Kategorie:
Bauleistungen
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Die Bundesregierung äußert sich in ihrer Antwort (19/8165) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7582) zum Vergabeverfahren für das Empfangsgebäude des geplanten Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Diebsteich.
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Die ordnungsgemäße Dokumentation förmlicher Vergabeverfahren stellt hohe Anforderungen an öffentliche Auftraggeber. Zum einen ergeben sich erhöhte Anforderungen in den vergangenen Jahren aus den Verfahrensvorschriften. Zum anderen häuft sich die Zahl der vergaberechtlichen Entscheidungen, in denen die Aufhebung oder Zurückversetzung von Vergabeverfahren zumindest auch auf Dokumentationsfehler zurückzuführen ist. Sehr stark im Fokus stehen inzwischen insbesondere Projekte, die mit Fördermitteln realisiert werden. Hier drohen Risiken noch lange nach Vertragsschluss, weil bei einer unzureichenden Dokumentation, die beispielsweise auf eine Begründung von Ausnahmetatbeständen verzichtet, eine Rückforderung der Fördergelder droht.
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Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, hatte dem Bundeskabinett Frau Anne Katrin Bohle als Nachfolgerin des ausgeschiedenen Staatssekretärs (StS) Gunther Adler vorschlagen. Bohle übernimmt nunmehr die Zuständigkeit für die Bereiche Stadtentwicklung, Wohnen und Bauwesen, die bisher bei Herrn Adler lagen.
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Nachdem der EuGH am 24. Oktober 2018 sein Urteil zum Vorabentscheidungsverfahren Vossloh Laeis (Rs. C-124/17) verkündet hatte, liegt nun die Entscheidung der Vergabekammer Südbayern vor. Kernfrage der EuGH-Vorlage der Vergabekammer war, ob von einem Unternehmen zum Nachweis der vergaberechtlichen Selbstreinigung verlangt werden kann, dass es dem öffentlichen Auftraggeber Informationen zu seinem Fehlverhalten und dem hierdurch entstandenen Schaden liefert. Der EuGH hatte dies im Grundsatz bejaht. In ihrer Entscheidung arbeitet die Vergabekammer heraus, welche Anforderungen hieraus für die Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Nr. 2 GWB folgen.
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Die Fachkräfte in der Baubranche sind heute gefragter denn je. Die Anzahl der Erwerbstätigen im Bauhauptgewerbe stieg auch im letzten Jahr kräftig an – auf insgesamt rund 832.000 Beschäftigte. Dennoch leidet auch die Bauwirtschaft unter einem Fachkräftemangel.
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Mit dem Erlass BW I 7 -70421 vom 20.02.2019 ordnet das BMI seine nachrangigen Behörden an, den überarbeitete Abschnitt 1 Teil A der VOB (BAnz AT 19.02.2019 B2) seit dem 1.3.2019 anzuwenden. Der Erlass, der auf Seiten der ABSt Hessen abgerufen werden kann, zeigt zudem die wesentlichen Änderungen auf. Weitere Informationen finden Sie in dem Blogbeitrag „VOB/A 2019 veröffentlicht!“ (Vergabeblog.de vom 20/02/2019, Nr. 39964).
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„Die fehlenden Milliarden dürfen nicht zulasten der Infrastruktur gefunden werden! Die mittelfristige Finanzplanung sollte weiterhin Bestand haben. Denn eine gut ausgebaute und funktionierende Infrastruktur ist Voraussetzung für den Wirtschaftsstandort Deutschland.“ Dieses erklärten die Präsidenten von Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Peter Hübner und Reinhard Quast, zu dem drohenden Milliardenloch im Bundeshaushalt.
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Zukunftsfähiges öffentliches Bauen erfordert immer stärker eine ganzheitliche Betrachtungsweise. Unter dem Titel „Nachhaltige Bauvergabe: Marktsondierung, Leistungsverzeichnis, Bewertungsmatrix & Wirtschaftlichkeit“ informiert die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) im Rahmen eines Workshops (14 – 15:30 Uhr) auf dem 3. Bau-Vergabetag am 21. März 2019 in Berlin. Zu Programm & Anmeldung gelangen Sie hier.
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In dem laufenden Vertragsverletzungsverfahren Rs. C-377/17 gegen die Bundesrepublik Deutschland hat Generalanwalt Szpunar in seinen heute veröffentlichten Schlussanträgen zum Ausdruck gebracht, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unvereinbar mit dem EU-Recht hält. Aus seiner Sicht behindern diese in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit, weil sie Architekten und Ingenieuren nicht die Möglichkeit gäben, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren.
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Die EU Kommission plant die Überarbeitung der Standardformulare. Der interessierten Öffentlichkeit wird bis zum 11.03.2019 die Gelegenheit gegeben, den (englischsprachigen) Entwurf der neuen Durchführungverordnung zu kommentieren.