Bauleistungen
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Vergabestellen in ganz Deutschland beklagen sich, dass sie vor allem bei Aufträgen unterhalb des Schwellenwerts kaum noch Bieter finden, die bei Ausschreibungen Angebote abgeben. Fragt man nach den Gründen, werden hierfür – neben den ohnehin vollen Auftragsbüchern vor allem von Bau- und Handwerksbetrieben infolge der guten Konjunktur – häufig die formalen Anforderungen in den gesetzlichen Regelungen, die Unmengen an auszufüllenden Erklärungen und einzureichenden Nachweisen oder die E-Vergabe genannt. Manche Vergabestellen nutzen die Spielräume zur Vereinfachung der Teilnahme an Vergabeverfahren jedoch nicht vollständig aus, wie dieser Beitrag zeigt.
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Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass das europäische Vergaberecht so große Flexibilität bietet, dass dringend benötigte Güter in der Coronakrise binnen Tagen oder sogar Stunden gekauft werden könnten. Damit die EU-Staaten die Vergaberegeln in dieser Notsituation schnell anwenden und Schutzausrüstung, Medikamente und Beatmungsgeräte anschaffen und liefern können, hat die EU-Kommission heute einen entsprechenden Leitfaden veröffentlicht.
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Die drei Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, appellieren in einem gemeinsamen Aufruf an alle Baubetriebe und Bauarbeitnehmer*innen, Abstand zu halten.
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Mit Erlass vom 23.03.2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Regelungen zu bauvertraglichen Fragestellungen an seinen nachgeordneten Bereich bekanntgegeben (s. Vergabeblog.de vom 24/03/2020, Nr. 43645). In Ergänzung der zu Fragen des Bauvertragsrechts ergangenen Regelungen gibt das BMI zum Umgang mit den durch die COVID-19-Pandemie auftretenden vergaberechtlichen Fragen mit Erlass vom 27.03.2020 weitere Hinweise:
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Mit Erlass vom 20.03.2020 vereinfacht das Land Rheinland-Pfalz zur Beschleunigung der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 die diesbezüglichen Vergabeverfahren.
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Mit gemeinsamer Pressemitteilung begrüßen der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe die Fortführung der Baumaßnahmen im Hochbau, Straßenbau und Wasserbau außerordentlich:
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Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Erlass vom 23.03.2020 Regelungen zu bauvertraglichen Fragestellungen an seinen nachgeordneten Bereich bekanntgegeben.
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Der Kauf und die Anmietung von bestehenden Immobilien sind nicht ausschreibungspflichtig. Doch gilt dies auch, wenn das Gebäude erst noch errichtet wird und hierbei auch Wünsche und Anforderungen eines öffentlichen Auftraggebers als künftigem Mieter berücksichtigt werden? Mit dieser Frage hatte sich die Vergabekammer des Bundes in einer jüngeren Entscheidung zu befassen. Die Entscheidung zeigt dabei praxisnah die Abgrenzung zum vergabepflichtigen „Bestellbau“ auf.
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Empfehlungen der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer – Vergabe von Planungsleistungen nach Wegfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI.
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Seit der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13.12.2017 (s. Vergabeblog.de vom 01/02/2018, Nr. 35321) besteht eine große Rechtsunsicherheit für öffentliche Auftraggeber: Muss auch im Unterschwellenbereich eine Vorabinformation vor Zuschlagserteilung erfolgen? Und wenn ja, führt ein Verstoß gegen diese Pflicht zur Nichtigkeit des abgeschlossenen Vertrages? Das OLG Düsseldorf hatte beide Fragen bejaht. Nunmehr hat sich das Kammergericht ausführlich mit eben diesen Rechtsfragen auseinandergesetzt und beide Fragen verneint. Hiermit liegt das Kammergericht auf einer Linie mit dem OLG Celle, welches zwei Tage später (Urteil vom 09.01.2020 – 13 W 56/19) zum selben Ergebnis kam.