Digitales Netzwerk
Login
-
Bei Konzessionärsauswahl zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes sind vorrangig Kriterien zu berücksichtigen, die das Ziel des §…
11 Minuten
-
Sachbearbeiter (m/w/d) Finanzielle Vertragsabwicklung am Standort Bonn/Eschborn gesucht
Als Bundesunternehmen unterstützt die GIZ die Bundesregierung dabei, ihre Ziele in der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige…
1 Minute
-
Was waren die wichtigsten vergabe(rechtlichen) Themen im Oktober? Jedenfalls eine Menge Rechtsprechung – unser Monatsrückblick gibt wie immer den Überblick.
-
Das Web treibt mitunter seltsame Blüten. So wurde ich heute auf ein Online-Portal für Juristen aufmerksam, dass u.a. die Möglichkeit bietet, Richter und Gerichte zu bewerten. Den Ausschlag gab angeblich die Entscheidung des BVerfG zur “spickmich-Klage” einer Lehrerin – sie muss die Bewertung durch ihre Schüler über eine Internetplattform hinnehmen. Die Richter nun wohl auch.
-
OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.09.2010 – Verg W 8/10 OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2010 – VII-Verg 14/10 KG, Beschluss vom 27.11.2008 – 2 Verg 4/08 OLG Koblenz, Beschluss vom 04.10.2010 – 1 Verg 8/10 Lange Zeit war es aus Sicht vieler Vergabestellen ein großes Problem, solche Bieter, die in der Vergangenheit durch eine schlechte Vertragserfüllung negativ aufgefallen sind, und die sich überdies nicht zu schade waren, sich bei vergleichbaren oder wiederholenden Ausschreibungen zu bewerben, als ungeeignet auszuschließen. Seit jüngerer Zeit hat sich die rechtliche Einschätzung hierzu infolge der neuen Spruchpraxis komplett gewandelt.
-
In Hessen wurden seit 2008 fünf IT-Großaufträge des Landes oberhalb des EU-Schwellenwerts nicht öffentlich ausgeschrieben. Inzwischen ist die Sache über die vergaberechtliche Bewertung hinaus zum Politikum geworden, da personelle Verquickungen zur Hessen-CDU ins Auge fallen – ein gefundenes Fressen für die Opposition. Bisheriger Höhepunkt: Eine Anhörung im Hessischen Landtag, eine weitere folgt. Vergabeblog sprach mit Prof. Dr. Heiko Höfler, Orrick Hölters & Elsing, Frankfurt a.M., zum Stand der Dinge.
-
Einem aktuellen Urteil des EuGH zufolge (Urteil vom 30.09.2010 – Rs. C-314/09) sind nationale Regelungen nicht mit der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG vereinbar, die Schadensersatzansprüche wegen Vergaberechtsverstößen von einem Verschulden des Auftraggebers abhängig machen. Dies gilt auch dann, wenn bei Anwendung einer solchen Vorschrift eine Vermutung für das Verschulden des öffentlichen Auftraggebers greift.
-
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat die 38. Ausgabe seines Schwarzbuchs mit dem provokanten Titel „Die öffentliche Verschwendung 2010“ veröffentlicht. Anhand von über 100 traurigen Beispielfällen deckt der Verband verschwenderischen, unwirtschaftlichen oder fahrlässigen Umgang mit Steuergeldern auf. In den Kapiteln des Schwarzbuchs geht es u.a. um Fehlplanungen, Kostenexplosionen, Reisen auf Steuerzahlerkosten, Gedankenlosigkeit beim Umgang mit dem Geld der Bürger und, last but not least, Mängel im Beschaffungswesen.
-
Der Aufbau des Millardenprojekts Galileo, dem europäischen Satellitennavigationssystem, hat am 25. Oktober 2010 eine weitere Schlüsseletappe erreicht: In Brüssel erfolgte der Zuschlag und damit Vertragsabschluss zwischen der Europäischen Weltraumorganisation ESA und der Spaceopal GmbH über den Betrieb von zunächst 18 der später 30 Galileo-Satelliten. Spaceopal ist ein Gemeinschaftsunternehmen der deutschen DLR Gesellschaft für Raumfahrtanwendungen (GfR) mbH und der italienischen Firma Telespazio S.p.A. Partner der Spaceopal sind T-Systems, SES, EADS Astrium Services und Vitrociset. Das Gesamtvolumen des Vertrags beträgt rund 194 Millionen Euro.
-
Es war ein bisschen der Kampf gegen Windmühlen. Unser Mitarbeiter Peter Cornelius, Betreiber eines Ausschreibungs-Recherchedienstes (www.ausschreibungen.lu) auf Grundlage der Datenbank TED des Amts für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union, stellte immer wieder fest, dass Ausschreibungen unter falschem CPV-Code veröffentlicht werden und damit praktisch unauffindbar für interessierte Unternehmen sind (siehe dazu unseren Beitrag hier). So wurden bspw. Arbeiten im Zusammenhang mit der Sanierung eines Krankenhauses mal eben zu “Rehabilitationsmaßnahmen im Krankenhaus”. Im Februar 2009 hatte die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln mit Ausschreibungs Nr. 30588-2009 unter nur einem CPV-Code – „72000000 – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung“ fünf Lose veröffentlicht, obwohl hierzu genauere CPV-Codes zur Verfügung gestanden hätten. Die Begründung der EASA: Ein CPV-Code erfasse alle hierarchisch darunter liegenden Codes. Cornelius – da selbst kein Bieter nicht in seinen Rechten verletzt – wandte sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten – und bekam nun Recht!
-
Unsere Mustervorlage für einen Vergabevermerk wurde aktualisiert, es fehlte noch der Punkt „Abweichen vom Gebot der produktneutralen Ausschreibung“. Die aktuelle Version 1.3. unseres Vergabevermerks finden Sie am Ende des Beitrags hier.
-
Der Vergabesenat des OLG München hat mit Beschluss vom 2. Juli 2009 (Verg 5/09) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob – vereinfacht gesprochen – das sog. „Konzessionsmodell“ nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) eine Dienstleistungskonzession darstellen könnte (siehe zur Vorlagefrage den Beitrag des Autors hier und zu Dienstleistungskonzessionen hier). Zum sog. „Submissionsmodell“ bei Rettungsdienstleistungen hat sich in diesem Jahr der EuGH mit Urteil vom 29. April 2010 geäußert (Rs.- C-160/08). Die Entscheidung wurde von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ott im Vergabeblog kommentiert. Bezüglich des Konzessionsmodells steht die Entscheidung der Luxemburger Richter noch aus, allerdings liegen die Schlussanträge des Generalanwalts Ján Mazák seit dem 9. September 2010 vor (Rs. C-274/09). Unser Autor Dr. Roderic Ortner hat sich die Schlussanträge näher angesehen. (Anmk. der Red.)
-
Die EU-Kommission leitet eine Konsultation zur eVergabe ein in Form eines Grünbuchs ein. Die interessierten Kreise werden aufgefordert, sich zu äußern, wie die EU die Mitgliedstaaten dabei unterstützen kann, den elektronischen Beschaffungsprozess zu beschleunigen und zu erleichtern. Im Grünbuch werden Hindernisse der Einführung der eVergabe ermittelt und die Risiken benannt, die unterschiedliche nationale Konzepte für eine grenzüberschreitende eVergabe darstellen. Zudem stellt die KOM fest, dass gerade mal 5 % der vergebenen Aufträge oberhalb der Schwellenwerte elektronisch vergeben werden.
-
Die EU-Kommission hat ihre neue Datenbank e-CERTIS vorgestellt. Dabei handelt es sich um ein webbasiertes Instrument, das es Bietern und öffentlichen Auftraggebern erleichtert, die bei EU-weiten öffentlichen Ausschreibungen erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Mit dem Online-Katalog der in den 27 Mitgliedstaaten am häufigsten verlangten Unterlagen (z.B. Belege für die Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten, Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit) können solche Dokumente und ihre jeweilige lokale Entsprechung ermittelt werden, da regelmäßig unbekannt ist, welche Unterlagen die verschiedenen nationalen öffentlichen Auftraggeber verlangen. Zu e-CERTIS gelangen Sie hier.
-
Ein Verhandlungsverfahren ohne Öffentliche Vergabebekanntmachung ist zulässig, wenn der Auftrag wegen seiner technischen Besonderheiten nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden kann. Das OLG Karlsruhe (Beschluss vom 21.07.2010 – 15 Verg 6/10) stellt nun klar: Die Voraussetzungen hierfür sind erst gegeben, wenn europaweit nur ein einziges Unternehmen technisch imstande ist, den Auftrag auszuführen. Bereits die Möglichkeit anderer Unternehmen, die erforderlichen Fähigkeiten zu erwerben, schließt dies aus.