Bauleistungen
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Die Vergabekammer Baden-Württemberg stellt fest, dass ein Vergabeverfahren wegen fehlender Haushaltsmittel nur rechtmäßig aufgehoben werden kann, wenn die zugrunde gelegte Kostenschätzung ordnungsgemäß aufgestellt wurde. Hierbei steckt der Teufel oftmals im Detail. Der Beschluss der VK Baden-Württemberg befasst sich sehr ausführlich mit den näheren Anforderungen an eine solche ordnungsgemäße Kostenschätzung.
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Durch die Corona-Pandemie kommt es zu Einschränkungen in vielen Lebensbereichen. Die sich täglich verschärfende Lage kann auch dazu führen, dass es Unternehmen unverschuldet nicht möglich ist, für die Aufrechterhaltung ihrer Präqualifikation vorzulegende Nachweise rechtzeitig beizubringen. Dies würde zu einer Streichung aus dem Präqualifikationsverzeichnis führen. Für einen Übergangszeitraum von zunächst sechs Monaten wird daher die Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens von Bauunternehmen vom 28. August 2019 (BAnz AT 18.09.2019 B1) wie folgt ergänzt:
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Mit Gemeinsamen Runderlass vom 14. April haben das hessische Wirtschafts-, Innen- und Finanzministerium eine Änderung der Nr. 1.1.b des hessischen Vergabeerlasses angekündigt. Danach kommt § 14 VOB/A grundsätzlich nicht mehr zur Anwendung.
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Im Dezember 2019 hat das Bundeskartellamt sein Bußgeldverfahren gegen elf Anbieter von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA) abgeschlossen. In dem Verfahren wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 110 Millionen Euro wegen Absprachen bei der Vergabe von Großaufträgen verhängt.
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Die Bundesingenieurkammer geht davon aus, dass die Coronavirus-Epidemie auch Auswirkungen auf das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand hat. Zur Sicherstellung der Bedarfsdeckung seien aktuell unbürokratische und vor allem zügige Verfahren unerlässlich.
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Vergabestellen in ganz Deutschland beklagen sich, dass sie vor allem bei Aufträgen unterhalb des Schwellenwerts kaum noch Bieter finden, die bei Ausschreibungen Angebote abgeben. Fragt man nach den Gründen, werden hierfür – neben den ohnehin vollen Auftragsbüchern vor allem von Bau- und Handwerksbetrieben infolge der guten Konjunktur – häufig die formalen Anforderungen in den gesetzlichen Regelungen, die Unmengen an auszufüllenden Erklärungen und einzureichenden Nachweisen oder die E-Vergabe genannt. Manche Vergabestellen nutzen die Spielräume zur Vereinfachung der Teilnahme an Vergabeverfahren jedoch nicht vollständig aus, wie dieser Beitrag zeigt.
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Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass das europäische Vergaberecht so große Flexibilität bietet, dass dringend benötigte Güter in der Coronakrise binnen Tagen oder sogar Stunden gekauft werden könnten. Damit die EU-Staaten die Vergaberegeln in dieser Notsituation schnell anwenden und Schutzausrüstung, Medikamente und Beatmungsgeräte anschaffen und liefern können, hat die EU-Kommission heute einen entsprechenden Leitfaden veröffentlicht.
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Die drei Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, appellieren in einem gemeinsamen Aufruf an alle Baubetriebe und Bauarbeitnehmer*innen, Abstand zu halten.
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Mit Erlass vom 23.03.2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Regelungen zu bauvertraglichen Fragestellungen an seinen nachgeordneten Bereich bekanntgegeben (s. Vergabeblog.de vom 24/03/2020, Nr. 43645). In Ergänzung der zu Fragen des Bauvertragsrechts ergangenen Regelungen gibt das BMI zum Umgang mit den durch die COVID-19-Pandemie auftretenden vergaberechtlichen Fragen mit Erlass vom 27.03.2020 weitere Hinweise:
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Mit Erlass vom 20.03.2020 vereinfacht das Land Rheinland-Pfalz zur Beschleunigung der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 die diesbezüglichen Vergabeverfahren.