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Morgen, am 28.03.2014, ist die Veröffentlichung der neuen EU-Vergaberichtlinien im Amtsblatt der EU vorgesehen. Damit würden…
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Facheinkäuferin/Facheinkäufer für Bauleistungen in Potsdam/Berlin gesucht
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt und befristet für fünf Jahre für den Bereich…
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§ 12 Abs. 1 der neuen VOL/A sieht vor, dass, sofern eine Ausschreibung im Internet bekanntgemacht wird, diese “auch zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de” ermittelbar sein muss. Eine gute, weil vernünftige Regelung im Sinne der Bieter, die sich nicht auf unzähligen elektronischen Bekanntmachungsplattformen von Ländern, Städten und Gemeinden parallel informieren wollen und können. Damit aber eine Ausschreibung auf bund.de überhaupt vernünftig gesucht und gefunden werden kann, muss sie zuvor entsprechend für die dortige Datenbank aufbereitet werden, z.B. nach Auftragsgegenstand, Ort der Leistungserbringung, etc. Diese Aufbereitung erledigen bislang private Ausschreibungsdienste und stellen die so recherchierbaren Ausschreibungen mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen interessierten Bietern zur Verfügung. Das die Neuregelung bei diesen auf Widerstand stößt, überrascht also wenig. Staatlich verordnete Wettbewerbsverzerrung oder Sturm im Wasserglas?
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Die Bundesregierung plant eine Kürzung der Mittel zur Städtebauförderung. Auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2555) zur ”Zukunft der Städtebauförderung“ heisst es (17/2664), die Kürzung erfolge vor dem Hintergrund der aktuellen Konsolidierungsmaßnahmen zum Bundeshaushalt.
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Wo wir gerade beim Thema Umwelt waren: Im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sollen bis Ende 2011 insgesamt 600 herkömmliche Desktop-PCs durch „moderne, energieeffiziente Notebooks“ (so die Pressemitteilung) ersetzt werden. Zusammen mit der Deutschen Energie-Agentur (dena) wurden die Stromverbrauchswerte im täglichen Arbeiten über einen längeren Zeitraum gemessen, die so ermittelten möglichen Stromeinsparungen waren Grund der Entscheidung. Ist das aber nicht ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen?
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Am 16. Juni richtete der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin die Fachkonferenz „Grüne Beschaffung. Handlungsfelder und politische Rahmenbedingungen“ aus. Nun liegt der Konferenzreport vor.
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Laut Handelsblatt schreibt nur die Hälfte der Notenbanken der 16 EU-Mitgliedsstaaten ihre Aufträge zum Druck der Euro-Banknoten europaweit aus. Nun will die Deutsche Bundesbank, die von allen das größte Bargeldvolumen hält, für das Jahr 2011 den Druck der Scheine zu 80 Prozent an Betriebe in Frankreich und den Niederlanden vergeben.
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Die EU-Kommission prüft gegenwärtig die Notwendigkeit einer Initiative zur Verbesserung des geltenden Rechtsrahmens für Konzessionen. Dazu hat sie u.a. einen Fragebogen für öffentliche Auftraggeber, die Konzessionen vergeben, als auch für Bieter erstellt.
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Im Zusammenhang mit der Verzögerung des Zuschlags in einem Vergabeverfahren kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Lehnt der Bieter den verspäteten und abändernden Zuschlag ab, geht es meist um Schadensersatzansprüche der Vergabestelle, die einen teureren Bieter beauftragen muss. Häufiger sind jedoch die Fälle, in denen der Bieter wegen eines verzögerten und abändernden Zuschlags Mehrvergütungsansprüche geltend macht. Meist ist eine mit dem Zuschlag mitgeteilte Veränderung des Bauzeitenplans Anlass der Streitigkeiten. Fraglich ist dann, ob dadurch das ursprüngliche Angebot des Bieters aus dem Vergabeverfahren angenommen wird, oder das abändernde Zuschlagsschreiben eines neues Angebot ist, das durch den Bieter erst noch angenommen werden muss. Der BGH hat nun kürzlich seine bisherige Rechtsprechung (Grundsatzurteil vom 11. Mai 2009 – VII ZR 11/08) zu Mehrvergütungsansprüchen nach verzögertem Zuschlag bestätigt (Urteile vom 22. Juli 2010 – VII ZR 129/09 u. VII ZR 213/08).
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Auch wenn der Titel es suggerieren mag – mangels Vergleichbarkeit von Zeitraum, Aufwand und Mitteln ist keine Gegenüberstellung angestrebt, interessant ist es trotzdem: Für die Sanierung von Bahnhöfen sind aus den Konjunkturpaketen I und II bisher 82 Millionen Euro verwendet worden (Antwort der Bundesregierung 17/2692 auf Kleine Anfrage Bündnis 90/Die Grünen 17/2585). Für die Erhaltung der Bundesfernstraßen sind von 2003-09 allein in NRW 2,02 Milliarden Euro aufgewendet worden, zur Fertigstellung begonnener Bedarfsplanprojekte werden ab 2011 noch ca. 1,3 Mrd. Euro eingesetzt (Antwort der Bundesregierung 17/2700 auf eine andere Kleine Anfrage der Fraktion 17/2603).
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…titelt heute die Frankfurter Rundschau angesichts des seit der Wiedervereinigung stärksten Wirtschaftswachstums von 2,2 % – nun denn, die Stimmen derer, die eine Fortschreibung der vergaberechtlichen Erleichterungen des Konjunkturpaketes II über 2010 hinaus fordern, sollten leiser werden. In diesem Sinne Ihnen allen ein schönes, hoffentlich arbeitsfreies Wochenende.
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Die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen V (UfAB V) ist in einer Neufassung – Version 2.0 – erschienen. Diese berücksichtigt das neue GWB , die neue VOL/A und die im Juni in Kraft getretene neue VgV.
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„Studie über die Erfahrung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Einbindung anderer politischer Überlegungen in Politik und Verfahren betreffend die öffentliche Auftragsvergabe“ – so der vollständige, recht sperrige Titel des Auftrags, den die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, vergeben hat (TED-Dokumenten-Nr. 219457-2010 vom 27.07.2010). Die durch die Studie ermittelten Ergebnisse sollen Eingang finden in eine breit angelegte Beurteilung der EU-Rechtsvorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe, die bis 2011 abgeschlossen sein soll. Ausweislich des grob umrissenen Studienauftrags ist man dabei offenbar bereit, kreativ zu sein.
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Die Frage, ob und wenn ja in welchem Umfang der öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist, die festgelegten Zuschlagskriterien und Gewichtungsregeln den Bietern bekannt zu geben, ist von Anbeginn Gegenstand der nationalen und europäischen Rechtsprechung. Wie weit danach die Bekanntmachungspflicht der Auftraggeber reicht, soll nachfolgend skizziert werden.
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Das Beschaffungsamt des BMI schreibt die Entwicklung einer Datenbanksoftware für das zu schaffende „Nationale Waffenregister“ (NWR) aus (TED-Dokumenten Nr. 233239-2010 – Vorinformation v. 6.8.2010). Nach Art. 4 Abs. 4 der EU-Waffenrichtlinie (91/477/EWG) haben die Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2014 Zeit, ein computergestütztes zentral oder dezentral eingerichtetes Waffenregister einzuführen.