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Angesichts der großen Nachfrage und der dramatischen Situation in Deutschland haben wir das Programm des 2.…
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Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Dienstort Bonn unbefristet eine/n…
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Fordert ein öffentlicher Auftraggeber den Nachweis eines Zertifikates als Entsorgungsfachbetrieb, stellt sich die Frage nach deren Inhalt. Von der Rechtsprechung ist bereits entschieden, dass sich das Zertifikat auf diejenige Niederlassung beziehen muss, die die Leistung auch erbringen soll, auch wenn dies von der Vergabestelle nicht ausdrücklich gefordert wurde. Fraglich ist aber, ob das Zertifikat sich auch auf bestimmte Leistungen (Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten etc.) und/oder bestimmte Abfallarten beziehen muss, wenn dies von der Vergabestelle ebenfalls nicht ausdrücklich gefordert wurde. Hierzu hat das OLG München in seinem Beschluss vom 30.04.2014 Stellung genommen.
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Im April 2014 startete das Projekt „Umweltfreundliche Beschaffung in der Praxis“. Bundesweit werden innerhalb der nächsten zwei Jahre acht Ausschreibungen aus Bund, Ländern und Kommunen begleitet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten kostenfreie Unterstützung bei der Berücksichtigung von Umweltaspekten in Ausschreibungen. Dabei finden die Ausschreibungshilfen des UBA Anwendung.
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Die Zweifel an der Europarechtskonformität der Tariftreue- und Mindestlohngesetze erfahren neue Nahrung. Das OLG Koblenz hat mit Beschluss vom 19. Februar 2014 (1 Verg 8/13) die Regelung des vergabespezifischen Mindestlohns im Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) dem EuGH zur Überprüfung der Vereinbarkeit mit europäischem Recht vorgelegt. Zuvor hatte bereits die Vergabekammer Arnsberg mit Beschluss vom 22. Oktober 2013 (VK 18/13) den EuGH mit der Frage der Europarechtskonformität des § 18 TVgG-NRW befasst. Ebenso wie die Vergabekammer Arnsberg hegt der Vergabesenat des OLG Koblenz erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit einer Mindestlohnregelung mit europäischem Recht, soweit diese verpflichtend nur für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt.
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Der Bundesrat hat zahlreiche Änderungen an der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefordert. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/1573) vorgelegten Stellungnahme der Länder zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1304) wird besonders gegen das verpflichtende Auktionsverfahren für erneuerbare Energien ab 2017 argumentiert. Die Nachteile bei Ausschreibungen würden klar überwiegen.
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„Trotz guter Konjunktur hat sich in den vergangenen Jahren in Deutschland eine gesamtwirtschaftliche Investitionsschwäche herausgebildet, die langfristig die Grundlagen unseres Wohlstands gefährden könnte.“ Diese Auffassung vertrat der Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie Prof. Thomas Bauer auf dem „Tag der Deutschen Bauindustrie“ in Berlin.
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Der rheinland-pfälzische Staatssekretär David Langner eröffnete im Mainzer Arbeitsministerium eine zweitägige Fachtagung zur Ausschreibungspraxis im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Dabei begrüßte er, dass die sozialen Kriterien für die Beschäftigten in wettbewerblichen Vergaben in diesen Branchen europaweit an Bedeutung gewonnen haben.
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Wenn Auftraggeber wegen zu niedriger Preise ausschließen, muss die Preisprüfung regelgerecht erfolgen. Vorher nicht bekanntgemachte Kriterien bergen Risiken. Reinigungsleistungen sind personalintensiv. Daher wird gerne an der Schraube Personalkosten gedreht. Dies geht bisweilen zu Lasten der Qualität.
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Führt ein Kartell dazu, dass die Wettbewerber sich veranlasst sehen, ihre Preise zu erhöhen, können die Kartellbeteiligten für den dadurch entstandenen Schaden haftbar sein. In einem solchen Fall kann der Geschädigte auch dann Schadensersatz verlangen, wenn er keine vertraglichen Beziehungen zu den Kartellbeteiligten hat (EuGH, Urteil vom 5. Juni 2014 – C – 557/12).
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Nach der Reform ist vor der Reform. Aber warum eigentlich? Die EU-Kommission hat eine Broschüre herausgegeben, in der sie ihre mit der Reform der EU-Vergaberichtlinien bezweckten Ziele erläutert. Abrufbar hier.
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Die Brandenburgische Landesregierung hat eine Evaluation des brandenburgischen Landesvergabegesetzes vorgelegt.
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Der Bund wird in diesem Jahr insgesamt 296,5 Milliarden Euro ausgeben können. Das beschloss der Haushaltsausschuss am frühen Freitagmorgen nach rund elfstündiger Beratung in der so genannten Bereinigungssitzung.
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Am 4. Juni 2014 fand die dritte Sitzung der DVNW Regionalgruppe Rhein-Main mit großer Resonanz in den Räumen der Kanzlei Bird & Bird in Frankfurt am Main statt. Unter der fachlichen Leitung und Moderation des Regionalgruppenvorsitzenden, Professor Heiko Höfler, Bird & Bird, nahmen über dreißig Entscheidungsträger von Auftraggebern sowie Rechtsberater teil.
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Ein Angebot, das von den vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsbedingungen abweicht, muss auch im VOF-Verhandlungsverfahren zur Wahrung des Gleichbehandlungsgebots gemäß § 97 Abs. 2 GWB von der Wertung ausgeschlossen werden.