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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 7. Januar 2014 (X ZB 15/13) entschieden, dass Nebenangebote…
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Rechtsanwalt (m/w/d) im Vergaberecht und privaten Baurecht in Berlin gesucht
Die Kanzlei SammlerUsinger sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Rechtsanwalt (m/w/d) zur Verstärkung des Teams im Vergaberecht…
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Nein, auch wenn heute die CeBIT ihre Tore öffnet, soweit ist es dann doch noch nicht. Allerdings könnte iPhone Hersteller Apple durchaus darüber nachdenken: Die neue VOL/A 2009 sieht zum Zweck des Bürokratieabbaus in § 3 Abs. 6 VOL/A 2009 die neue Möglichkeit des sog. „Direktkaufs“ ohne ein Vergabeverfahren vor.
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Neuer EVB-IT-Systemlieferungsvertrag verabschiedet Rechtzeitig zum Beginn der CeBIT treten neue IT-Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand in Kraft. Nach intensiven Abstimmungen haben eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesinnenministeriums und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) den EVB-IT-Systemlieferungsvertrag für die Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie (ITK) verabschiedet. Der Systemlieferungsvertrag regelt den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung. Daneben bleibt weiterhin der EVB-IT Systemvertrag anwendbar.
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Auch wenn sich der Gesetzgeber bislang zu einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung nicht durchringen konnte: Die Rechtsprechung kommt immer häufiger zu dem Ergebnis, dass Bietern auch bei Auftragsvergaben unterhalb EU-Schwellenwerte grundsätzlich der Prozessweg eröffnet ist. Zuletzt hat das OLG Düsseldorf in einer Entscheidung vom 13.01.2010 (27 U 1/09) bestätigt, dass sich Bieter gegen rechtswidrige Vergabeentscheidungen gerichtlich zur Wehr setzen können. Dabei greift der Rechtsschutz nach Auffassung des OLG Düsseldorf nicht erst bei willkürlichem Verhalten der Vergabestelle – ein Ansatz, der zu einer deutlichen Erweiterung des Rechtsschutzes im Unterschwellenbereich führt.
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Wie der Behörden Spiegel heute meldet, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf seiner gestrigen Sitzung am 25. Februar kurzfristig die Freigabe der Mittel für den Regelbetrieb des BOS-Digitalfunks wieder von der Agenda genommen. Der Ausschuss hatte im Mai letzen Jahres wegen der eingetretenen Kostensteigerungen eine Sperrung der Mittel verfügt. Im Oktober letzten Jahres wurde im Verfahren um die Vergabe des Milliardenauftrags Alcatel-Lucent als Gewinner neben den im Wettbewerb verbliebenden Nokia Siemens Networks und T-Systems/EADS bestimmt. Die Bindefrist des Angebots für den Regelbetrieb des BOS‐Digitalfunks endet am 30. April – sollte eine Neuausschreibung erforderlich werden, dann wird es wohl erst recht teuer. Bund und Länder wollen gemeinsam ein bundesweit einheitliches, digitales Sprech- und Datenfunksystem für die „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)“ einführen, den sog. BOS-Digitalfunk.
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Der Vergabeblog ist nun gute 2 Jahre alt. Und erfreut sich offenbar immer größerer Beliebtheit, aktuell mit über 18.000 Seitenzugriffen im Monat. Wir hoffen, mit unserer Mixtur aus Recht, Politik, Marktgeschehen und ab und an auch etwas Boulevard Ihre Erwartungen zu treffen. Und wenn etwas fehlt oder wir etwas besser machen können, dann sagen Sie es uns doch einfach hier. (Im Bild die Entwicklung der Seitenaufrufe des Vergabeblog seit Juni 2008. Deutlich zu sehen die Weihnachtsfeiertage 2009)
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Das Autorenteam des Vergabeblog verliert einen Kopf: David Hartmann wechselt vom Umweltbundesamt (UBA) in Dessau zur DEHSt, der Deutschen Emissionshandelsstelle im UBA, um sich dort fortan wieder dem Bereich Energie/Klima zu widmen. Wir bedanken und bei Herrn Hartmann für die sehr angenehme Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine neuen Aufgaben alles Gute!
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Die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen ist in den Jahren 2000 bis 2008 deutlich gesunken. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/748) auf eine Kleine Antwort der Fraktion Die Linke (17/593) hervor. Danach ging die Beschäftigtenzahl im öffentlichen Dienst des Bundes (ohne Soldaten) von 315.460 Mitte 2000 auf 278.602 Ende Juni 2008 zurück. Im öffentlichen Dienst der Länder und Kommunen sank die Zahl der Beschäftigten laut Auskunft in diesem Zeitraum von mehr als 3,8 Millionen auf rund 3,2 Millionen. (Quelle: Bundestag)
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Die Maßnahmen zur Ankurbelung der durch die Wirtschaftskrise eingebrochenen Konjunktur haben die Finanzhilfen des Bundes kräftig steigen lassen. Wie aus dem als Unterrichtung vorgelegten "Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2007 bis 2010" (22. Subventionsbericht, BT-Drs. 17/465) hervorgeht, sind die Finanzhilfen des Bundes von rund 5,6 Milliarden Euro im Jahr 2007 auf mehr als 12 Milliarden Euro im Jahr 2009 gestiegen. Diese würden aber im laufenden Jahr wieder auf rund 6,8 Milliarden Euro fallen.
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Am Dienstag fand in Berlin zum inzwischen 8. Mal im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) der „Tag der öffentlichen Auftraggeber“ statt. In dessen Rahmen verliehen BMWi und der Bundesverband Materialwirtschaft Einkauf und Logistik e.V. (BME) den Preis „Innovation schafft Vorsprung“ für besonders innovative Lösungen im Beschaffungswesen. Im voll besetzen Konferenzzentrum des Ministeriums wurde dem interessierten Fachpublikum – vorwiegend Fach- und Führungskräfte aus Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen sowie öffentlich-rechtlichen Unternehmen – neben den Gewinnern eine hochkarätige Auswahl an Vorträgen geboten, die von einem Blick in die nicht mehr ganz so trübe Glaskugel der kommenden vergaberechtlichen Entwicklungen über die strategische Steuerung in der öffentlichen Beschaffung bis zum noch jungen Präqualifizierungsverfahren für den VOL-Bereich reichte. Am Rande der Konferenz demonstrierten eine Handvoll Umweltschützer für die Berücksichtigung des Klimaschutzes bei der öffentlichen Auftragsvergabe – allerdings vorm falschen Eingang in der Scharnhorststraße…
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Zwar gibt es keine wirklich 100%ig verlässlichen Zahlen, aber das jährliche Volumen der staatlichen Auftragsvergabe in Bund, Ländern und Kommunen für Produkte und Dienstleistungen wird konservativ auf rund 216 Milliarden Euro geschätzt. Das entspricht etwa 12 % des Bruttoinlandsproduktes. Nicht selten ist daher nur die öffentliche Hand in der Lage, durch ihre Nachfragemacht Innovationen anzustoßen und neuen Produkten zur Markteinführung zu verhelfen. Zudem sind es oftmals innovative Lösungen, die Einspar- oder Verbesserungspotenziale in der öffentlichen Verwaltung offenbaren. Den Umgang mit innovationsorientierter Beschaffung zeigt die druckfrische Broschüre „Impulse für Innovationen im öffentlichen Beschaffungswesen”, die das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) herausgibt. Sie kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
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In unserer ersten Folge zur neuen VOL/A 2009 wurden die Änderungen im Aufbau und der Struktur erläutert. Nun geht es an die Inhalte. Zwar blieb die letztendliche Umsetzung des Entwurfs aus der Feder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie aufgrund des im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) herrschenden Konsensprinzips hinter den Ausgangsvorschlägen des Ministeriums zurück. Gleichwohl machte dieses seinem Namen “für Wirtschaft” alle Ehre: Im Unterschwellenbereich, in dem sich die weitüberwiegende Anzahl der Vergabeverfahren abspielt – konnte die Transparenz bei der Auftragsvergabe deutlich erhöht werden.
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser des Vergabeblogs, der Blog erfreut sich wachsender Beliebtheit, die Leserzahlen steigen wöchentlich. Die Idee des Vergabeblogs war und ist der Wissensaustausch. Wer sich hier über das – zumindest vermeintlich – sperrige Thema “Vergaberecht” informiert oder mitdiskutiert, ist umgekehrt auch eine wichtige Informationsquelle für andere Leser. Wenn Sie also selbst als Beschaffer, Rechtsanwalt, Berater oder in sonstiger Weise mit dem weiten Feld der öffentlichen Auftragsvergabe befasst sind, möchten wir Sie herzlich einladen, einen Gastbeitrag zu einem berichtenswerten oder diskussionswürdigen Thema im Vergabeblog zu verfassen. Nutzen Sie einfach das Formular in der Menüleiste oben und teilen uns mit, zu welchem Thema Sie schreiben wollen. Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Ihr Team vom Vergabeblog
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Eine wesentliche Neuregelung der vor knapp einem Jahr in Kraft getretenen GWB-Novelle stellt § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB dar. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren wurde in der Vergaberechtsliteratur diskutiert, inwieweit die Anwendung der 15-Tage-Frist einen Hinweis in der Vergabebekanntmachung voraussetzt oder nicht. Diese Frage war in jüngster Vergangenheit auch Gegenstand verschiedener Vergabenachprüfungsverfahren.