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Bei kommunalen Auftragsvergaben in NRW unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten nach § 25 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW)…
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KVBW sucht Sachbearbeiter/in für öffentliches Auftragswesen in Stuttgart
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (w/m) für nationale Ausschreibungen gem. VOB,…
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Heute ist die Sektorenverordnung (SektVO) verkündet worden. Sie ist für Vergaben von Aufträgen einschlägig, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung sowie des Verkehrs vergeben werden. Bau und Dienstleistungskonzessionen sind nicht erfasst. Sie wurde am heutigen Tag im Bundesgesetzblatt (Teil I, Nr. 62, 28.09.09, S. 3110) verkündet und tritt am Folgetag in Kraft. Sie gilt für alle neu beginnenden Vergabeverfahren im oben beschriebenen Sektorenbereich.
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Am 24. April diesen Jahres trat nach langen Ringen mit den Stimmen der Großen Koalition das neue GWB in Kraft. Vergabeblog sprach mit Paul K. Friedhoff, MdB, Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Kohlepolitik und für Mittelstandspolitik und Obmann der FDP-Fraktion im Wirtschaftsausschuss zum neuen Vergaberecht und insbesondere zu dessen Bedeutung für den Mittelstand.
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Do-it-yourself: Die Bundesregierung will in Zukunft einen Großteil der Nassbaggerunterhaltungsarbeiten an den Küsten mit eigenen Geräten erbringen. Durch den Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zum Bundeshaushalt 1985 vom 24. Oktober 1984 (BT-Drs. 10/1800) wird die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes aber verpflichtet, 75 Prozent der Nassbaggerunterhaltungsarbeiten an private Unternehmen zu vergeben. Dieser Beschluss ist bis heute gültig. Nun will die Regierung aber für 80 Mio. Euro einen neuen Nassbagger für den Küstenbereich anschaffen, mit dem der Bund künftig an der Küste deutlich mehr als die besagten 25 % der – Zitat – „Nassbaggerei“ selbst durchführen könnte. Das beschäftigt auch den Bundestag.
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Das kann leicht verwirren: Der VII. Senat des BGH hat am 10. September 2009 gleich zwei Urteile zum Bestehen von Mehrvergütungsansprüchen bei Verschiebungen des Zeitplans in öffentlichen Ausschreibungsverfahren erlassen – und ist dabei auch noch zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Während der BGH bei einer Verschiebung der vertraglich vorgesehenen Bauzeit einen Mehrvergütungsanspruch dem Grunde nach für gerechtfertigt hält (VII ZR 152/08), lehnt er dies bei einer alleinigen Verzögerung des usprünglich vorgesehenen Zuschlagtermins ab (VII ZR 82/08).
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Am 24. April diesen Jahres trat nach langen Ringen mit den Stimmen der Großen Koalition das neue GWB in Kraft. Vergabeblog sprach mit Reinhard Schultz, MdB, zuständiger Berichterstatter und Mittelstandsbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion zur Berücksichtigung des Mittelstands bei der öffentlichen Auftragsvergabe, „vergabefremden“ Aspekten, interkommunaler Zusammenarbeit und der Frage, ob das „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“ am Ende tatsächlich die von Auftraggebern wie Auftragnehmern geforderte Vereinfachung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge brachte.
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Der Deutsche Verdingungsausschuss für Leistungen (DVAL) unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat nach dem Kabinettbeschluss über Schwerpunkte zur Vereinfachung des Vergaberechts im bestehenden System vom 28. Juni 2006 die Aufgabe, die Verdingungsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) substantiell zu vereinfachen, Vergaberegeln auf das notwendige Maß zu beschränken und überflüssige bürokratische Vorgaben zu streichen. Das BMWi hat den Entwurf der neuen VOL/A nun zur Einsicht online gestellt – vorbildlich.
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So die Bundesregierung in Ihrer Antwort (16/13969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/13888). Zwar seien durch das Konjunkturprogramm II sind bis Mitte August Investitionsvorhaben mit einem Volumen von rund 7,4 Milliarden Euro angeschoben worden und habe es bis zum 15. August bereits 19.300 laufende Projekte gegeben. Nach einer Übersicht der Regierung flossen bis zum 20. August 2009 jedoch erst 102,8 Millionen Euro aus den Mitteln des Konjunkturpakets II ab. So seien in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen noch gar keine Bundesmittel ausgegeben worden. Das meiste Geld floss in Nordrhein-Westfalen mit 16,4 Millionen Euro ab. In Rheinland-Pfalz waren es 15,1 Millionen Euro und in Hamburg 13,7 Millionen Euro.
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Welche Vergabestelle sieht es nicht gerne: Ein fachlich geeigneter Bieter gibt ein besonders kostengünstiges Angebot ab und liegt damit nach der Wirtschaftlichkeitsprüfung auf Platz 1. Das Ziel der Ausschreibung scheint erreicht. Gemäß § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB werden die Bieter darüber informiert, dass dem Bestbieter der Zuschlag erteilt werden soll. In den meisten Fällen lässt die Rüge eines Mitbewerbers jedoch nicht lange auf sich warten. Unter Verweis auf die Regelung des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A bzw. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A wird die Vergabestelle aufgefordert, das Angebot des Bestbieters wegen eines offenbaren Missverhältnisses zwischen Preis und Leistung auszuschließen. Zu Recht? Das OLG Düsseldorf entschied: Grundsätzlich Nein!
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S-Bahn Chaos, gescheiterte Vergabe der öffentlichen Straßenbeleuchtung und nun das: Die 3. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt – seit 1999 zuständig für die Nachprüfungen von Vergabeverfahren des Bundes und der dem Bund zuzurechnenden öffentlichen Auftraggeber – hat am Freitag den Planungsvertrag mit dem italienischen Architekten Franco Stella über den Bau des sogenannten Humboldtforums – ein Neubau im Gewand des ehemaligen Berliner Stadtschlosses – gem. § 13 VgV a.F. für nichtig erklärt (Beschluss v. 11.09.2009, VK 3 – 157/09). Der Italiener war im November 2008 einstimmig als Sieger eines für den Wiederaufbau durchgeführten Architektenwettbewerbs hervorgegangen. Die VK belehrte nun darüber, dass eine Preisverleihung noch lange keine Vergabeentscheidung sei, sondern dieser vielmehr vorausgehe und es daher auf deren Bekanntheit nicht ankomme. Eine lesenswerte und ausdifferenzierte Entscheidung. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung will dagegen sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf einlegen.
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Die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) ist in einer Neufassung (UfAB V, Version 1.0) erschienen. Sie berücksichtigt in allen betreffenden Inhalten die Ergänzungen und Neuerungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeordnung (VgV) jeweils in der Fassung vom April 2009. Die UfAB unterstützt die öffentlichen Einkäufer bei der IT-Beschaffung, ob Software, Hardware oder sonstige Leistungen. Angebote im IT-Bereich können mit Hilfe dieser Unterlage objektiv, transparent und nachvollziehbar beurteilt werden.
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Seit Mitte 2007 unterstützten die eVergabe-Plattform des Bundes sowie weitere eVergabe-Systeme das dateibasierte fortgeschrittene S-Trust-Zertifikat des Deutschen Sparkassenverlags, um den Unternehmen den Zugang zu erleichtern. Am 25.05.2009 erhöhte das Tochterunternehmen der Sparkasse den Preis für dieses Zertifikat von ursprünglich 10,23 EUR auf knapp 60 EUR deutlich. Aufgrund dieser gravierenden Preissteigerung verhandeln derzeit die e-Vergabe-Betreiber mit verschiedenen Trustcentern, um ihren Nutzern eine kostengünstigere Alternative anbieten zu können. Zumindest Subreport als eine der führenden eVergabe-Plattformen kann nun schon eine kostengünstige Alternative anbieten.
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Die Bundesländer haben die Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz des Konjunkturpaketes II bisher noch kaum abgerufen. Dies geht aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) zum Stand der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes hervor, den der Haushaltsausschuss am Dienstagabend zur Kenntnis genommen hat. Danach forderten die Länder bis zum 15. August von den für dieses Jahr zur Verfügung stehenden Finanzhilfen von mindestens 5 Milliarden Euro lediglich rund 95 Millionen Euro an.
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In der Hauptstadt scheint der Wurm drin. Seit gestern morgen fahren gerade mal 1/4 aller S-Bahnen. Nachdem im Juli der Verkehr bereits wegen Sicherheitsüberprüfungen an den Rädern zu großen Teilen zum Erliegen kam, sind nun die Zugbremsen dran – eben schön der Reihe nach. Die bereits seit Jahren grassierenden Probleme im Berliner Nahverkehr beschäftigten im Mai sogar den Bundestag (16/12945 ), da massive Sparmaßnamen als Ursache vermutet wurden. Nun könnte man dies zum Anlass nehmen, öfters mal zu Fuß zu gehen, allerdings empfiehlt es sich, in den kommenden Monaten eine Taschenlampe mit zu nehmen: Das Berliner Kammergericht hat mit Beschluss vom 31. August (Az. 2 Verg 6/09) die Vergabe der öffentlichen Straßenbeleuchtung – Betrieb und Wartung der rund 224.000 Laternen – an ein Tochterunternehmen von Vattenfall vorerst gestoppt. Die Sache wird derweil zum Politikum, da es bereits der zweite Versuch dieser Ausschreibung ist.