Kategorie:
Bauleistungen
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Mit der Veröffentlichung im Hessischen Staatsanzeiger ist seit dem 09.04.2019 der überarbeitete 1. Abschnitt der VOB/A 2019 auf Landesebene anzuwenden.
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Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (19/9477) vorgelegt.
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Vom Auftraggeber vorgegebene bindende Vorgaben an die im Rahmen eines Planungswettbewerbs einzureichenden Beiträge sind von sämtlichen Teilnehmern zwingend zu beachten. Hält ein Teilnehmer bindende Vorgaben nicht ein, muss dessen Beitrag aus dem Planungswettbewerb ausgeschlossen werden und kann keine weitere Berücksichtigung finden.
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Eine unter kommunaler Mehrheitsbeteiligung geführte Wohnungsbaugesellschaft ist kein öffentlicher Auftraggeber, wenn sie ihre Aufgaben mit Gewinnerzielungsabsicht und daher gewerblich wahrnimmt.
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Eine etablierte e-Vergabe-Software sieht verschiedene Eingabebereiche für die allgemeine Kommunikation mit Bewerbern bzw. Bietern einerseits und für die Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen andererseits vor. Doch welche Folgen hat es, wenn ein Unternehmen seinen Teilnahmeantrag versehentlich über den falschen Eingabebereich hochlädt? Die VK Lüneburg vertrat hier eine strikte Auffassung.
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Nach Angaben der Bundesregierung liegen die Planungskosten für die Behelfsbrücke im abgesackten Teil der Bundesautobahn A20 nahe der Anschlussstelle Tribsees (Mecklenburg-Vorpommern) bei etwa 400.000 Euro.
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Die Bundesregierung äußert sich in ihrer Antwort (19/8165) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7582) zum Vergabeverfahren für das Empfangsgebäude des geplanten Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Diebsteich.
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Die ordnungsgemäße Dokumentation förmlicher Vergabeverfahren stellt hohe Anforderungen an öffentliche Auftraggeber. Zum einen ergeben sich erhöhte Anforderungen in den vergangenen Jahren aus den Verfahrensvorschriften. Zum anderen häuft sich die Zahl der vergaberechtlichen Entscheidungen, in denen die Aufhebung oder Zurückversetzung von Vergabeverfahren zumindest auch auf Dokumentationsfehler zurückzuführen ist. Sehr stark im Fokus stehen inzwischen insbesondere Projekte, die mit Fördermitteln realisiert werden. Hier drohen Risiken noch lange nach Vertragsschluss, weil bei einer unzureichenden Dokumentation, die beispielsweise auf eine Begründung von Ausnahmetatbeständen verzichtet, eine Rückforderung der Fördergelder droht.
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Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, hatte dem Bundeskabinett Frau Anne Katrin Bohle als Nachfolgerin des ausgeschiedenen Staatssekretärs (StS) Gunther Adler vorschlagen. Bohle übernimmt nunmehr die Zuständigkeit für die Bereiche Stadtentwicklung, Wohnen und Bauwesen, die bisher bei Herrn Adler lagen.
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Nachdem der EuGH am 24. Oktober 2018 sein Urteil zum Vorabentscheidungsverfahren Vossloh Laeis (Rs. C-124/17) verkündet hatte, liegt nun die Entscheidung der Vergabekammer Südbayern vor. Kernfrage der EuGH-Vorlage der Vergabekammer war, ob von einem Unternehmen zum Nachweis der vergaberechtlichen Selbstreinigung verlangt werden kann, dass es dem öffentlichen Auftraggeber Informationen zu seinem Fehlverhalten und dem hierdurch entstandenen Schaden liefert. Der EuGH hatte dies im Grundsatz bejaht. In ihrer Entscheidung arbeitet die Vergabekammer heraus, welche Anforderungen hieraus für die Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Nr. 2 GWB folgen.