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Die Europäische Kommission hat ihren Bericht über die Anwendung und Durchsetzung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen (EU) 2022/2560 veröffentlicht. Der Bericht deckt den ersten Dreijahreszeitraum der Anwendung und Durchsetzung der Verordnung ab und bewertet deren Umsetzung sowie ihre Rolle bei der Bekämpfung wettbewerbsverfälschender drittstaatlicher Subventionen, die den EU-Binnenmarkt beeinträchtigen.
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Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), das Land Berlin und die Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK Berlin) bündeln im Rahmen der Föderalen Modernisierungsagenda ihre Kräfte, um den öffentlichen Einkauf von Bund und Ländern gemeinsam zu stärken. Dazu haben sie einen Letter of Intent (LOI) unterzeichnet. Gemeinsam arbeiten sie am Marktplatz Deutschland – der zentralen, KI-gestützten Einkaufsplattform, die der Bund bis Ende 2027 bereitstellt – und an der geplanten IT-Einkaufsorganisation des Bundes. Zentral ist dabei die Pilotierung der Funktion „Direktauftrag“ auf dem Marktplatz Deutschland.
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Die EU Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, um öffentlichen Auftraggebern und Auftraggebern praktische Leitlinien für die Bewertung des Beitrags zu Nachhaltigkeit und Resilienz in Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß Artikel 25 der Netto-Null-Industrie-Verordnung an die Hand zu geben. Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich. Zwar werden teilweise Bestimmungen aus Unionsvorschriften paraphrasiert, es ist jedoch nicht beabsichtigt, die Rechte und Pflichten nach der Netto-Null-Industrie-Verordnung oder anderen verbindlichen Instrumenten, wie der STEP, zu erweitern oder einzuschränken.
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Die Bundesingenieurkammer (BIngK) erkennt in der geplanten Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (s. hierzu Vergabeblog.de vom 08/07/2026 Nr. 74727) soll öffentliche Vergaben einfacher und schneller machen. Der BIngK kommt es für Ingenieur- und Planungsbüros aber vor allem auf fairen Wettbewerb, Qualität und einen verlässlichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen an.
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Die aktuelle Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ widmet sich den Fragen: Wo stehen Deutschland und Europa zwischen Regulierung, Industriepolitik und technologischer Abhängigkeit? Was müssen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft tun, um die digitale Zukunft mehr selbst mitbestimmen zu können?OK
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Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) kann die öffentliche Verwaltung zentralen Herausforderungen mit innovativen Lösungen begegnen, um Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten und zur Arbeitsentlastung beizutragen. Eine moderne Verwaltung muss auch KI als Arbeitswerkzeug nutzen, betont die Bundesregierung
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Mit „Made in Europe and Partner Countries“ setzen Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Infrastrukturminister Peter Hanke den nächsten Schwerpunkt der Industriestrategie 2035 um. Von insgesamt 117 Maßnahmen sind bereits mehr als 35 Prozent umgesetzt oder in Umsetzung. Nun soll auch die enorme Marktmacht der öffentlichen Hand stärker für den Standort genutzt werden: Rund 67 Milliarden Euro gibt die öffentliche Hand in Österreich jährlich für Produkte und Dienstleistungen aus. Dieses Geld soll künftig gezielter dazu beitragen, Wertschöpfung, Produktion, Arbeitsplätze und Versorgungssicherheit in Österreich und Europa zu stärken.
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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages führt am 12. Oktober 2026 eine öffentliche Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 durch. Für die Vergabepraxis sind insbesondere die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen auf Beschaffungs- und Investitionsvorhaben relevant.
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Am 31. August 2026 hat das neue deutsche AI Safety and Security Institute (AISI Deutschland) seine Arbeit aufgenommen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und das Bundesministerium des Innern (BMI) setzen damit einen Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates vom Juni 2026 um. Für öffentliche Auftraggeber ist der Start mehr als eine digitalpolitische Nachricht: Mit der zunehmenden Beschaffung und Nutzung von KI-Systemen stellt sich immer dringlicher die Frage, wie deren Sicherheit, Zuverlässigkeit und Risiken bereits im Vergabeverfahren berücksichtigt werden können.
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Die Europäische Regelung über die öffentliche Auftragsvergabe (Public Procurement Act) soll nun unmittelbar bevorstehen: Die Annahme des Vorschlags der Kommission ist für den 9. September geplant. Die Reform zielt darauf ab, die EU-Beschaffungsvorschriften zu vereinfachen und zu straffen, die Digitalisierung zu stärken, europäische Präferenzkriterien einzuführen und öffentliche Auftraggeber dabei zu unterstützen, Umwelt-, Sozial-, Innovations- sowie Resilienz-Aspekte besser in die Vergabe zu integrieren.










