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Der zweite Halbjahresbericht 2021 zur bundesweiten elektronischen Vergabestatistik wurde aktuell veröffentlicht. Diesem ging der erste Halbjahresbericht…
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Vergabemanager*in im IT-Einkauf (m/w/div) in Berlin gesucht
Die Deutsche Rentenversicherung Bund sucht eine/n Vergabemanager*in im IT-Einkauf (m/w/div). Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie…
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Die Europäische Kommission begrüßt die Einigung, die das Europäische Parlament und der Rat über den EU-Haushalt für 2024 erzielt haben. Zugleich betont die Kommission, dass auch eine rasche Einigung über die Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) dringend erforderlich ist.
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Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin stellt neue Untetlagen bereit. Im Vergabeservice Berlin im Bereich Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO – Kernarbeitsnormen wurden Unterlagen eingestellt:
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Zum 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn in zwei Schritten. Zunächst beträgt die unterste Lohngrenze 12,41 Euro brutto je Stunde. Ein Jahr später steigt sie noch einmal auf 12,82 Euro.
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Welchen Spielräume haben öffentliche Auftraggeber bei der Gestaltung ihrer Vergabeverfahren, insbesondere bei der Festlegung der Lose? Im Online-Seminar bekommen Sie unter anderem einen Überblick über Rechtsgrundlagen, Gestaltungsvarianten und transparente Terminologie. Information & Anmeldung
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Die gemeinnützige ADAC Luftrettung hat die Ausschreibung der Freie und Hansestadt Hamburg zum Interimsbetrieb der Luftrettungsstation am BG Klinikum Hamburg gewonnen. Für die Zeit danach führt die zuständige Behörde für Inneres und Sport ein Hauptvergabeverfahren für einen dauerhaften mehrjährigen Betrieb des Rettungshubschraubers durch.
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Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2024 erneut leicht steigen. Die ab Januar 2024 geltenden Schwellenwerte wurden am 16.11.2023 im Amtsblatt der EU (OJ L – C/2023/7642) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2023/2495 – 2497 und 2023/2510 vom 16. November 2023 gelten ab dem 01.01.2024 folgenden Schwellenwerte:
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Ein Bewilligungsbescheid wird nicht dadurch rechtswidrig, dass sich die Verwaltungspraxis später ändert. Die Rechtmäßigkeit eines Bewilligungsbescheides über eine Fördermaßnahme ist an der zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung maßgeblichen Verwaltungspraxis zu messen. Eine spätere Änderung dieser Verwaltungspraxis lässt die Rechtmäßigkeit des Bewilligungsbescheides grundsätzlich unberührt. Das Verbot vorzeitigen Maßnahmebeginns ist nicht Gegenstand der Bestimmungen der §§ 23, 44 LHO-NW, sondern eine im Haushaltsrecht übliche Richtlinienbestimmung, mit der vorgenannten Bestimmungen für die Ermessenspraxis konkretisiert und handhabbar gemacht werden sollen.
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Die EU-Kommission begrüßt Einigung auf Gesetz für ein interoperables Europa. Bessere digitale öffentliche Dienste, weniger Verwaltungsaufwand und weniger Kosten: die beiden EU-Gesetzgeber – Europäisches Parlament und Rat der EU – haben eine Einigung über das Gesetz für ein interoperables Europa erzielt.
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Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat bei seiner diesjährigen Prüfung alle Jahresrechnungen der sogenannten Gemeinsamen Unternehmen der EU für gut befunden. Die Prüfer bestätigen die positiven Ergebnisse früherer Prüfungen, warnen aber auch vor drohenden Problemen.
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Hier finden Sie die aktuellen Online- und Präsenzseminare zu Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Das Online-Seminar „EU-Beihilferecht und Umweltschutz“ thematisiert Ansatzpunkte, um staatliche Förderungen im Bereich des Umweltschutzes in Einklang mit dem EU-Beihilferecht zu bringen.
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SBH | Schulbau Hamburg sucht eine/n Fachkoordinator/in Vergabe mit Schwerpunkt Verfahren. Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung durch Änderungen im Thüringer Vergabegesetz umgesetzt. Mit einer Änderung im Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) hat der Landtag nunmehr folgende Ziele umgesetzt:
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Forschungs- und Entwicklungdienstleistungen können aus mehreren Gründen ausschreibungspflichtig sein. Im Online-Seminar erhalten Sie einen Überblick zu den Vorüberlegungen der Vergabegestaltung, die Erstellung der Vergabeunterlagen sowie Risiken in der Rechtsanwendung. Information & Anmeldung