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Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz schränkt den Gestaltungsspielraum der Mitgliedsstaaten und den Entscheidungsspielraum der öffentlichen Auftraggeber dahingehend ein, dass nicht generell jede Veränderung in der Zusammensetzung einer Bietermeinschaft als Ausschlussgrund angesehen werden darf. Den gesamten Beitrag lesen »
Am 01. Dezember 2021 ist die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) in Kraft getreten und bindet seitdem die Berliner Verwaltung bei ihren Auftragsvergaben oberhalb eines geschätzten Auftragswerts von 10.000 Euro netto für Liefer- und Dienstleistungen sowie von 50.000 Euro für Bauleistungen. Den gesamten Beitrag lesen »
Das Bayerische Oberste Landesgericht befasst sich in seiner Entscheidung mit Fragen des Ausschlusses von Angeboten zweier Bieter, die zwar formell getrennt agieren (einmal als Kaufmann und einmal als GmbH), aber wirtschaftlich eine Einheit darstellen. Es handelt sich also um eine etwas andere Konstellation als die häufiger betrachtete Frage der Angebote konzernverbundener Schwesterunternehmen (siehe hierzu VK Rheinland, Beschl. v. 19.05.2021 – VK 6/21-L, ). In der Begründung der dem EuGH gestellten Vorlagefragen beleuchtet das Gericht verschiedene interessante Facetten der Konstellation „Angebote miteinander verbundener Bieter“. Den gesamten Beitrag lesen »
Das OLG befasst sich in seiner Entscheidung mit dem Grundkonflikt, vor dem viele Auftraggeber bei der Umnutzung, Erweiterung oder Generalsanierung von urheberrechtlich geschützten Bauwerken stehen – dem Konflikt zwischen einer möglichst wettbewerbsoffenen Vergabe und dem Schutz des Urhebers vor einer Entstellung seines Werks. Dabei betont das Gericht Den gesamten Beitrag lesen »
Der Beitrag befasst sich anlässlich der aktuellen Entscheidung des OLG Hamburg zur Angebotsauswahl per Losentscheid mit den vergaberechtlichen Anforderungen an eine solche – aus Sicht der Autoren auf wenige Ausnahmefälle zu beschränkende – Verfahrensweise. Das OLG Hamburg äußert sich – anders als zuletzt die Vergabekammer Baden-Württemberg – vergleichsweise wohlwollend zur Zuschlagsentscheidung per Losentscheid. Darüber hinaus räumt das Gericht dem Auftraggeber relativ große Freiheiten bei der Ausgestaltung des Losverfahrens ein. Den gesamten Beitrag lesen »
Eine unter kommunaler Mehrheitsbeteiligung geführte Wohnungsbaugesellschaft ist kein öffentlicher Auftraggeber, wenn sie ihre Aufgaben mit Gewinnerzielungsabsicht und daher gewerblich wahrnimmt. Den gesamten Beitrag lesen »
Am 28. Februar hat der Generalanwalt beim EuGH dem Gericht empfohlen, die Regelungen der HOAI zu zwingenden Mindest- und Höchstsätzen für europarechtswidrig zu erklären. Es ist zu erwarten, dass der EuGH der Empfehlung des Generalanwalts folgt. Eine solche Entscheidung wird auch vergaberechtliche Folgen haben. Den gesamten Beitrag lesen »
Es reicht nicht, wenn sich der Bieter Eignungsanforderungen selbst aus verlinkten Unterlagen heraussuchen kann. Seit April 2016 sind die Vergabeunterlagen direkt abrufbar über einen Link bereitzustellen. Hieraus folgt jedoch nicht, dass der eigentliche Bekanntmachungstext nun darauf reduziert werden könnte, dass jeweils auf die verlinkten Vergabeunterlagen verwiesen wird. Dies gilt insbesondere für die Bekanntmachung der Eignungskriterien und der zum Nachweis der Eignung vorzulegenden Unterlagen. Den gesamten Beitrag lesen »
Am 6. und 7. Oktober 2016 findet in Berlin der 3. Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Zur Vorbereitung und Auswahl der angebotenen Workshops stellen die Referenten ihren Workshop im Vorfeld des Kongresses vor; heute der Workshop B.4: “Vergabe freiberuflicher Leistungen nach Abschaffung der VOF”: Den gesamten Beitrag lesen »
Referenzabfrage und -Bewertung stellen gerade bei Dienstleistungen einen maßgeblichen Punkt des Vergabeverfahrens dar. Die Frage, inwieweit die Anforderungen an die vom Bieter zu erbringenden Eignungsnachweise über einen in der Vergabebekanntmachung enthaltenen Link aufgestellt werden können, wird seit einiger Zeit diskutiert. Den gesamten Beitrag lesen »
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Die Entscheidung zur Aufhebung des Vergabeverfahrens kann, jedenfalls aus europarechtlicher Perspektive, auch mit Zweckmäßigkeitserwägungen begründet werden. Den gesamten Beitrag lesen »
Niedrige Stundenverrechnungssätze rechtfertigen nicht automatisch einen Angebotsausschluss unter Verweis auf damit vermutlich verbundene Mindestlohnunterschreitungen.
Gerade bei der Vergabe standardisierter Dienstleistungen im Niedriglohnsektor, wie Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen, müssen sich öffentliche Auftraggeber immer wieder mit der Frage auseinandersetzen, wie sie einerseits ihren eigenen Controller oder Haushälter glücklich machen, andrerseits aber der Gefahr entgehen, schlechte Leistungen zu Dumpingpreisen und unter Missachtung gesetzlich normierter Mindestlöhne und Sozialstandards einzukaufen. Die Entscheidung der VK Südbayern vom 14.02.2014 gibt Anlass, sich mit den insoweit bestehenden (Ausschluss-)Rechten der öffentlichen Hand sowie ihren korrespondieren Aufklärungspflichten auseinanderzusetzen.
Das Kammergericht stellt frühere Annahmen zum Regel-Ausnahme-Verhältnis bei der Zulässigkeit von Bietergemeinschaften auf den Kopf.
Das Urteil des Kammergerichts (KG Berlin, 24.10.2013 – Verg 11/13), wonach Bietergemeinschaften kartellrechtlich gem. § 1 GWB in aller Regel eine unzulässige wettbewerbswidrige Absprache darstellen sollen, führt zu Rechtsunsicherheiten bei Vergabestellen wie Bietern, die bislang auf der Grundlage von § 6 EG VOB/A von der grundsätzlichen Zulässigkeit von Bietergemeinschafen ausgingen.
Einerseits bei grenzüberschreitendem Interesse europaweite Ausschreibung erforderlich, andererseits Pflicht des Auftragnehmers, nationale Veröffentlichungsorgane zu prüfen.
Mit Beschluss vom 29.01.2014 (1 Verg 3/13) hat das OLG Saarbrücken klar gestellt, dass auch die zu Unrecht durchgeführte rein nationale Ausschreibung eines Auftrags über nachrangige (Sicherheits-)Dienstleistungen zur Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrags führen kann. Auf diese Unwirksamkeit können sich jedoch nur solche Unternehmen berufen, denen gerade infolge der unterlassenen europaweiten Ausschreibung ein Schaden entstanden ist.
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Angesichts knappen Wohnraums und explodierender Mieten wird derzeit in vielen deutschen Städten über Sozialwohnungsquoten zwischen 15 % und 30 % bei Neubauvorhaben diskutiert. Die Modelle variieren dabei im Einzelnen stark. Gemeinsam ist Ihnen jedoch, dass privaten Investoren im Gegenzug für die Schaffung neuer oder erweiterter Baurechte die Pflicht zum Bau oder zur Finanzierung eines bestimmten Anteils an Wohnungen für einkommensschwache Bevölkerungsschichten auferlegt werden soll. Dass dieses Thema kein spezifisch deutsches ist, zeigt eine Entscheidung des EuGH vom Mai diesen Jahres, die hier bislang v.a. unter der Überschrift „Einheimischen-Modell“ rezipiert wurde. Neben den zweifellos wichtigen Klarstellungen zu den europarechtlichen Grenzen solcher Modelle zur Bevorzugung einheimischer Eigenheimbauer, enthält das Urteil aber auch interessante Ausführungen zu der Frage, wann Auflagen zu sozialem Wohnungsbau zur Annahme eines öffentlichen Bauauftrags führen:
Ebenso wie in dem bereits im Vergabeblog besprochenen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 09.01.2013 (VII-Verg 26/12) ging es auch im vorliegenden Fall um die Beteiligung eines strategischen Partners an einer Gemeindewerke-Gesellschaft. Die Gründung der Gemeindewerke ebenso wie die Suche nach einem strategischen Partner erfolgten vor dem Hintergrund der geplanten Rekommunalisierung von Versorgungsnetzen (Wasser und Strom) im Gemeindegebiet.
Ziel der vergaberechtlichen Angebotswertung ist es, das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Was aber, wenn die Gewichtung der zuvor veröffentlichten Kriterien zu dem Ergebnis führt, dass zwei oder mehrere Angebote genau gleichwertig sind, also z.B. im Falle einer Punktewertung beide genau die selbe Punktzahl erzielen? Und was ist zu tun, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist und zwei Bieter den selben Preis anbieten?
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Seit Sommer 2010 arbeitete die Senatsverwaltung an Richtlinien für eine umweltfreundliche Beschaffung in Berlin. Im Berliner Amtsblatt vom 02.11.2012 wurde nun die neue, rd. 120 Seiten umfassende, Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) verkündet. Grundlage der VwVBU ist die in § 7 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) enthaltene Ermächtigung zur Konkretisierung der gesetzlichen Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, bei der Vergabe von Aufträgen ökologische Kriterien zu berücksichtigen.