Kategorie:
Bauleistungen
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Die Bundesregierung bekennt sich nach eigener Aussage weiterhin zur Einführung der Methode BIM (Building Information Modeling) im Bundeshochbau und Bundesinfrastrukturbau.
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Unter welchen Voraussetzungen kann eine mangelnde Finanzierbarkeit ein schwerwiegender Grund im Sinne des Aufhebungsgrunds nach § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A darstellen? Und wie ist die vorausgehende Kostenschätzung rechtssicher durchzuführen?
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Trotz eines weniger als im Vorjahr zur Verfügung stehenden Arbeitstages, haben die Bauunternehmen des Bauhauptgewerbes im September ihre Leistung gegenüber dem Vorjahresmonat um ca. 2 % erhöht.
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Am 13.11.2018 tagte der Vorstand des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA). Dem Vergabeblog liegen bereits erste Hinweise zu den Ergebnissen der Tagung vor. Danach darf mit folgenden Änderungen gerechnet werden:
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Der BGH setzt der Kalkulationsfreiheit der Bieter Grenzen. Spekulative Preisangaben, welche beim Eintritt bestimmter Voraussetzungen zu erheblichen Vergütungsvorteilen des Bieters führen können, sind nach Ansicht des BGH unzulässig. Angebote, welche solche Angaben enthalten, sind zwingend auszuschließen.












