter Verordnungsvorschlag wird derzeit vom EU-Parlament und Europäischen Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandelt.
-
Der Grundsatz der Losbildung gilt als wesentliches Mittel zur Berücksichtigung mittelständischer Interessen. Daneben dient er aber auch der Wettbewerbsförderung, der Gleichbehandlung und der Erhaltung eines breit gestreuten Marktes, so die VK Bund in ihrem Beschluss vom 12.12.2014. Lässt eine Gesamtvergabe des Auftrages keinen Wettbewerb erwarten, kann sich daraus auch dann eine Pflicht zur Losaufteilung ergeben, wenn mittelständische Interessen nicht geltend gemacht werden können. Dies soll, so die VK Bund, insbesondere dann gelten, wenn der öffentliche Auftraggeber die konkrete Marktsituation kannte und mit einer Losbildung bereits wirtschaftliche Ergebnisse erzielt hat.
-
“Da das vorgeschlagene Formular für eine EU-weite Anwendung gelten soll, ist es allerdings zwangsläufig sehr umfangreich; dabei ist es teils allerdings recht allgemein, teils leider auch umständlich, missverständlich oder gar sachlich unangemessen ausgestaltet”.
-
Der 1. Deutscher Vergabetag im vergangenen Jahr setzte bereits bei seinem Debüt Maßstäbe: Mit über 400 Teilnehmern war es die wohl größte vergaberechtliche Fachtagung in Deutschland (Rückblick hier). Der Kongress, der eine Brücke schlägt zwischen Vergaberecht und Praxis, geht daher in die zweite Runde, dieses Mal sogar zweitägig: Wir würden uns freuen, Sie am 15. und 16. Oktober 2015 abermals im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin begrüßen zu dürfen. Merken Sie sich daher den Termin bitte heute schon vor.
-
Die Leistungsbeschreibung wird gelegentlich als das „Herzstück“ der Vergabeunterlagen bezeichnet. Mit ihrer Qualität steht und fällt oftmals die erfolgreiche Durchführung eines Vergabeverfahrens und naturgemäß auch die reibungslose Vertragsausführung. Dementsprechend wird in die Erstellung der Leistungsbeschreibung in der Regel viel Arbeit, fachliches Wissen und Sorgfalt und im besten Fall auch Erfahrung auf dem entsprechenden Fachgebiet und aus vorangegangenen Ausschreibungen gesteckt. Dabei wird sich der ein oder andere Ersteller einer Leistungsbeschreibung vielleicht schon einmal gefragt haben, ob sein Produkt urheberrechtlich geschützt ist. Das LG Köln
-
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert die Umrüstung der IT-Systeme des Auswärtigen Amtes von freier Software auf die in der „Bundesverwaltung dominierende Microsoft-Windows-Software“.
-
Manche Bieter lassen sich von (vermeintlichen) Unklarheiten oder Widersprüchen in der Leistungsbeschreibung dazu verleiten, die Vorgaben einseitig im Sinne einer bestimmten Lösung zu interpretieren, anstatt den Auftraggeber zunächst um Klärung zu bitten.
-
Wir freuen uns, mit „Deutsche eVergabe“ der Firma Healy Hudson einen weiteren Förderer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) begrüßen zu können.
-
Die Zuschlagserteilung auf ein von einem Kalkulationsirrtum beeinflusstes Angebot kann unzulässig sein!
-
Auch 2015 wird sie gesucht: die Stadt mit der höchsten Recyclingpapierquote Deutschlands. Das Umweltbundesamt (UBA) unterstützt den Städtewettbewerb „Papieratlas“.