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Eine Bietergemeinschaft, die nur zu dem Zweck der Umgehung eines Doppelbewerbungsverbotes (Loslimitierung) in einem Los ein…
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Sachbearbeiter/in Vertragsmanagement (Fachaufsicht) in Dresden gesucht
Im Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Dienstposten eines/r Sachbearbeiters/in Vertragsmanagement…
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In Ergänzung des vorangegangenen Beitrags: Die Bundesratsausschüsse haben in der Empfehlungsdrucksache 313/1/11 zum “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” vorgestern wie folgt Stellung genommen: Dem Absatz 3 ist folgender Satz anzufügen: „Die Anwendung des Vergaberechts gilt nicht für Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste.”
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Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages veranstaltet am kommenden Montag, den 4. Juli, eine öffentliche Anhörung in Berlin. Gegenstand sind der Antrag mit dem Titel ”Ausschreibungspflicht für Leistungen der Integrationsfachdienste stoppen – Sicherstellung von Qualität, Transparenz und Effizienz“ der Fraktion der SPD sowie der Antrag mit dem Titel ”Alternativen zur öffentlichen Ausschreibung für Leistungen der Integrationsfachdienste ermöglichen“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
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Nach der Reform ist vor der Reform – die nächste Änderung der Vergabeverordnung steht an, kaum, dass die letzte Änderung am 12. Mai 2011 in Kraft getreten ist (Vergabeblog vom 24. Mai 2011): Künftig sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge grundsätzlich nur Beschaffungen getätigt werden, die im Hinblick auf die Energieeffizienz das höchste Leistungsniveau aufweisen und zur höchsten Effizienzklasse gehören – ein erheblicher Einschnitt in die Beschaffungsautonomie der Vergabestelle.
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Auftraggeber, die Nebenangebote zulassen, ermöglichen so innovative Angebote, die in bestimmten Punkten von der Leistungsbeschreibung abweichen. Gegenwärtig ist umstritten, wie dann diese Leistung zu bewerten ist. Die Frage betrifft die Wahl der Zuschlagskriterien. Hier lohnt es sich, Inhalt und Konsequenzen der vertretenen Ansichten zu kennen und bei der Konzeption zu berücksichtigen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick.
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§ 7 Abs. 1 VOL/A 2009; § 8 Abs. 1 EG VOL/A 2009; § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 Anders als in der VOB/A 2009 ist das Verbot ungewöhnlicher Wagnisse in der VOL/A 2009 nicht mehr enthalten. Hieraus wird teilweise der Schluss gezogen, das Verbot ungewöhnlicher Wagnisse existiere im Anwendungsbereich der VOL/A nicht mehr. Stimmt das? Ein Beitrag zum Verbleib eines Grundpfeilers der Leistungsbeschreibung.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk, kurz “DVNW”, ist ein hochwertiges, internetbasiertes Netzwerk zum Öffentlichen Auftragswesen. Es richtet sich an Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft. Neben der Vernetzung der Mitglieder steht die inhaltliche Diskussion sowie der Erfahrungs- und Wissensaustausch im Vordergrund. Das DVNW nutzt nun eine neue Softwareplattform, die Ihnen noch mehr Möglichkeiten bietet: Zum Austausch, zur Diskussion und zur Vernetzung innerhalb der Branche. Dabei ist die Mitgliedschaft – natürlich – kostenlos. Allerdings wie bisher nur bei fachlichem Bezug zum öffentlichen Auftragswesen möglich.
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Die brasilianische Stadt Recife hat heute den Reinhard Mohn Preis 2011 für Bürgerbeteiligung erhalten. Liz Mohn (2. v. r.) überreichte im Rahmen einer Festveranstaltung mit über 500 geladenen Gästen in Gütersloh dem Bürgermeister (2. v. l.) der Millionenmetropole die mit 150.000 Euro dotierte Auszeichnung. Besonders herausragend bei dem vorbildlichen Beteiligungsprojekt sind Bürgerhaushalte, die den Einwohnern von Recife umfassende Entscheidungskompetenzen einräumen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hielt die Festrede.
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Der aktuelle Gesetzesentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung für ein Vergabe- und Tariftreuegesetz sieht die verbindliche Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie ökologischer Kriterien vor, insbesondere durch eine Analyse der Lebenszykluskosten aller Neuanschaffungen. Der Gesetzentwurf ist mutig, von einem vergabespezifischen Mindestlohn bis zur Verpflichtung einer Frauenförderung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Damit ist NRW das erste Flächenland in Deutschland, dass diesen Weg geht.
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Die Zahl von eVergabe-Plattformen wuchs in den letzten Jahren erheblich, weshalb von einer hohen Nachfrage auszugehen ist. Wie die eVergabe aber tatsächlich von Vergabestellen und Bietern angenommen wird, ist Gegenstand einer aktuellen Marktanalyse von Lucas Neddermann unter der Leitung von Prof. Dr. Stoy an der Universität Stuttgart. Hierzu bitten wir Sie, sich wenige Minuten Zeit zu nehmen, um sich an einer kurzen Umfrage zu beteiligen. Die Ergebnisse werden später auf Vergabeblog veröffentlicht: http://umfrage-evergabe.de. Vielen Dank!
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§ 99 Abs. 1 und 4 GWB, Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG In vielen Rechtsgebieten hat die Rechtsprechung bereits Stellung genommen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Dienstleistungskonzession außerhalb des förmlichen Vergaberechts zulässig ist. Beispielsweise ist entschieden worden, dass im Abwasserbereich eine Dienstleistungskonzession zulässig ist. Im Altpapierbereich wird hingegen eine Dienstleistungskonzession als unzulässig angesehen, weil die Bieter nicht von den Nutzern ein Entgelt erhalten, sondern von der Papierfabrik und gleichermaßen in der Übereignung des Altpapiers ein fest vereinbartes Entgelt zu sehen ist. Im Rahmen der Abfallentsorgung hat jedoch erstmalig die Vergabekammer Düsseldorf nunmehr entschieden (Beschluss v. 16.05.2011 – VK-12/2011-L), dass bezogen auf den Einzelfall keine Dienstleistungskonzession vorliegt, auch dann nicht, wenn dem Konzessionär das Recht zur Erhebung von privatrechtlichen Entgelten eingeräumt werden soll.
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Dass man über eine neue Regelung in VOL/A bzw. VOB/A so lange streiten kann, die doch nur eines zum Ziel hatte: Im Unterschwellenbereich für mehr Transparenz zu sorgen, indem Freihändige Vergaben ex-post veröffentlicht werden. Gem. eines hessischen Runderlasses vom Oktober letzten Jahres werden jede Vorschriften zur Anwendung freigestellt. Nachdem die GRÜNEN bislang vergeblich die Rücknahme forderten, zeigt einem Bericht der Frankfurter Rundschau nach der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Walter Arnold, nun “eine gewisse Sympathie” dafür. Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) lehne das aber ab. Interessant: Gem. eines neuen CDU-Papiers soll künftig eine Freihändige Vergabe für alle Aufträge bis 100.000 EUR in Hessen zulässig sein.
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Die EU-Kommission hatte im Januar diesen Jahres ihr Grünbuch „Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge“ als Grundlage der Modernisierung des europäischen Vergaberechts vorgestellt und die beteiligten Kreise zur Stellungnahme aufgefordert. Wir hatten bereits über die Stellungnahme des Bundesrates sowie der Kommunalen Spitzenverbände berichtet. Wenn auch etwas verspätet, wollen wir die Stellungnahme des Deutschen Baugewerbes nicht vergessen.
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Nach dem der EVB-IT Systemvertrag nach wie vor auf Bieterseite – und dem Vernehmen nach auch auf Seite der öffentlichen Beschaffer – ein wenig beliebtes Kind ist, erfreut sich dessen kleiner Bruder, der jüngere EVB-IT Systemlieferungsvertrag, wachsender Beliebtheit. Für diesen stehen nun neue Arbeitshilfen zum Abruf auf der Internetseite der IT-Beauftragten der Bundesregierung, Frau Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, bereit. Die EVB-IT Systemlieferung regeln den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung.