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Wir freuen uns, vier weitere Förderer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) begrüßen zu können. Zukünftig unterstützen uns…
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Die ALBA Group plc & Co. KG sucht für den Standort in Berlin-Charlottenburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt…
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Der sog. No-Spy-Erlass des Bundesministeriums des Innern (BMI) hat es in kürzester Zeit zu einiger Berühmtheit geschafft. Zuletzt war er Gegenstand einer Entscheidung der VK Bund (VK Bund, Beschl. v. 24.06.2014 – Az. VK 2-39/14, vgl. den Beitrag von RAin Sonja Stenzel). Nun hat das BMI eine, so wörtlich, “Handreichung zu praktischen Fragen bei der Anwendung und Auslegung” veröffentlicht.
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Die Berliner Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer eine Reform des Vergaberechts angekündigt. Dass diese im Vorfeld allein mit den Wirtschaftsverbänden abgestimmt worden sei, kritisiert das Berliner FAIRgabe-Bündnis – bestehend aus Gewerkschaften sowie umwelt- und entwicklungspolitischen Verbänden.
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Die Regeln zur Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise werfen nach wie vor Fragen auf. Die VK Nordbayern hat sich nun u.a. mit der Frage beschäftigt, wann ausnahmsweise nicht nur bei fehlenden sondern sogar bei fehlerhaften Erklärungen nachgefordert werden kann.
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Die Vergabe einer Dienstleistungskonzession wird, insbesondere der Bereich der Entsorgungstätigkeiten, gerne genutzt um Aufgaben der Gemeinde vergaberechtsfrei auf einen Konzessionär zu übertragen. Allerdings lädt die Dienstleistungskonzession regelmäßig auch dazu ein, deren vergaberechtsfreien Anwendungsbereich zu überdehnen und unter dem Mantel der Konzession vergaberechtswidrige de-facto Vergaben durchzuführen.
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In einem Schulterschluss mit der Handwerkskammer Berlin und den Unternehmensverbänden Berlin-Brandenburg setzt sich die Berliner Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Cornelia Yzer, für eine Reform des Vergaberechts ein. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am 19. August haben die Senatorin sowie UVB-Präsident Dr. Udo Niehage und Handwerkskammerpräsident Stephan Schwarz konkrete Vorschläge präsentiert.
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Insbesondere bei komplexen Bauausschreibungen mit oftmals umfangreichen Leistungsverzeichnissen kommt es in der Praxis immer wieder zu dem (vermeintlichen) Angebotsmangel, dass durch den Auftraggeber mit dem Angebot geforderte Produktangaben der Bieter, wie Fabrikats-, Hersteller- oder Typbezeichnungen im Angebot vollständig fehlen, teilweise unvollständig oder nicht eindeutig sind. Nach wie vor ist nicht abschließend geklärt, wie mit solchen „Angebotsmängeln“ im Vergabeverfahren umzugehen ist.
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Aktuelle veröffentlichte gerichtliche Entscheidungen haben in preisrechtlichen Angelegenheiten Seltenheitswert. Das kürzlich ergangene Urteil des Landgerichts Bonn räumt nun mit zwei weitverbreiteten Fehlvorstellungen über das öffentliche Preisrecht auf. Es zeigt einerseits auf, dass Preisprüfungen auch möglich sind, wenn ein Ausschreibungsverfahren stattgefunden hat und ein Vertrag über einen (vermeintlichen) Marktpreis geschlossen wurde. Darüber hinaus zeigt das Urteil auf, dass Preisprüfungsbehörden (PÜ´s) keinesfalls unfehlbar und ihre Preisprüfberichte für die Parteien rechtlich nicht bindend sind. Vielmehr besteht die Möglichkeit, gegen Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers, die auf Preisprüfberichte der PÜ´s gestützt werden, gerichtlich vorzugehen. Das Urteil des Landgerichts Bonn steht insoweit in einer Linie mit einem aktuellen Beschluss des OLG Koblenz vom 30.10.2013 (2 U 1116/12), in dem die Rechte von Auftragnehmern gegenüber Auftraggebern und den PÜ´s in ähnlicher Weise gestärkt werden.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) ist die führende Informations- und Wissensplattform im Vergaberecht. Aufgrund unseres rasanten Wachstums suchen wir ab sofort eine/n RechtsreferendarIn und/oder Wissenschaftliche/n MitarbeiterIn
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Die Landesregierung NRW will mehr Führungspositionen weiblich besetzen und deshalb die Regelungen zur Frauenquote im Öffentlichen Dienst weiterentwickeln. Dies kündigten Innenminister Ralf Jäger und Emanzipationsministerin Barbara Steffens an. Ende 2012 waren mehr als die Hälfte (58,7 Prozent) der beim Land Beschäftigten Frauen.
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Der Bund soll im kommenden Jahr 299,5 Milliarden Euro ausgeben. Das sind drei Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr vorgesehen sind (296,5 Milliarden). Dies geht aus dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz, 18/2000) hervor.
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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW) hat mit Beschluss vom 25. März 2014 (1 S 169/14) entschieden, dass Auskunftsansprüche privater Datensammler in Bezug auf Ausschreibungsinformationen öffentlicher Auftraggeber weder auf der Grundlage des einschlägigen Landespressegesetzes noch unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt sind. Mit seiner Entscheidung schiebt der VGH BW insbesondere Auskunftsansprüchen von Internetportalen einen Riegel vor. Bereits im vergangenen Jahr hatte der VGH BW festgestellt, dass das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, Bekanntmachungstexte, die von einem bestimmten Ausschreibungsdienst veröffentlicht worden sind, auf Anfrage auch anderen Ausschreibungsdiensten zu überlassen (vgl. den Beitrag des Autors hier).
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Die neuen Leitfäden des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Datenträgervernichtern, Holzmöbeln und Tastaturen geben Hinweise und Empfehlungen für die Einbeziehung von Umweltkriterien. Zusätzlich angebotene Anbieterfragebögen können direkt für die Ausschreibung verwendet werden.