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Am 28.03.2014 wurde die neue Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU veröffentlicht (Richtlinie…
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Vergabeprüfer/in in Schleswig-Holstein gesucht
Für das Landesprogramm Wirtschaft sucht die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vergabeprüferin oder einen…
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Ein paar sachfremde Erwägungen zur Losaufteilung: 71 Prozent der Deutschen vertrauen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), meldet marktundmittelstand.de. Das ergab die Umfrage Rechtsreport 2010 des Allensbacher Instituts für Demoskopie im Auftrag der Roland Rechtsschutz-Versicherung. Mehr Vertrauen bringt die Bevölkerung nur der Polizei mit 74 Prozent entgegen. Die Bundesregierung belegt mit nur 24 % Vertrauenszuschuss den vorletzten Platz.
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Tatsächlich datiert der Erlass vom 9. August, aber erst mit dem nahenden Ende des Jahres bekommt er echte Bedeutung: Rheinland-Pfalz hat – soweit bekannt als erstes Bundesland – die im Rahmen des Konjunkturpakets erlassenen vergaberechtlichen Erleichterungen entgegen der ursprünglichen Befristung auf Ende 2010 um ein weiteres Jahr bis Ende 2011 verlängert.
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Zur Frage eines Rechtsschutzes für Bieter im Unterschwellenbereich hat sich die Rechtsprechung in den letzten Jahren zu Gunsten des Bieterschutzes gewandelt (wir berichteten). Auch wenn die Voraussetzungen dabei nach wie vor streitig sind, herrscht über einen Punkt inzwischen Einigkeit: im Unterschwellenbereich ist das einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor den Zivilgerichten gegen vergaberechtswidrige Entscheidungen anzustrengen. Welche Beschränkungen sich daraus für das Begehren selbst ergeben, hat das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 09.09.2010 festgestellt.
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Am 16. November hat der Präsident des Bundesrechnungshofs (BRH), Prof. Dr. Dieter Engels, die “Bemerkungen 2010” vorgestellt. Die Prüfungen des BRH zeigten, dass sich auf allen staatlichen Handlungsfeldern Einsparungen erzielen lassen, und zwar ohne dass dies auf Kosten der Qualität geschehe. Dabei zeigen die Bemerkungen 2010 anhand zahlreicher Beispiele aus verschiedenen Bereichen der Bundesverwaltung, wie der Bund nach geltendem Recht Mehreinnahmen erzielen oder Mindereinnahmen vermeiden kann. Nicht zu letzt durch konsequente Anwendung des Vergaberechts. Die Bemerkungen 2010 des BRH finden Sie hier.
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Im Rahmen des Projekts “ITK-Beschaffung.de” zur produktneutralen Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK) unter Federführung des Beschaffungsamts des BMI und des BITKOM wurde nach ca. einjähriger, intensiver Arbeit ein neuer Leitfaden zur produktneutralen Beschaffung von x86-Servern veröffentlicht. Gleichzeitig wurden die bereits vorhandenen Leitfäden zur produktneutralen Ausschreibung von Notebooks und Desktop-PCs turnusmäßig an den aktuellen Stand der Technik angepasst.
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Outsourcing liegt im Trend, auch bei der öffentlichen Hand. Gleichwohl gibt es Grenzen, z.B. bei der Privatisierung eines gemeindlichen Weihnachtsmarktes, woran angesichts des Kalenders erinnert werden soll. Das hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit Urteil vom 4.3.2010, Az: 8 A 2613/09 entschieden, als es nach der Privatisierung des Offenbacher Weihnachtsmarktes Streit um die „Vergabe“ eines Standplatzes gab. Nach dem VGH ist die vollständige Übertragung der Organisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes unzulässig, weil es einer Kommune nicht erlaubt sei, sich einer einmal übernommenen freiwilligen Aufgabe ohne Einschränkung zu entledigen.
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Im Jahr 2009 sind insgesamt 3,73 Milliarden Euro aus den Lkw-Mauteinnahmen für Investitionen für die Verkehrsinfrastruktur ausgegeben worden. Davon gingen rund 2,17 Milliarden Euro in den Bereich Straße, 1,12 Milliarden Euro standen für die Schiene zur Verfügung und in die Wasserstraßen wurden 448,1 Millionen Euro investiert. Insgesamt betrugen die Mauteinnahmen im vergangenem Jahr 5,01 Milliarden Euro.
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Unser Dorf soll schöner werden war gestern: “Mit dieser Online-Meldung können Sie uns über Mängel an öffentlichen Einrichtungen informieren, beispielsweise über ein Schlagloch in der Straße, eine zerschlagene Fensterscheibe oder wilden Müll in der Landschaft – wir kümmern uns darum.” – So die Begrüßung auf der Webseite “Bürgeranliegen 2.0” des Landkreises Osnabrück. So wird z.B. gemeldet, dass die Ampelgrünphase zu kurz ist, ein Verkehrsschild überwachsen oder ein Parkverbot fehlt.
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Ein wesentliches Anliegen der Reform der VOL/A und VOB/A war die Schaffung von mehr Transparenz im Unterschwellenbereich (s. dazu auch den Beitrag im Vergabeblog). Nun sollte man meinen, dass gerade Hessen nach den aktuellen Geschehnissen um die umstrittene Vergabe mehrerer IT-Großaufträge es damit fortan besonders genau nimmt. So hatte eben deshalb noch am 3. November Hessens Finanzminister Schäfer Fehler bei der Vergabe eingeräumt und verkündet „Wir tun alles, um für die Zukunft eine optimale Organisation der IT-Vergaben im Land Hessen sicher zu stellen“. Man darf sich angesichts dessen schon die Frage stellen, wie dazu ein aktueller Runderlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 26. Oktober passt. Denn dieser stellt just jene Vorschriften des neuen Vergaberechts zur Anwendung frei, die für mehr Transparenz sorgen sollten.
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Österreichs Bundeskanzler Werner Faymann, SPÖ, hat die im Mai 2009 zum Zwecke der konjunkturellen Unterstützung eigentlich befristet bis Ende 2010 erhöhten Schwellenwerte für nicht öffentliche Auftragsvergaben um ein Jahr verlängert (bis 100.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, 1.000.000. Euro für Bauaufträge).
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“Das Vergaberecht darf nicht länger primär unter formalen und Rechtsschutzgesichtspunkten betrachtet werden. Erforderlich ist ein Paradigmenwechsel: Wie können Auftraggeber an Unternehmen in einem transparenten, aber gleichzeitig effizienten Wettbewerb Aufträge vergeben? Hier ist für beide Seiten mehr Gestaltungsspielraum erforderlich.” – Norbert Portz, Beigeordneter beim Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) im Behörden Spiegel Interview. Nachzulesen hier (lesenswert).
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Als die Deutsche Bundesbank im August den Auftrag zum Druck neuer Euronoten für 2011 zu 80 Prozent an Betriebe in Frankreich und den Niederlanden vergeben wollte, regte sich massiver Protest der deutschen Drucker. Nun, es geht auch anders: Die Bundesrepublik vergab aktuell den Auftrag über “Leistungen und Lieferungen zur Herstellung, Personalisierung und Auslieferung elektronischer Aufenthaltstitel” an die Bundesdruckerei in Berlin.
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Simon Bannenberg hatte, basierend auf den Modellen des strategischen Einkaufs privater Unternehmen, Vorschläge für einen strategischen öffentlichen Einkauf entwickelt (s. den Beitrag im Vergabeblog). Zusammen mit Roman Schmidt, Elke Schulz und Katrin Seeger haben diese darauf aufbauend an der Hochschule für Oekonomie und Management (FOM) untersucht, wie diese Vorschläge von der öffentlichen Verwaltung bewertet und ob sie dort ggfs. schon umgesetzt werden. Hierzu wurde ein Onlinefragebogen an Bundesbehörden sowie Kommunalbehörden aus Baden-Württemberg und Bayern verschickt. Von 572 angefragten Behörden konnten – immerhin – 66 valide Antworten ausgewertet werden.