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Die siemenseigene BWI Services GmbH muss Dienst- und Lieferleistungen im Bereich der nichtmilitärischen Informationstechnik der Bundeswehr…
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Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter für zentrale Vergabestelle in Wuppertal gesucht
Die Hochschulverwaltung der Bergischen Universität Wuppertal sucht für das Dezernat Forschungsförderung und Drittmittelverwaltung, Haushalts-, Rechnungs- und…
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EU-weite Ausschreibung bis der Arzt kommt – so sieht es offenbar die EU-Kommission. Diese hat die Bundesregierung wegen der Vergabe von Rettungsdienstleistungen ohne EU-weite Ausschreibung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Nach Ansicht der Kommission, angetrieben durch ausländische Anbieter von Rettungsdienstleistungen, könne auch bei der Beteiligung ausländischer Dienstleister ein flächendeckender und effektiver Rettungsdienst in Deutschland gewährleistet werden.
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Soziale Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe interessieren die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (16/10965) wollen die Abgeordneten wissen, welche Möglichkeiten Bundesbehörden haben, damit bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen Tarifverträge eingehalten werden.
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Die EU, genauer das Open Source Observatory and Repository (OSOR), arbeitet an Richtlinien für öffentliche Verwaltungen zum Thema Beschaffung von Open-Source-Software, also quelloffene und auf offenen Standards basierende Software. Ein aktuell veröffentlicher Leitfadfen „OSOR Guidelines on public procurement and Open Source Software“ bietet dazu Hilfestellungen zu Ausschreibungen, informiert über rechtliche Rahmenbedingungen und liefert fertige Textbausteine zur Übernahme in Ausschreibungen.
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Wegen fehlender Angaben zu eingesetzten Subunternehmern („Nachunternehmer“) wurde die Bieterin von der Vergabestelle ausgeschlossen. Sie begehrte vor dem zuständigen Landgericht Schadensersatz, da sie alle Erklärungen wie gefordert abgegeben habe und somit bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vergabeverfahrens auf sie der Zuschlag entfallen wäre. Was aber genau von den Bietern abzugeben war, war streitig: Nach den Verdingungsunterlagen musste ein Bieter „in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmer benennen“. Allerdings lag den Unterlagen zugleich ein fertiger Vordruck zur Nennung der Nachunternehmerleistungen und Benennung des hierfür jeweils eingesetzen Nachunternehmers bei.
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Auch wenn die Nachricht nicht mehr brandaktuell ist, sei sie der Vollständigkeit halber hier trotzdem genannt: Das Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB 2002) bekam in seiner unlängst veröffentlichten Neuauflage einen neuen Titel und eine neue Gliederung: Das „Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes“ (VHB) orientiert sich nun praxisgerecht am Ablauf einer Baumaßnahme. Richtlinien sind nicht mehr gesammelt nach Paragrafen der VOB geordnet, sondern wurden, soweit möglich, den Formblättern direkt zugeordnet. Diese umfassende Überarbeitung machte die Neuherausgabe erforderlich, weshalb das VHB diesmal auch nicht durch eine elektronische Austauschlieferung aktualisiert werden konnte.
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Sie werden es schon bemerkt haben: Vergabeblog ist quälend langsam geworden, was am Provider Stato liegt. Deren technischer Support räumte die Probleme mit der Datenbank ein, und dass Vergabeblog nicht die einzige hiervon betroffene Webseite ist – das war vor drei Wochen. Abhilfe ist bislang nicht erfolgt, im Gegenteil, es wurde schlimmer. Nachdem heute der Seitenaufbau mehrere Minuten dauerte – wenn er denn kam – ist es Zeit, zu wechseln.
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Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat Ende Oktober einen neuen Ausschuss für „Vergaberecht“ berufen. Dort wird die anwaltliche Expertise insbesondere aus dem Bau- und Verwaltungsrecht gebündelt. Damit will der DVA der wachsenden Bedeutung dieses Rechtsgebiets in der anwaltlichen Beratungspraxis Rechnung tragen. Das Vergaberecht durchdringe nach Ansicht des DAV zunehmend anwaltliche Beratungsfelder nicht nur im klassischen Beschaffungswesen der öffentlichen Hand, sondern sei auch bei Immobilientransaktionen öffentlicher Auftraggeber und Städtebauprojekten oder bei Leistungsbeziehungen im Gesundheitswesen zu berücksichtigen.
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Der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Bernhard Beus, hat Klaus-Peter Tiedtke in sein neues Amt eingeführt. Im Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn wurde der neue Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern den Kunden aus Bundesbehörden, Partnern aus der Wirtschaft und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgestellt. Er folgt auf Roderich Egeler, der seit August das Statistische Bundesamt in Wiesbaden leitet.
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Der Freistaat Bayern wurde für sein „Elektronisches Beschaffungswesen (ELBE)“ vom Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik in Österreich (BMÖ) mit dem Austrian Supply Innovation Award 2008 in der Kategorie „Einkäufer“ ausgezeichnet. Mit dem Preis sollen sinnvolle Innovationen im Einkauf und entlang der Wertschöpfungskette gewürdigt und ausgezeichnet werden. Die prämierte Lösung vereinfacht die Beschaffungen des Freistaats im Bereich der Freihändigen Vergabe und reduziert damit die Kosten in erheblichem Maße: In rund 80% der Beschaffungen seitens der Ministerien des Freistaates Bayern und nachgeordneter Dienststellen ist die Freihändige Vergabe das gewählte Vergabeverfahren.
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Nachdem das OLG Düsseldorf bereits mehrfach Stellung zur Ausschreibungspflicht kommunaler Grundstücksverkäufe unter einer Bebauungsverpflichtung bezogen und diese bejaht hat (sog. „Allhorn“-Rechtsprechung), hat es diese Frage nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Mit Beschluss vom 02. Oktober (VII-Verg 25/08) setze es ein laufendes Verfahren aus und wandte sich gem. Art 234 EG-Vertrag zur endgültigen Klärung an das Gericht. Dabei bezieht sich das OLG in der Begründung seiner Vorlage auch auf den aktuellen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts, der insoweit eine Korrektur seiner Rechtsprechung darstellt.
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Der CPV-Code (Common Procurement Vocabulary) ist das gemeinsame Vokabular der EU zur Beschreibung des Auftragsgegenstandes bei öffentlichen Aufträgen. Mit der Bekanntmachung der EG-Änderungsverordnung Nr. 213/2008 am 15 März 2008 im Amtsblatt der EU gilt seit dem 17. September 2008 ein neuer CPV-Code. Ziel der Neufassung ist eine benutzerfreundlichere Ausgestaltung des Codes und dessen Anpassung an neue technologische Entwicklungen.
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Was muß eine Kommune beachten, wenn sie Gebiete, in denen der Markt keine ausreichende DSL-Versorgung anbietet, hierfür erschließen möchte? Kann sie den Auftrag einfach an den ortsansässigen Telekommunikationsanbieter vergeben?
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Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Az.: 1 K 3286/08) hat der Klage des Informationsdienstverlags markt-intern gegen das Land NRW statt gegeben, Auskunft darüber zu erteilen, zu welchem Preis das Land europaweit ausgeschriebene Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Beteiligung des Landes an der Westdeutschen Landesbank (WestLB) an die US-amerikanische Bankengruppe Citigroup vergeben hat. Der Auskunftsanspruch ergäbe sich aus § 4 Abs. 1 Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.