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Als eine der ersten Nachprüfungsinstanzen im Rahmen des KHZG hatte sich die VK Nordbayern mit dem Gebot der Losvergabe in Bezug auf den Fördertatbestand 2 auseinanderzusetzen. Die VK Nordbayern vertritt die Auffassung, dass das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement einerseits sowie das Entlassmanagement andererseits in Fachlosen auszuschreiben sind, da für jene (Teil-)Leistungen unabhängige Bietermärkte bestehen. Hierbei betont die Vergabekammer insbesondere die Wichtigkeit der entsprechenden Dokumentation.