Bauleistungen
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Mit deutlichen Worten zieht Dr. Werner Weigl eine erste und nicht gerade positive Bilanz der Auswirkungen der jüngeren EU-Vergaberechtsreform sowie der dieser folgenden Rechtsprechung. Insbesondere die Addition der Auftragswerte von einzelnen Planerleistungen hätte negative Konsequenzen. Planerleistungen würden zunehmend EU-weit ausgeschrieben. Ebenso hätte die Anzahl von Generalplanerleistungen zugenommen. Beide Entwicklungen liefen zu Lasten kleinerer und regional tätiger Planerbüros. Das Ziel einer klein- und mittelstandsfreundlichen Vergabepolitik würde damit verfehlt.
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Die vom Auftraggeber geforderten Eignungskriterien und die entsprechenden Nachweise müssen in der Auftragsbekanntmachung allen Bietern bekannt gegeben werden. Dies kann auch in einem elektronisch zugänglichen Bekanntmachungstext mittels eines Links geschehen. Allerdings müssen die Unterlagen dann mittels dieses Links direkt erreichbar sein.
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Das Umweltbundesamt hat einen neuen Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Baumaschinen veröffentlicht.
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Die Vergabekammer Rheinland hat dem Nachprüfungsantrag zum „Multiprojektmanagement für sieben Schulbauprojekte an fünf Standorten in Generalunternehmervergabe“ stattgegeben. Das Projekt der Stadt Köln wurde im vergangenen Jahr europaweit ausgeschrieben.
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Bauboom in Deutschland. Die Bedeutung öffentlicher Bau-, Planungs- und Projektsteuerungsvergaben ist unbestreitbar groß. Aufgrund der enormen privaten und öffentlichen Bautätigkeit sind die Kapazitäten bei planenden, steuernden und bauausführenden Unternehmen enorm strapaziert. Die große Herausforderung für Öffentliche Auftraggeber bleibt nach wie vor die Planung und Durchführung nicht nur rechtskonformer, sondern vor allem auch funktionierender, praxisgerechter und ergebnisorientierter Vergabeverfahren. Dass dies in der Praxis durchaus nicht immer der Fall ist, kann man schließlich nicht selten in den Zeitungen (und natürlich im Vergabeblog) nachlesen.
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Mit Erlass vom 08.12.2017 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf die Neuherausgabe des auch von vielen Kommunen bei Vergaben zugrunde gelegten Vergabe- und Vertragshandbuches des Bundes (VHB) in der Ausgabe 2017 hingewiesen (siehe Vergabeblog.de vom 20/12/2017, Nr. 34867). In diesem sind nicht unerhebliche Änderungen für die Praxis enthalten.
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In seinem am gestrigen Montag vorgelegten Jahresbericht hat der Thüringer Rechnungshof vermehrt Verstöße der Kommunen gegen das Vergaberecht festgestellt. Diese würden häufig Aufträge nicht an das wirtschaftlichste Angebot vergeben, sondern nach dem Motto “bekannt und bewährt” regelmäßig ortsansässige Unternehmen bevorzugen. Mit dieser Vergabepraxis setzten die Kommunen nicht zuletzt auch erhaltene Fördermittel aufs Spiel.
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Fotokopierte oder eingescannte Unterschriften sind keine eigenhändigen Unterschriften und erfüllen nicht die Schriftform des § 13 EU Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und 2 VOB/A. Dies hat die Vergabekammer des Bundes in einem aktuellen Beschluss zum Bauvergaberecht nochmals klargestellt. Fordert der Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen, dass Angebote schriftlich abzugeben sind, schließt dies die Abgabe von Angeboten mit fotokopierten bzw. eingescannten Unterschriften zwingend aus. Angebote können dann nur eigenhändig unterschrieben abgegeben werden.
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Für Kommunen, Städte und Gemeinden wird es offenbar immer schwieriger, Handwerksfirmen für öffentliche Aufträge zu finden. Gleichzeitig komme es bei Bauvorhaben immer öfter zu Verzögerungen und Kostensteigerungen. Das liege zum einen an der für Handwerksunternehmen guten Auftragslage aufgrund des derzeitigen Baubooms. Aber auch das mitunter zu komplizierte Vergaberecht schaffe in der Praxis Probleme, bemängelt der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Er fordert deshalb Erleichterungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
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Die Stadtverwaltung Stadtverwaltung Dessau-Roßlau sieht sich derzeit Vorwürfen der örtlichen Architektenkammer ausgesetzt, ortsansässige Architekten und Planer bei der Auftragsvergabe zu benachteiligen. Die Kriterien der Stadtverwaltung bei Ausschreibungen seien zu hoch. Zudem würden junge Firmen benachteiligt.